Archiv der Kategorie: Musik

Mila Röder – ein bühnenreifes Leben

Auf dem Friedhof in Bad Honnef steht ein Bauwerk, das herausragt aus den anderen dortigen Erinnerungen an andere Verstorbene: Das Mausoleum der Familie Röder. Ferdinand Röder, einst der bedeutendste Theateragent Deutschlands liegt da begraben. Seine (zweite…) Gattin “Annette” Röder. Und seine geliebte Adoptiv-Tochter Mila, einst nicht zuletzt für ihre Schönheit gefeierte Sängerin – aber Zeit ihres kurzen Lebens gefangen im Korsett der Erwartungen ihres Ziehvaters und ihrer ehrgeizigen Mutter.

Catrin Möderler, meine gute “uralte” Freundin – wir hatten uns mal vor Jahrzehnten bei einem Workshop der Musikhochschule Köln kennengelernt – ist selbst ausgebildete Sängerin. Übrigens eher im hochdramatischen als im Soubretten-Fach… Catrin Möderler hat mit bewundernswertem Rechercheaufwand die Biografie der Mila Röder, der herausragenden “Tochter” der Stadt Bad Honnef rekonstruiert – und dabei die bisherigen geläufigen biografischen Irrtümer über die (zeitweilige…) Favoritin von Jacques Offenbach und Johann Strauss aufgeklärt.

In ihrer Beschreibung – ergänzt durch die höchst unterhaltsamen und meinungsstarken zeitgenössischen Zeugnisse aus Zeitungsrezensionen und Büchern – wird ein Leben nachvollziehbar, das “bühnenreif” in der besonderen Freiheit der Kunst und der Theaterwelt stattfinden durfte – und andererseits doch immer von den Erwartungen und Beschränkungen der Zeit, der eigenen (schwächelnden…) Konstitution und der eigenen Biografie gehemmt wurde.

In Catrin Möderlers einfühlsamer Biografie wird eine Person wieder erlebbar, die in ihren zeitbedingten Umständen manche Schwierigkeiten im Weg stehen hatte – letztlich aber genau die Schwierigkeiten, die sich auch heute noch bei jeder künstlerischen Laufbahn neu stellen: Wem soll, wem kann ich vertrauen? Was kann ich wirklich? Wie schnell, oder vielleicht lieber wie behutsam soll ich meinen Weg gehen?

Catrin Möderlers Biografie über Mila Röder ist lesenswert für alle, die sich für Gesang; für die Opern-, Operetten- und Schauspielgeschichte des vergangenen Jahrhunderts interessieren – einer Zeit, in der nicht Privatfernsehen und Social Media, sondern die Bühne am Puls des Geschehens war…

Klassik-Sendung in China – und eine Crowdfunding-Seite

Wir sind ja ziemlich weit entfernt vom “Reich der Mitte” und wissen daher auch recht wenig über die Stadt Chongqing – so richtig klein ist die allerdings nicht. Was wir wahrscheinlich auch nicht so ganz auf dem Schirm haben: viele Chinesen interessieren sich für westliche Kultur, für westliche Musik zum Beispiel – und auch für klassische Musik. Nier Chen moderiert die Klassik-Sendung beim Chongqing Musik Radio FFM 88.1 – und da lief vor kurzem die Besprechung der ersten CD einer mir ganz gut bekannten Sopranistin aus Düsseldorf und eines mir ganz gut bekannten Pianisten 🙂 …

Stephanie Doll und Thomas Hinz versuchen übrigens gerade, ihre zweite CD auf der Crowdfunding-Plattform Indiegogo anzuschieben. Wer dazu beitragen möchte, erntet ewigen Dank…

Chongqing Musik Radio FFM 88.1

Internet-Ordnung in Gefahr: Gangnam Style braucht eure Solidarität!

