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Nachklapp zum Golfverbot in NRW und der Entscheidung des OVG Münster

Ich habe inzwischen Einblick in den Beschluss des OVG Münster zur Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen das seit dem 16.12.2020 geltende Golfverbot in NRW nehmen können. Was mir gar nicht bekannt war: Das Land NRW hat die Verschärfung der Coronaschutzvorschriften gegenüber dem vorangegangenen “Lockdown light” sogar explizit begründet. Im entsprechenden PDF auf der Website des Landes sind die entsprechenden Passagen in roter Schrift eingefügt. Zum verschärfenden Verbot des zuvor noch erlaubten Individualsports auf Sportanlagen heißt es hier:

Während nach der Verordnung vom 30.11.2020 Individualsport auch auf Sportanlagen noch möglich war, muss es mit der Änderung vom 14.12.2020 auch hier angesichts des diffusen Infektionsgeschehens mit erheblichem Fallzahlenanstieg weitere Einschränkungen geben. Auch wenn die Sportausübung selbst alleine erfolgt, birgt die zeitgleiche Nutzung von Sportanlagen in vielfältiger Weise Kontaktmöglichkeiten (in Zugangsbereichen, an Hindernissen, an Sportgeräten, Wegkreuzungen) die auch mit Blick auf eine erhöhte Aerosolproduktion bei sportlicher Betätigung im Rahmen eines strikten Lockdowns für eine eng begrenzte Zeit nicht mehr hinzunehmen sind. Diese Kontaktmöglichkeiten können nur durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle –auch auf einem Golfplatz z.B. bei einem Stau an bestimmten „Greens“ etc. im Einzelnen nicht möglich ist.

Festzuhalten ist zunächst, dass der Verfasser oder die Verfasserin dieser Zeilen immer noch völlig verschiedene Sportarten und Sportanlagen über einen Kamm schert – es gibt beim Golfen eben keine “Hindernisse”, “Sportgeräte” und normalerweise auch keine “Wegkreuzungen”. Und aus welcher geistigen Verwirrung das Gefasel von “einem Stau an bestimmten ‘Greens'” entstanden ist, für den eine “Verhaltenskontrolle” nicht mehr möglich sein soll – das kann ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen. Nur noch mal zur Info: Es gibt keinen Stau, sondern im Abstand von 8 oder zehn Minuten versetzte Startzeiten, wir Golfer hecheln auch nicht mit furchtbar “erhöhter Aerosolproduktion” durch die Gegend. Und last but not least, wir sind als gewöhnlich schon etwas reifere und in der Gesellschaft angekommene Menschen auch sicher in der Lage, die ganz wenigen denkbaren “Kontaktmöglichkeiten” – etwa bei der Ankunft auf dem Parkplatz eines Golfplatzes – verantwortungsvoll zu gestalten.

Die Behauptung und die argumentative Konstruktion, die Kontaktmöglichkeiten könnten nur “durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle … im Einzelnen nicht möglich ist” – das ist schlichtweg: eine bodenlose Unverschämtheit.

Das furchtbare ist nun, dass das OVG in seiner Entscheidung dieses Gefasel aus der Begründung des Landes NRW weitgehend als zutreffend übernimmt – und das trotz der detaillierten Erwiderungen des Antragstellers in Bezug auf die herbeiphantasierte “Staugefahr”. Die Richterinnen und Richter phantasieren sogar selbst eifrig weiter drauf los: Auch bei festgelegten Startzeiten im zehn-Minuten-Takt werde ja nicht “unterbunden, dass nach und nach immer mehr Personen auf das Gelände kommen und sich an bestimmten Punkten – sei es auch nur vor Spielbeginn oder nach Beendigung des Spiels – begegnen.”

