Archiv für den Monat: Februar 2021

Es gibt keine Infektionsgefahr auf Golfanlagen – auch nicht mit den neuen „gefährlichen Mutanten“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Andrea Milz,

ich habe heute eine Mitteilung meines Golfclubs hier in Köln bekommen, dass die Schließung der Anlage laut aktualisierter Coronaschutzverordnung NRW bis einschließlich 21.2.2021 fortgesetzt wird und dass daher „nach aktuellem Kenntnisstand“ ab dem 23.2. eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wieder möglich sein könnte. Tatsächlich tritt die am 14.2. aktualisierte Coronaschutzverordnung ja mit Ablauf des 21.2.2021 „außer Kraft“ – nur leider sind wir Bürgerinnen und Bürger ja mittlerweile gewohnt, dass die Lockdown-Fristen immer und immer wieder verlängert werden. Und dennoch schöpfe ich angesichts des genannten Datums einen Funken Hoffnung – vielleicht haben Sie ja vor, davor die Lage und die Maßnahmen noch einmal neu zu bewerten.

In dieser Hoffnung und in diesem Sinne möchte ich Ihnen hier einmal eine kleine Entscheidungshilfe geben. Rekapitulieren wir noch einmal die Ereignisse: Die Ausübung von Individualsportarten an der freien Luft – unter Einhaltung strenger Vorsichtsmaßnahmen, im Falle des Golf-Freizeitsports eben durch die Begrenzung auf Zweier-Flights (also zwei Personen, die zusammen spielen – dabei aber typischerweise meterweite Abstände zueinander einhalten…) – war auch in NRW im „Lockdown light“, also bis zum 14.12. erlaubt – wie übrigens danach und bis jetzt weiterhin auch in den allermeisten Bundesländern.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 14.12. wurde diese sachlich sehr wohl begründete Ausnahme von sonstiger organisierter sportlicher Betätigung, die eben überwiegend mit sehr viel höherem Kontaktrisiko oder in geschlossenen Räumen abläuft, in NRW gekippt. Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte. Die Begründung der Änderung findet sich ja in einer Passage in der damaligen Ergänzung der Coronaschutzverordnung, ich zitiere diese hier noch einmal:

Während nach der Verordnung vom 30.11.2020 Individualsport auch auf Sportanlagen noch möglich war, muss es mit der Änderung vom 14.12.2020 auch hier angesichts des diffusen Infektionsgeschehens mit erheblichem Fallzahlenanstieg weitere Einschränkungen geben. Auch wenn die Sportausübung selbst alleine erfolgt, birgt die zeitgleiche Nutzung von Sportanlagen in vielfältiger Weise Kontaktmöglichkeiten (in Zugangsbereichen, an Hindernissen, an Sportgeräten, Wegkreuzungen) die auch mit Blick auf eine erhöhte Aerosolproduktion bei sportlicher Betätigung im Rahmen eines strikten Lockdowns für eine eng begrenzte Zeit nicht mehr hinzunehmen sind. Diese Kontaktmöglichkeiten können nur durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle –auch auf einem Golfplatz z.B. bei einem Stau an bestimmten „Greens“ etc. im Einzelnen nicht möglich ist.

Ich – und viele andere Golferinnen und Golfer in NRW auch – haben darauf hingewiesen, dass diese angebliche Erklärung bar jeder Sachkenntnis verfasst worden ist. Oder mal im Klartext: das ist einfach nur Unfug bzw. sogar eine Unverschämtheit gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern in NRW. Leider haben die Richterinnen und Richter des OVG Münster den von Ihrem Hause vorformulierten Unsinn wiederum bar eigener Sachkenntnis abgenickt und entsprechende Anträge auf einstweilige Verfügung abgeschmettert.

Ok, ich rede hier von „Unfug“ und „fehlender Sachkenntnis“ – vielleicht liege ich ja auch völlig falsch und das von Ihrer(m) „Änderungs-Begründer(in) skizzierte Begegnungs-Risiko ist doch existent – die Richterinnen und Richter des OVG Münster haben ja z.B. zur Begründung ihres Urteils die Möglichkeit einer Begegnung bzw. eines Gesprächs auf dem Parkplatz der Golfanlage herbeigefaselt als Risiko identifiziert. Nehmen wir also mal an, diese Bedenken und Szenarien wären real.

