Die US-amerikanischen Unternehmen Google und Facebook auf der einen Seite, die europäischen Datenschützer und Wettbewerbshüter auf der anderen – ein nahezu epischer Kampf; mit österreichischen Galliern wie Max Schrems als treibenden Akteuren.
In Frankreich ist die Datenschutzbehörde CNIL nicht sonderlich angetan von Googles Praxis, Suchtrefferlöschungen nach Beschwerden jeweils nur in der nationalen Suchmaschinen-Version durchzuführen, nicht aber in der US-amerikanischen bzw. globalen Ausgabe.
In Belgien hat die BPC Ernst gemacht und Facebook wegen dessen Tracking-Cookies verklagt. In der ersten Anhörung vor Gericht sparten beide Kontrahenten nicht mit einer gewissen Theatralik: Facebook verhalte sich wie die NSA, so der Anwalt der Datenschutzbehörde. Bei einem Untersagen der Tracking-Cookies werde Belgien zur Wiege des Cyber-Terrorismus, so der Facebook-Anwalt.
Google und Facebook argumentieren ähnlich: Wieso meint eine nationale Datenschutzbehörde vorschreiben zu können, was dann auch für Nutzer in anderen Ländern der Welt gelten würde? Das ist einerseits nachvollziehbar; schließlich würde sich hierzulande auch keiner seine Internet-Nutzungsmodalitäten von „Gerichten“ in Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, China oder Nordkorea vorschreiben lassen wollen. Andererseits unterwerfen sich die betroffenen Unternehmen ja genau dort meist dann doch den dort geltenden Vorschriften, um im Geschäft zu bleiben.
Und so bietet sich das naheliegendste Kompromissmodell natürlich genau wie in diesen Konfliktfällen an – eine lokale Umleitung auf die landesspezifisch angepasste Version auf Basis der User-IP-Adresse. Dass ein paar technisch versierte Nutzer das dann mit Proxies umgehen könnten, das wiederum müssen die Datenschützer akzeptieren.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 22.09.2015 (Moderation: Till Haase)