Auch hier ist es wieder nahezu unverschämt, die theoretisch mögliche “Begegnung” als kontrollbedürftige infektionsrelevante Gefahrensituation anzusehen. Wenn ein Einzelspieler oder Zweierflights den Platz direkt nach ihrer Runde wieder verlassen (Clubhaus und Gastronomie sind ja eh geschlossen…) und dabei in drei Metern Entfernung auf dem Weg zum Auto ankommenden Spielern für ein paar Sekunden “begegnen”, dann ist dies völlig irrelevant. Auch die Annahme, hier würde sich regelmäßig der Anlass für ein Gespräch ergeben, ist völlig spekulativ – bei einer Mitgliederzahl von ein paar hundert Leuten kennt man eben doch nur einige wenige näher. Und die Annahme schließlich, Clubmitglieder würden ein eventuelles kurzes Gespräch draußen an der frischen Luft unverantwortlich gestalten, ist wieder nur: unverschämt.

Das OVG verweist darauf, dass ja das Ausweichen auf andere Individualsportarten (Joggen, Inlineskaten, Spazierengehen) außerhalb des Golfplatzes weiterhin möglich sei. Das ist korrekt, ich kann sogar im Park (cross-) golfspielen gehen. Begegnungsmöglichkeiten, auch unerwünschte, enge gibt es da allerdings eindeutig mehr als auf dem Golfplatz. Insofern ist die Verdrängung der gesundheitlich gebotenen körperlichen Bewegung von Golfspielern (und übrigens auch anderer Individualsportler) in öffentliche Flächen sogar kontraproduktiv und potentiell eher infektionsfördernd.

Weil sie schon im Frühjahr so hübsch war, hier noch mal die Karikatur von Torsten Kropp bei Golfpost.de:


Karikatur von Torsten Kropp bei Golfpost.de https://www.golfpost.de/community/posts/5eb038804c729f00062be320/

P.S. Es widerstrebt mir zwar, um die Aufhebung von schwachmatischen, unverschämten und rechtswidrigen Einschränkungen zu “bitten”, trotzdem füge ich hier einmal den Hinweis auf eine laufende Aktion bei “openpetition” ein:

Brief an das OVG Münster wegen Golf-Verbot

Ok. Mal etwas weniger hyperventiliert. Das ist aber echt schwer mittlerweile – außer man ist eben gar nicht betroffen, wie immer noch die Mehrzahl der Bevölkerung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Entscheidung https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/104_201223/index.php und speziell auf die weiteren anhängigen Eilanträge. Ich halte Ihre Entscheidung (die Entscheidung des 13. Senats…) für grob rechtsfehlerhaft und habe darüber einen Blogartikel verfasst – von dem ich einmal hoffe, dass er trotz aller Emotionalität nicht die Grenze zu justiziablen Einlassungen überschreitet :)…
Ich will mich einmal im direkten Kontakt zu Ihnen etwas moderater ausdrücken. Sie haben in Ihrer Ablehnung des Eilantrages argumentiert, die „Infektionszahlen seien trotz des Teil-Lockdowns im November nicht gesunken … und anschließend seit Anfang Dezember wieder deutlich angestiegen“ und daher sei „nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber nunmehr einen umfassenderen Ansatz gewählt habe, der auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte durch ein weitgehendes ‚Herunterfahren‘ des öffentlichen Lebens ziele“. Sie behaupten, die explizite Schließung von Individualsportart-Anlagen wie Golfclubs „füge sich“ hier „schlüssig ein“.

Sie belegen allerdings nicht oder liefern auch keinerlei Indizien, warum die Schließung von Golfanlagen hier tatsächlich eine signifikante Rolle spielen könnte. Kein Wunder, denn dies ist auch nicht der Fall. Wie auch „unverdächtige Quellen“ wie meine öffentlich-rechtlichen Kolleginnen und Kollegen berichten (ich selbst bin öffentlich-rechtlicher Wissenschaftsjournalist…) – die besorgniserregende Zunahme bei Inzidenzwerten und Todesfallzahlen (wohlgemerkt „im Zusammenhang“ mit Corona) geht seit dem „Lockdown-light“ weit überwiegend auf das Konto von Infektionen bei sehr betagten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Pflegeheimen.