Da ist nun halt die Frage – wie relevant ist denn dieses Risiko? Und wie relevant ist es im Vergleich zu weiterhin erlaubten Szenarien, wie dem Spazierengehen und Joggen auf den Straßen oder im Park? Ich kann nur sagen, bei meinen gelegentlichen Spaziergängen zum Rhein herunter und durch mein Viertel hier begegne ich hundertfach mehr Leuten, als ich auf dem Golfplatz begegnen würde. Aber schauen wir uns konkret das angebliche fokussierte Begegnungsrisiko „auf dem Parkplatz“ an.

Wir alle wissen – der relevanteste mögliche Übertragungsweg für eine Corona-Infektion verläuft über Aerosole. Eine Tröpfchen-Infektion, also eine direktes Anhusten oder Anspeien setzt einen unmittelbaren Kontakt voraus – und das ist ein Szenario, das im Freien quasi keine Rolle spielt: Die verhältnismäßig großen Tröpfchen fallen zu Boden und haben keine sehr große Reichweite. Dann also die Aerosole. Mit gutem Grund gibt es – soweit ich das als Wissenschaftsjournalist bislang registriert habe – überhaupt keine Studie oder Einschätzung der Verbreitung von Corona-riskanten Aerosolen an der frischen Luft.

Da gibt es nämlich auch wissenschaftlich betrachtet noch nicht einmal die Idee, dass das relevant sein könnte – nach allen Vermutungen geht man davon aus, dass für eine Infektion eine gewisse Virenanzahl bzw. -Konzentration erforderlich ist. Das ist das allgemein wissenschaftlich anerkannte Konzept, das ja nicht zuletzt auch in die Risikoberechnung der Corona-Warn-App einfließt. Es geht also um eine Exposition gegenüber den Viren/Aerosolen eines Infizierten, die durch verschiedene Faktoren bestimmt wird: Zeit, Abstand, Aerosolfluktuation und -freisetzung. Mittlerweile gibt es ja diverse Berechnungen und Risiko-Einschätzungen – die sich aber wie schon gesagt alle auf Innenräume beziehen. Weil eben das Risiko an der frischen Luft überhaupt nicht der Quantifizierung lohnt.

Lieber Herr Laschet, Liebe Frau Milz – lieber oder liebe „Entscheider(in)“ im NRW-Ministerium . ich füge Ihnen mal wie gesagt eine kleine Orientierungshilfe bei. Auf der Webseite der ZEIT – sicherlich kein Organ der Corona-Verharmlosung – findet sich ein kleiner Simulationsrechner. Erstellt mit Daten vom Max-Planck-Institut für Chemie – sicherlich kein Hort der Wissenschaftsleugner. Die Simulationsrechnung und -darstellung ist bereits aktuell ergänzt um den zusätzlichen Risiko-Faktor für die infektiösere Corona-Mutante B.1.1.7; ich habe diese Variante selbstredend einmal aktiviert. Die Simulationsrechnung bezieht sich auf Innenräume. Hier mal ein Screenshot – Sie dürfen gerne selbst die Parameter etwas variieren.

Wenn es bei diesem Szenario in einem Innenraum mit fünf Personen und 30 Minuten Aufenthaltsdauer und Belüftungsanlage praktisch kein Infektionsrisiko gibt – wie groß ist dann wohl das Infektionsrisiko an der freien Luft mit einem – von ihrem „Entscheider“ skizzierten und vom OVG nachgebeteten fiktiven kurzen Plausch-Szenario auf dem Golfplatz-Parkplatz? Ich verrate Ihnen das einmal: NULL!!! Ich erwähne hier auch noch mal ganz kurz, dass Golfspieler(innen) typischerweise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Golfplatz anrücken – Fazit: Das Infektionsrisiko ist NULL.

Die „Kollateralschäden“ durch das von Ihnen verhängte Verbot sind allerdings sehr real. Das Bewegungsverbot für Golf mit seinem sehr hohen Motivationsfaktor lässt sich realistischerweise nicht durch die gnädigerweise erlaubten Spaziergänge kompensieren – bei denen das Infektionsrisiko immer noch minimal, aber im Vergleich sehr viel höher ist. Mein Fazit: Lieber Herr Laschet, liebe Frau Milz – Sie schützen mich nicht (und auch nicht andere…), Sie gefährden mich. Körperlich und psychisch. Mich und zehntausende andere Golferinnen und Golfer in NRW. Es gibt dafür keine auch nur ansatzweise begründbare wissenschaftliche Evidenz.