Es gibt ja diese ganzen popularitätsfeindlichen Bedenken; wenn ich ganz ehrlich bin, habe ich die zuweilen auch vorgebracht. Also so was wie: “Vox populi, vox Rindvieh”. (Lieblingsspruch meines Lateinlehrers, Herr Erdmann.) Oder wie: “Fresst Scheiße, Millionen Fliegen können (sich) nicht irren!” Oder so. Ist ja alles schön und gut. Aber dass “Gangnam Style” der gigantische, epische Überflieger und lange, lange Zeit die Nummer Eins der YouTube-Charts war, das hat ja sehr gute Gründe.

Erst mal singt da ein nach herkömmlichen Maßstäben nicht unbedingt wahnsinnig gut aussehender Typ

in einer (jedenfalls für den Rest der Welt…) etwas exotischen Sprache herum. Das Video ist auch jetzt nicht irgendwie sensationell in dem Sinne, dass da Atomraketen aufsteigen oder extraterristische Vulkanausbrüche nahtlos in vereisende Walgesänge übergehen. Oder sonst irgendein theatralischer Kitsch. Dafür liefert Gangnam Style aber erstens eine astreine Choreografie mit sehr innovativen Elementen wie Lassoschwingen, Hüftkreisen und Kniewippen, was unzählige Arbeitsplätze in der Tanz-Ausbildungsszene gesichert hat.

Zweitens liefert Gangnam Style die perfekte Vorlage für unzählige wunderbare Parodien und Variationen; das gilt übrigens auch für die weiteren herrlichen Kreationen des südkoreanischen Schöpfers Psy. (Ich bin übrigens absolut sicher, dass der schmerbäuchige und feistgesichtige (“Hey! Where did you get that body from? I got it from my DAD!”) Lenker des nordkoreanischen Bruderstaats, mein ganz besonderer Freund Kim Jong Un, ein Fan von Psy und von Gangnam Style und dessen weiteren herrlichen Kreationen ist. “Korean Style” ist eben nicht nur Süd-Korean-Style. “Mother Fucka Father Gentleman.”

Aber vor allen Dingen: Gangnam Style hat eine der herrlichsten, wichtigsten und effektvollsten Pausen der Musikgeschichte. “Ticke-ticke-ticke-ticke-ticke-ticke-ticke-ticke-ticke-tay… (Pause. Nix. Pause. Pause. Immer noch Pause. Nix. Pause.)

(W)oppan Gangnam Style.” Jetzt hat angeblich irgendein sentimentales Stück mit auf eine bestimmte Person bezogener rührender, aber letztlich fragwürdiger Jenseits-Romantik den Spitzenplatz der YouTube-Charts übernommen. Das Stück, das ich jetzt hier gar nicht verlinken will, wird angeblich gerne bei Beerdigungen gespielt. Ok, ok. Ich respektiere die situationsgebundene Betroffenheit und emotionale Befindlichkeit – aber die sollte nicht eine solche dramatische Auswirkung haben. Trauern ist ok, aber trauern ist nicht der Haupt-Impetus im Leben. (Das wäre jedenfalls ziemlich depressiv.)

Gegenbeispiel: Da soll da noch ein fröhliches Reggae-Stück im Anmarsch auf die Top-Position bei YouTube sein, das ich natürlich auch nicht verlinke. Da ist die Stimmung nicht traurig und betroffen, sondern eher belanglos heiter. Ist auch keine legitime Konkurrenz. Ganz klarer Fall also: Gangnam Style muss vor diesen Angriffen wie auch immer gearteter Motivation und Sentiments-Geschmacksrichtung geschützt und verteidigt werden. Die Bitte, nein der Befehl geht also an alle meine zahlreichen Follower in der ganzen Welt: Klickt alle immer und immer wieder auf Gangnam Style, lasst eure Bots und Klickfarmen aktiv werden und bringt Psy wieder an die Spitze der Rangliste. Woppan Gangnam Style!!!! “Ich habe mich klar genug ausgedrückt!!!”