Wie kommen Sie auf die Idee, Begegnungen in Golfanlagen könnten einen auch nur irgendwie signifikanten Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten? Sie argumentieren in ihrer Ablehnung des Eilantrages, eine Individualsportart wie Golf (die bei ihrer Ausübung eben absolut sicher ist, das können Sie nicht leugnen. Wir Golfspieler laufen eben aufgrund der Gefahren des Ballspielens immer in einem Mindestabstand und immer auch in nur einer Richtung ohne Begegnungsmöglichkeit über den Platz…) sei nicht „gänzlich unbedenklich.“ Es gehe nicht „allein um den Kontakt zu einem möglichen Mitspieler, sondern auch zu anderen Spielern, die die Anlagen zum gleichen Zeitpunkt nutzten und denen man etwa auf dem Parkplatz oder am Eingang begegne. Eine solche Begegnung könne – „weil sich viele Mitglieder eines Vereins oder Clubs auch kennen dürften – den Anreiz bieten, zu einem Gespräch zu verweilen.“

Jetzt muss ich Sie einmal fragen: Sind denn Begegnungen und Gespräche außerhalb eines Golfplatzes verboten? Nein. Welche Erkenntnisse haben Sie, dass erstens von kurzen Begegnungen und Gesprächen an der frischen Luft bei eingehaltenem Mindestabstand überhaupt eine Infektionsgefahr ausgeht? Und welche Erkenntnisse haben Sie, dass kurze Begegnungen und Gespräche auf dem von Ihnen hypothetisch als Gefahrenherd konstruierten „Parkplatz“ einer Golfanlage gefährlicher wären als kurze Begegnungen und Gespräche mit Nachbarn und Bekannten auf der Straße oder im Park? Welche Erkenntnisse haben Sie, dass das Gefahrenszenario auf einer Golfanlage überproportional gefährlicher sein könnte als das Normalszenario auf der Straße oder im Park? Welche Erkenntnisse haben Sie, dass die unbestrittenen psychischen und physischen Benefits der Ausübung des Golfsports – ohne Begegnungen – gegenüber der Ausübung von weiterhin erlaubtem Individualsport auf der Straße und im Park – mit Begegnungen – verboten werden müssten? Welche Erkenntnisse haben Sie dazu, warum der Golfsport in NRW verboten werden muss, nicht aber in anderen Bundesländern?

Ich bitte Sie, diese Fragen spätestens bei Ihren nächsten Entscheidungen in Erwägung zu ziehen.

Ich bin bislang ein demokratie-überzeugter Bürger und öffentlich-rechtlicher Journalist mit Vertrauen in die Justiz. Das kommt allerdings gerade leider schwer ins Wanken.

P.S. Es geht übrigens nicht um irgendeine vermeintlich elitäre Extrawurst für eine vermeintlich elitäre Community, die „sich mal nicht so anstellen soll“. Es geht bei den ganzen Corona-Maßnahmen um schwerwiegendste Einschnitte in unsere Bürgerrechte, um die Zerstörung von Existenzen und Lebensentwürfen. Das Austarieren dessen, was verhältnismäßig ist, ist eine schwierige Aufgabe für die Politik – die von Popularität und der Frage der Wiederwahl abhängig ist. Es ist die Aufgabe der Justiz, hier ggf. nachzujustieren – und zwar eben nicht mit einer Agenda, sondern mit einer ganz objektiven Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat
Am Südpark 23
50968 Köln

Golf-Verbot: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat ein klares Fehlurteil beschlossen

Und das ist auch noch “unanfechtbar” – so langsam raste ich aus und wechsle endgültig auf die Seite der Querdenker und Gesundheits-Diktatur-Propagandisten… Ich möchte eigentlich nicht. Aber die objektiven Fakten gehen in die Richtung. Noch mal zur Vorgeschichte: Die Golfplätze sind wieder geschlossen. Obwohl ein Golfplatz der sicherste Ort in dieser gottverdammten Drecks-Pandemie samt ihrem Panik-Überbau ist.

Das OVG Münster hat in seinem Ratschluss am 23.12. 2020 https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/104_201223/index.php folgendes erkannt:

Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.