Lieber Herr Laschet, Liebe Frau Milz – ich habe wie gesagt die kleine Hoffnung, dass Sie demnächst noch einmal die Maßnahmen neu bewerten. Wägen Sie neu ab – was wird durch die Coronaschutzmaßnahmen zumindest perspektivisch im positiven Sinne bewirkt oder beabsichtigt, was wird an sogenannten „Kollateralschäden“ erst ausgelöst? Wie stehen diese Pole im Verhältnis? Meines Erachtens ist dieses Verhältnis schon seit Beginn der Pandemie und in vielerlei Hinsicht aus dem Lot. Beim Golfspielen und dem momentan wissenschaftlich in keinster Weise begründbaren Verbot kann es da zumindest keinen Zweifel geben. Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Öffnung signalisiert – erlauben also auch Sie wieder die Öffnung für Individualsport an der frischen Luft, unter Einhaltung der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen.

Entscheiden Sie sich für wissenschaftliche Evidenz, für die Verantwortung gegenüber den von Ihnen regierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern – und zwar auch gegenüber den nicht primär vom Coronavirus, sondern von den Coronaschutzmaßnahmen bedrohten und geschädigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Michael Gessat,

Journalist, Köln

 

Nachklapp 17.2.: Der Golfverband NRW hat nun ebenfalls einen offenen Brief an Ministerpräsident Laschet geschickt und fordert die Öffnung der Plätze. Die in diesem Schreiben angeführten Argumente sind aus naheliegenden Gründen sehr ähnlich wie in meinem 🙂 – ich stimme den Ausführungen also vollumfänglich zu. Besonders hübsch finde ich übrigens den Verweis auf die golferischen Aktivitäten des RKI-Chefs Prof. Wieler.

 

Nachklapp 19.2.: Mein offener Brief (oder war es der vom Landesverband NRW? Oder war es ein Denkprozess aus Eigeninitiative?) war erfolgreich!!! 🙂 Am Montag sind die Plätze in NRW wieder auf – die geforderten fünf Meter Abstand halten wir locker ein! (Jedenfalls solange die Kontroll-Drohnen über uns kreisen.) Bei einem Meter Abstand in freier Luft ist das Infektionsrisiko übrigens auch noch NULL. Aber ok, wir machen ja untertänigst jeden formalen und bürokratischen Scheiß mit, wenn wir nur wieder etwas leben dürfen… 🙂 Danke dafür!

 

Der Deutsche Golfverband hat ein super-gutes Standing in den Ministerien

Ok. Um der Gerechtigkeit und der journalistischen Sorgfalt (hallo, liebe Kollegen…) mal sofort Genüge zu tun – Herr Kobold, der Präsident des DGV, des Deutschen Golfverbandes, hat im Interview mit Golfpost.de nur gesagt: „In den Ministerien haben wir überwiegend ein gutes Standing.“ Und das ist eben zu der Überschrift bei Golfpost ohne „überwiegend“ ein ganz gewaltiger Unterschied. Hier mal mein Kommentar bei Golfpost.de:

Interessant, dass hier auch drei Tage nach Veröffentlichung noch keine Kommentare zu diesem Thema da sind. Das deutet entweder auf eine sehr geringe User(innen)-Frequenz bei Golfpost hin 🙂 – oder auf andere intrinsische Probleme bei den hier versammelten oder mitlesenden Golferinnen und Golfern.

Ich presche da also mal selbstlos voran.

Als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich erstmal wieder nur – das typische Funktionärsproblem: Pfeifen im Walde, die Aufwandsentschädigung in Wachtelbrüstchen und Spätburgunder umsetzen – und die Welt ist in Ordnung.

„In den Ministerien haben wir ein gutes Standing.“ Ja klar. Ein total super geiles Standing. Deswegen sind auch unsere Plätze geschlossen, obwohl ein Golfplatz der sicherste Ort auf der Welt in dieser verfluchten Drecks-„Pandemie“ ist. Der DGV und auch die Landes-Verbände haben ein super-geiles Standing in den Ministerien – das hat sich schon im Lockdown vor einem Jahr gezeigt, als wir völlig unnötigerweise Wochen mit herrlichstem Wetter in die Tonne gekloppt haben (und eben in der Zeit die Kollateralschäden wie mangelnde Bewegung und Vereinsamung haben hochlaufen lassen, die ja eben nicht beziffert werden.)

Jetzt seit dem Herbst ist ja für die Super-Checker in den Ministerien (die entweder geistig depraviert oder ideologisch kontaminiert sind…) völlig klar: Golfspielen, in Zweierflights mit 10-Minuten-Abständen bei vorgegebenen Startzeiten – das geht gar nicht. Das ist quasi der Kern des ansonsten völlig unerklärlichen Infektionsgeschehens. Die wahnwitzigen Golfer und Golferinnen stauen sich an den Greens (so die Diagnose eines(r) gehirnamputierten Mitarbeiter(s)in im NRW-Ministerium) und interagieren auch logischerweise völlig unkontrollierbar und unverantwortlich auf den Golfplatz-Parkplätzen – das ist völlig klar; sonst wären da auch die sachkundigen und famosen Richterinnen und Richter in NRW beim Verwaltungsgericht Münster niemals drauf gekommen. Wenn wir ganz ehrlich sind – klar; wir fallen allen Leuten, denen wir da normalerweise mit meterweisen Abständen begegnen, jetzt bei Corona sofort um den Hals und tauschen Zungenküsse aus.