Entsperrte Videos: FAQs zum Youtube-Gema-Deal

„Die Hölle ist zugefroren“ – “ein großer Tag für das Internet” – “ein Meilenstein für Musiknutzer” – ausgerechnet am heutigen 1. November, an dem ja in weiten Teilen des Landes und auch in vielen Redaktionen Feiertagsruhe angesagt ist, kommt die Knallermeldung: YouTube und die GEMA haben ihren seit 2009 laufenden Rechtsstreit beigelegt, haben sich auf eine Vergütung, eine Lizensierung für urheberrechtlich geschützte Musik geeinigt. Und die berüchtigten roten Sperrtafeln „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“ nerven uns nicht länger. Zumindest die, die auf das Kräftemessen zwischen dem Videoportal und der deutschen Verwertungsgesellschaft zurückgingen.

Die Einigung wird in praktisch allen ersten Reaktionen gutgeheißen, auch wenn man nun natürlich trefflich darüber spekulieren kann, welche Seite denn nachgegeben oder gar “gewonnen” hat. Nach den bisherigen Informationen (die Vertragsparteien haben Stillschweigen über die genauen Konditionen vereinbart…) sieht es so aus, dass YouTube letztlich sein Bezahlkonzept durchsetzen konnte – laut der (eigentlich ebenfalls vertraulichen, aber natürlich im Netz auffindbaren) Mail der GEMA an die Mitglieder umfasst der Lizenzvertrag “eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet.” Damit auch bei weniger populären Titeln noch etwas Geld fließt, gibt es eine “Minimumgarantie”, außerdem zahlt YouTube einen vermutlich erheblichen Betrag für die “lizenzlosen” Jahre ab 2009 nach.

Aber das Paket dürfte wohl deutlich unterhalb der “offiziellen” GEMA-Tarife zustandegekommen sein, und ganz ausdrücklich bleibt YouTube auch bei seinem juristischen Standpunkt, es sei als Plattform eigentlich nicht zahlungspflichtig – im schier endlosen Marsch durch die Gerichte und Instanzen hatte die Google-Tochter ja zuletzt im Januar 2016 vor dem OLG München damit einen weiteren Punktsieg verbucht. Rechtssicherheit für andere Betreiber schafft der “Deal” also nicht. Aber für YouTuber, die eigene Clips mit GEMA-Musik hochladen – vorausgesetzt, sie achten darauf, nicht eventuelle andere Leistungsschutz- oder Herstellerrechte zu verletzen. Und die GEMA-Mitglieder dürften sich auf die nächste Ausschüttung freuen, nachdem die Taube jetzt schon so lange auf dem Dach saß 🙂 …

Entsperrte Videos: FAQs zum Youtube-Gema-Deal · DRadio Wissen

DRadio Wissen – Redaktionskonferenz vom 01.11.2016 (Moderation: Sonja Meschkat)

Nachklapp 03.11.2016: Es gibt ja “formaljuristisch” korrekte Erläuterungen, auch von Pressestellen. Und es gibt “formaljournalistisch” korrekte Darstellungen von komplizierten Sachverhalten. Insofern könnte ich mich, glaube ich, noch einigermaßen gut aus der Affäre ziehen in Bezug auf meine Darstellung am 1.11. bei DRadio Wissen nach der Einigung zwischen GEMA und YouTube. Bei der für viele User ja höchst interessanten Frage, ob sich nach der Lizensierung nun irgendetwas verändert, wenn man einen eigenen Videoclip mit Musik untermalen will und dann hochladen – da habe ich ja die Einschränkung erwähnt, die mir auch die GEMA-Pressesprecherin so gesagt hat: Ja, das geht jetzt – wenn man die gegebenenfalls weiteren bestehenden Leistungsschutz-, Mitwirkenden- oder Herstellungsrechte beachtet bzw. abklärt.

In dem Fall ist alles paletti, habe ich gesagt – und hier habe ich aber zugegebenerweise die Gewichtung zwischen “irgendetwas geht ab jetzt” und ” es bleiben aber noch Vorbehalte” völlig falsch interpretiert. In Wirklichkeit ist nämlich überhaupt nichts paletti, weil in praktisch der völlig überwältigend überwiegenden Mehrzahl der Fälle diese “gegebenenfalls bestehenden” weiteren Rechte so gravierend sind, dass sich für die allermeisten User durch die GEMA-YouTube-Einigung überhaupt nichts ändert. Die Sache ist nämlich nach wie vor ziemlich komplex bzw. desaströs: Erstens: Es gibt keine Einigung oder Lizensierung oder überhaupt Zuständigkeit zwischen YouTube und der Verwertungsgesellschaft der Mitwirkenden, der GVL – wie man das ja analog zu Rundfunksendern oder auch Webradios vermuten oder hoffen könnte.