Zur Begründung seines Eilbeschlusses hat der für das Infektionsschutzrecht zuständige 13. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Das angegriffene Verbot sei voraussichtlich verhältnismäßig. Dass die Infektionszahlen trotz des Teil-Lockdowns im November nicht gesunken seien, sondern sich zunächst auf hohem Niveau stabilisiert hätten und anschließend seit Anfang Dezember wieder deutlich angestiegen seien, belege, dass die bisherigen Maßnahmen zwar grundsätzlich Wirkung gezeigt hätten, aber für sich genommen nicht ausreichten, um das Infektionsgeschehen nachhaltig abzubremsen. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber nunmehr einen umfassenderen Ansatz gewählt habe, der auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte durch ein weitgehendes “Herunterfahren“ des öffentlichen Lebens ziele. In diese Grundentscheidung füge sich die streitige Regelung schlüssig ein. Die Öffnung öffentlicher und privater Sportanlagen schaffte Anreize bzw. Gelegenheit zu Kontakten. Das gelte grundsätzlich auch in Bezug auf Individualsportarten wie Golf. Diese seien zwar nicht in hohem Maße infektionsbegünstigend, aber auch nicht gänzlich unbedenklich. Hierbei gehe es nicht allein um den Kontakt zu einem möglichen Mitspieler, sondern auch zu anderen Spielern, die die Anlagen zum gleichen Zeitpunkt nutzten und denen man etwa auf dem Parkplatz oder am Eingang begegne. Eine solche Begegnung könne – weil sich viele Mitglieder eines Vereins oder Clubs auch kennen dürften – den Anreiz bieten, zu einem Gespräch zu verweilen. Speziell beim Golf seien Kontakte auf dem Platz und in der Umgebung des Platzes nicht ausgeschlossen. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Sportler sei gemessen an dem damit bezweckten Gesundheitsschutz der Bevölkerung voraussichtlich gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die gravierenden und teils irreversiblen Folgen zu berücksichtigen, die ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Zahl von Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte. Demgegenüber falle auch nicht ausschlaggebend ins Gewicht, dass sportliche Betätigung selbst einen Wert für die physische und psychische Gesundheit habe. Das angegriffene Verbot schließe nicht jede sportliche Betätigung aus. Individualsport im Freien außerhalb von privaten und öffentlichen Sportanlagen (etwa Joggen, Walken, Radfahren, Inlineskaten, Gymnastik) bleibe weiter möglich. Dass hierbei vorübergehend auf andere Sportarten ausgewichen werden müsse, sei angesichts des mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecks hinnehmbar. Hinsichtlich des Eingriffs in die Rechte der privaten Anlagenbetreiber sei schließlich in Rechnung zu stellen, dass diese staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen könnten, die etwaige finanzielle Einbußen in gewissem Maß abfederten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 13 B 1983/20.NE

Hinweis

Beim Oberverwaltungsgericht sind weitere vier Eilverfahren anhängig, die die Nutzung von Golfplätzen betreffen.

Das ist echt super erkannt von den Super-Checkern im OVG Münster. Erstens: Der beobachtete Anstieg der Infektionszahlen trotz Teil-Lockdown geht primär auf einen Anstieg bei der sehr alten Bevölkerung in Pflegeheimen zurück. Die Schließung von eben nicht infektionsbegünstigenden, sondern sogar völlig ungefährlichen Szenarien ist in diesem Kontext eben absolut NICHT schlüssig. Zweitens: Der behauptete “Anreiz” zu Begegnungen, “auf dem Parkplatz oder am Eingang oder in der Umgebung des Platzes” ist völlig fiktiv. Wie und in welchem Ausmaß das behauptete bzw. völlig freischwebend konstruierte “nicht gänzlich unbedenkliche” Szenario zu dem Anstieg der Infektionszahlen beitragen soll, das bleibt das Geheimnis der famosen Richterinnen und Richter vom 13. Senat. (Die offenbar ebenso wie die NRW-Spitzenpolitiker keine Ahnung vom Golfen haben…)

Mein Normal-Szenario ist jedenfalls, da einfach mutterseelenallein auf den Platz zu gehen. Jetzt im Winter ist da eh kaum noch was los – da spielen eben nur noch die hartgesottenen. Und zufälligerweise zu einem “Gespräch zu verweilen” – das kann ja genauso gut passieren, wenn ich meine Nachbarn oder Bekannten beim weiterhin erlaubten Spazierengehen oder Joggen im Park treffe. Selbstredend mit einem Abstand von 1,5 Metern. Und diesen Abstand kann ich eben auch auf dem Golfplatz-Parkplatz einhalten – oder eben auch nicht. Wie sehr tragen eigentlich kurze Gespräche in freier Luft mit eingehaltenem Mindestabstand zum Infektionsgeschehen bei? WTF!! Sind Begegnungen und Gespräche an der freien Luft außerhalb von Golfanlagen verboten??? FUCK, nein!