Aber unser famoser Herr Kobold hat ein total super gutes Standing in den Ministerien – das ist echt so wahnwitzig tröstlich; da können wir ja alle davon ausgehen, ab dem 15.2. wieder – selbstredend unter den Corona-Schutz-Maßregeln – wieder spielen zu dürfen? Ok – jetzt schauen wir mal auf die genaue Wortäußerung: Und siehe da: Herr Kobold hat realistischerweise gesagt: „Wir haben überwiegend ein gutes Standing.“ Überwiegend. Und eben leider nicht in NRW oder Bayern. Wo ich Herrn Kobold auch noch total widersprechen würde: „Das Problem sind in dem Fall nicht die Ministerien. Sondern, wenn wir über Klagen reden, dann reden wir über Gerichte.“ Das ist Quatsch. Wenn die Ministerien – wie ja in den meisten Bundesländern – eine vernünftige Leitlinie vorgeben, dann gibt es erstens gar keine Klagen und auch keine Gerichtsurteile. Wenn die Ministerien – wie in NRW – völlig unbeeinflusst von dem angeblich sagenhaft guten Standing der Verbände und Funktionäre – ahnungslos oder ideologisch voreingenommen Bullshit und irrwitzige Beschränkungen vorgeben, dann gibt es eben leider auch Richterinnen und Richter, die ebenso ahnungslos oder ideologisch voreingenommen diesen Bullshit absegnen.

Das strukturelle Problem unserer Verbände, unserer Funktionäre – und vielleicht auch von uns Golferinnen und Golfern selbst – ist die Angst, elitär zu sein bzw. so wahrgenommen zu werden. Wir fühlen das offenbar die ganze Zeit über als dräuende Gefahr – und wagen daher nicht, den Bullshit als solchen zu benennen und da entsprechend offensiv gegen zu agitieren. Die Politik ist auch auf dem gleichen Dampfer unterwegs. „Extrawürste“ für Golferinnen und Golfer – so berechtigt die auch wären – oh, oh – das könnte ja einen negativen Bericht in der BILD-Zeitung bringen.

Langer Rede kurzer Sinn – falls hier überhaupt jemand mitliest: wir Golferinnen und Golfer sollten mal erstens unseren Verbänden und Funktionären Beine machen. Und zweitens den vermeintlichen Elite-Minderwertigkeits- oder Wegduck-Komplex offensiv wegbekommen.

Die Haupt-Todesursache oder der Haupt-Grund für frühzeitiges Abnippeln 🙂 von etwas älteren Menschen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Relevanzfaktor liegt meilenweit oberhalb der jetzigen Corona-Pandemie. Golfen ist ein fantastisches Vehikel, um diesem Killer-Faktor Nummer Eins entgegenzuwirken.

Das sind die Fakten und Infos, die wir (liebe Verbände und Funktionäre…) den total aufgeschlossenen Typen in den Ministerien kommunizieren müssen. Und zwar jeden Tag, immer und immer wieder neu.

Wenn ich bei mir hier in Köln spazieren gehe, um nicht total auszurasten und etwas Luft zu bekommen – dann geh ich zum Rhein runter und dann etwas flussaufwärts und biege dann wieder nach Marienburg ab; zu mir nachhause. Da begegne ich momentan zig hunderten Leuten, die mir gehend, joggend, kinderwagenschiebend oder fahrradfahrend entgegenkommen. Oder mich überholen.
Das ist nebenbei gesagt, aus meiner wisenschaftsjournalistischen Perspektive bzw. von meinem Informationsstand her, auch in Ordnung bzw. vertretbar.

Auf einem Golfplatz habe ich aber nur einen Faktor hundert geringeren Bruchteil dieser Begegnungs-Frequenz. Warum ist der dann geschlossen????

Liebe Super-Checker beim NRW-Ministerium???
Liebe Super-Checker beim Landesgericht (Oberverwaltungsgericht / OVG) in Münster???
Lieber Landesverband NRW, und lieber DGV, und lieber Herr Kobold mit eurem Super-Duper-Standing in den Ministerien???

WTF???

mfg,

Michael Gessat