Die GVL erteilt Lizenzen im Fall von linearen Sendungen (diese aus der analogen Zeit stammende Prämisse führt schon bei der Podcast-Bereitstellung von Rundfunksendern zu etwas abenteuerlichen juristischen Hilfs-Konstruktionen…) – ein “öffentlich zugänglich machen” wie im Fall eines Hochladens auf YouTube ist aber schon eine andere, viel weitgehendere Hausnummer. Zweitens: Wer ein Video produziert und mit Musik unterlegen will, sendet nicht einfach mit irgendwie vielleicht lizensierten Komponenten, sondern bewegt sich im Bereich des “Erstverwendungsrechts”. Da kommt dann plötzlich so etwas wie das “Synchronisationsrecht” ins Spiel – wenn z.B. eine Nazi-Gruppe ihren Werbespot mit dem Song einer Band unterlegen will, dann braucht sie deren Einverständnis – und das kann die Band auch verweigern – unabhängig von irgendwelchen finanziellen Aspekten.

Die Einigung zwischen YouTube und GEMA bzw. die Lizensierung führt eigentlich nur in ein paar Spezialfällen dazu, dass Uploads erleichtert bzw. legal werden: Bei alten, nach 70 Jahren abgelaufenen Mitwirkenden-Rechten. Bei Coverversionen von GEMA-Stücken – wobei ulkigerweise das Cover wirklich 1 zu 1 sein muss; ansonsten kommt wieder ein “Bearbeitungsrecht” bzw. eine dementsprechende Genehmigungspflicht ins Spiel… Und eben bei Leuten, die alle kompletten “weiteren” Rechte selbst haben – Judith Holofernes z.B. oder andere Bands oder Labels – die dürfen jetzt netterweise ihre selbst komponierten und gespielten und produzierten Stücke auch auf YouTube hochladen, ohne dass die gesperrt werden.

So etwas in der Art ” Vorsicht, es ändert sich eigentlich gar nichts, von ein paar Ausnahmefällen abgesehen” würde ich eigentlich auch gerne kommuniziert bekommen, wenn ich als Journalist und juristischer Laie mit genau der Frage “was ändert sich für User-Uploads?” an die Pressestelle der GEMA herantrete. Anscheinend ist aber den Pressevertretern der GEMA der unterschiedliche Auftrag zwischen sich selbst als Interpreten eines (zugegebenermaßen komplizierten…) Sachverhaltes und dem Justiziar der GEMA als Gralshüter der juristischen Exaktheit bzw. Spitzfindigkeit noch nicht ganz klar. Der Job der Pressestelle ist aber, nicht nur eine formaljuristisch korrekte Darstellung zu liefern, sondern eine allgemeinverständliche – die dann vielleicht auch schon naheliegende Missverständnisse nicht befördert, sondern proaktiv zu vermeiden sucht.

Aber natürlich habe ich da als Journalist auch meine Mitverantwortung, selbst auf naheliegende Missverständnisse nicht hereinzufallen. Ist manchmal etwas schwierig; speziell an Feiertagen und unter Zeitdruck 🙂 . Wie dem auch sei – immerhin sieht die GEMA inzwischen wohl auch in ihrem Factsheet einiges Fehlinterpretations-Potential

Upload von Musikwerken auf YouTube: Soweit die von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechte betroffen sind, können Nutzer Musikwerke auf YouTube hochladen oder ihre Uploads mit Musik untermalen.

und will das jetzt “entsprechend” anpassen. Eine FAQ-Liste samt nicht juristisch spitzfindiger, sondern allgemein verständlicher Antworten soll es auch geben auf der GEMA-Website. Das ist doch schon mal sehr begrüßenswert…

DRadio Wissen – Redaktionskonferenz vom 03.11.2016 (Moderation: Sonja Meschkat)