Und wegen dieser konstruierten, minimalen, theoretischen Gefahr eines Gesprächs auf dem Parkplatz eines Golfplatzes, die nicht über die Gefahr bei einem (gnädigerweise…) erlaubten Szenario im Park oder auf der Straße hinausgeht, soll ich auf die nachgewiesen und völlig unstrittigen positiven physischen und psychischen Wirkungen meiner Golf-Aktivitäten verzichten??? TICKT IHR NOCH SAUBER??

Wenn ich jetzt wieder wie schon im Frühjahr mit meinem Golfzeug in den Park gehe und dort meine Bälle schlage, ergeben sich naheliegenderweise auch Gespräche sogar mit interesssierten wildfremden Leuten. Selbstredend mit einem Abstand von 1,5 Metern. 🙂 Liebe in dieser Sache beteiligten Richter und Richterinnen vom OVG Münster – ihr habt nicht mehr alle Tassen im Schrank. (Ich weiß, die Schelte unserer unabhängigen Rechtsprechung ist tendenziell gefährlich. Die Einschränkung von Bürgerrechten mit Fuck-Begründung und ohne Anfechtungsmöglichkeit erst recht…)

Sorry, ich bin jetzt allmählich draußen aus dem vermeintlichen oder eingeforderten Rechtskonsens in NRW. Interessanterweise kann ich ja noch problemlos nach Rheinland-Pfalz rüberfahren und dort golfspielen. Noch ein Indiz, dass nicht ich irre bin, sondern hier die Politiker(innen) und Richter(innen) in NRW. Es reicht allmählich!!! Das wird spätestens jetzt eine Angelegenheit für das Bundesverfassungsgericht. Klingt vielleicht alles etwas hyper-ventiliert. Aber der Casus ist ja nur paradigmatisch für die grassierende Panik und die Aushebelung von Verhältnismäßigkeit und Bürgerrechten.

Golfclub Gut Lärchenhof: Bag-Bear statt Bag-Tag

Ich bin ja momentan golferisch zwar “Wochentagsspielberechtigt” im schönen (und für mich auch extrem nahegelegenen…) Marienburger Golfclub, aber meine HCP-Führung und DGV-Mitgliedschaft läuft über den VcG. Der VcG hat aufgrund der vielen wegen Corona ausgefallenen Events eine “Bagtag-Challenge” ausgerufen – wo man also als VcG-Mitglied die Bagtags beim Greenfee-Spielen einschicken soll. Und an die Einsender(innen) werden dann Greenfee-Gutscheine verlost.

Ich hab den VcG dann (aufgrund eigener Erfahrungen…) direkt darauf aufmerksam gemacht, dass es bei vielen Golfclubs momentan wegen Corona gar keine Bagtags mehr gibt. Für die “Challenge” und die Verlosung werden also auch andere Nachweise anerkannt. Eine besonders hübsche und gleichzeitig ambitionierte Alternative zum Bagtag hat der Golfclub Gut Lärchenhof: Einen Bag-Bear.

Das Biest steht auch als größere Skulptur vor dem Clubhaus bzw. der ersten Bahn. Und es ist – das habe ich auf Nachfrage erfahren – nicht etwa der Baisse-Bär wie vor der Börse Frankfurt oder der NYSE. Sondern eine Reminiszenz an den Designer des Golfkurses Gut Lärchenhof, den legendären Jack Nicklaus. (“Auch bekannt als The Golden Bear…” Ach so.) Und ich muss sagen – der hat echt ganz gute Arbeit abgeliefert. Ich konnte da heute aufgrund einer Einladung mal spielen – eigentlich wäre mein HCP noch etwas zu popelig 🙂

Der Platz ist ohne jeden Zweifel “Premium” und auch das “Premium”-Greenfee wert. In die Leistungen des Restaurants habe ich ja heute nur ganz kurz hineingeschnuppert – und auch da würde ich sagen: Da könnte man echt mal ein ausgedehntes Menu in Erwägung ziehen. Mit der passenden Weinbegleitung müsste man allerdings mit dem Taxi zurück nach Köln fahren. Oder irgendwelche abstinenten Mitstreiter rekrutieren 🙂 …

NRW-Sport-Staatssekretärin Andrea Milz vor Ort im Lemmerz-Freibad

Zum Lemmerz-Freibad in Königswinter hab ich eine tiefe, innige Verbundenheit. Ich hab nämlich aus bestimmten, hier nicht weiter zu erörternden Gründen die Website der Initiative zusammengebastelt, die die angedachte Schließung des wunderhübschen historischen Bades vor der Kulisse eines Ausblicks ins Rheintal verhindern wollte. Das Ziel der Initiative ist offenbar geglückt; die Website (deren Zugriffsmöglichkeiten ich vor geraumer Zeit an andere abgegeben habe…) aber scheint inzwischen etwas vernachlässigt worden zu sein 🙂

Freibäder sind natürlich Horte und Hotspots der Corona-Übertragungsmöglichkeit. Infizierte und Nicht-Infizierte springen ins Wasser, röcheln oder näseln (oder pieseln…) da in die Becken-Füllung – und ob die Chlorung die tödlichen Viren killt, ist noch längst nicht ausgemacht. Umso tapferer von unserer famosen NRW-Sport-Staatssekretärin Andrea Milz, das Lemmerz-Freibad zu besuchen. Ins (möglicherweise verseuchte…) Wasser reingesprungen ist Frau Milz offenbar nicht, aber sie hat eine wunderbare Botschaft hinterlassen für alle wagemutigen Schwimmer und Schwimmerinnen:

 

Auf einen ähnlich riskanten Besuch auf einem NRW-Golfplatz hat sich Frau Milz bislang noch nicht eingelassen. Klar; da lauern natürlich noch mal ganz andere Gefahren – vor allem publicity- und BILD-Zeitungs-mäßige.

Es ist ja auch sicherlich kein Zufall; oder eben nur totaler Irrsinn, dass selbst die Golfplätze in Irland nur für Mitglieder innerhalb eines Radius von fünf Kilometern aufgesucht werden dürfen. Klar. Wer da per Automobil als Mitglied aus sechs, 10, 20 oder 40 km Distanz anreist, löst selbstredend zwangsläufig ein Corona-Armageddon aus. Also bitte für immer zuhause bleiben und an Vereinsamung, Verfettung, Herzinfarkt und Kreislaufkollaps sterben!! Danke!

Kann man diese Voll-Horste nicht mal in Grund und Boden verklagen???

Die geistige Gesundheit und Mobilität kann wieder gestärkt werden

Je mehr ich über den Satz in dem Brief gestern (im Beitrag hier ganz unten…) von unserer famosen NRW-Staatssekretärin für Sport und Gedöns, Frau Andrea Milz, nachdenke (“Durch die Änderung der Coronaschutzverordnung NRW können Sie sich nun wieder bewegen und Ihre geistige Gesundheit und Mobilität stärken.”), desto mehr komme ich ins Grübeln. Ist das ein äußerst feinsinniger Ansatz, meine intellektuelle Satisfaktionsfähigkeit in Frage zu stellen (dazu gibt es eigentlich im Vergleich der Argumentationstiefe in meinem Blogpost und der im Brief der Staatssekretärin keinen Anlass…)?

Ist es ein zartes, empathisches Eingehen auf die von mir geschilderten, ganz persönlichen Beeinträchtigungen, die ich durch die nicht gerechtfertigte wochenlange Sperrung der Golfplätze hinnehmen musste (die Schilderung war übrigens auch schon als Blaupause für eine Klage gegen die rechtlich nicht haltbare Maßnahme gedacht…)? Während Spaziergänger, Jogger und Fahrradfahrer ganz gemütlich durch Parks und Fußgängerzonen einherwandeln durften – trotz eines definitiv dort höheren Infektionsrisikos? Dazu bei Golfpost.de eine nette Karikatur:

Karikatur von Torsten Kropp bei Golfpost.de https://www.golfpost.de/community/posts/5eb038804c729f00062be320/

Ist es eine Botschaft an eine vermutet ältere Zielgruppe an der Grenze zur Senilität (die Frage ist ja, ob man die Passage lesen muss als “geistige Gesundheit und geistige Mobilität” oder “geistige Gesundheit und (körperliche…) Mobilität”)? Oder ist das Ganze einfach nur Behörden-Kommunikationsabteilungs-Geschwurbel? Ohnehin kann man ja recht lange darüber nachsinnen, ob die “Antwort” von Frau Milz bzw. ihrer Mitarbeiter(innen) noch als Zeichen guten Willens oder aber schon als Verhohnepiepelung interpretiert werden muss. Woanders galoppiert der Amtsschimmel bzw. der Corona-Wahnsinnsgaul ja ohnehin fröhlich weiter.

Die hehren Worte von DGV-Chef Claus Kobold jetzt sind bestimmt auch gut gemeint, aber eigentlich bestenfalls folkloristisch. Die “Clubverantwortlichen, der Dachverband, die Landesgolfverbände und viele Golferinnen und Golfer haben gemeinsam” eben nicht “erfolgreich dafür gekämpft”, dass wir wieder Golf spielen dürfen. Sondern wir sind – jedenfalls speziell in den Bundesländern NRW und Bayern, in denen ja Führungspersönlichkeiten mit Kanzlerambitionen das Sagen habe, absolut unerfolgreich in der ganz normalen Grabbelkiste “jetzt darf das ganze Sportgedöns mal langsam wieder lockern” gelandet. Egal, wie jeweils die tatsächliche Infektionsgefahr war oder ist.

Mit der Realitätswahrnehmung ist das ja immer so eine Sache. Bei Politikern wie auch bei Funktionären. Aus meiner Sicht war (und ist, in Bezug auf die immer noch bestehenden Einschränkungen…) das ganze Geschehen ein ganz klarer Rechtsbruch, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und sogar eine Gesundheitsgefährdung. Und es war und ist ein ganz klarer Tigerfell-Bauchklatscher unserer Verbände, die eben offenbar doch überhaupt keinen signifikanten Einfluss auf die Politik haben, wenn es mal nicht um Champagnertrinken bei lustigen Schönwetter-Charity-Events und wohlfeile Sonntagsreden, sondern um differenzierte, wirklich wichtige Sachentscheidungen geht.

Wie dem auch alles sei. Mein Platz ist wieder auf, und ich habe heute die erste Runde gespielt. Leider ja erst mal nur 9-Loch. Mann, Mann; wie schön. (Und schon wieder könnte ich eigentlich ausrasten, welche Traumbedingungen wir in den letzten Wochen unnötigerweise in die Corona-Tonne gekloppt haben…) Aber wie heißt es so schön: “Schaue vorwärts, nie zurück.” (“In der Arbeit liegt dein Glück.” Wie, was?)  Der Platz ist jedenfalls in sehr gutem Zustand. Die renovierten Grüns auf der 6 und 7 sehen schon ziemlich anständig aus, obwohl man sie noch nicht bespielen darf. Mit Bunkersand aus Honolulu.

Das renovierte Grün auf der 7. Hoffentlich ist das bald wieder auf – das Wintergrün ist nämlich erheblich schwerer zu treffen…

Und der wegen Borkenkäfer oder Eichenlaubspinner oder sonstwas arg gerupfte Baum auf der 8 hat sich wieder ganz gut erholt und strahlt jetzt einen gewissen Bonsai-Charme aus. (Es gibt ja wohl, so haben mir das eingeweihte Kreise zugetragen, allen Ernstes einige Mitglieder im MGC, die den Baum gerne abholzen würden. Weil sie da nicht drüber oder dran vorbei kommen. Da kann ich nur sagen, ein Golfplatz ist doch kein Ponyhof. Einfach mal ein paar Stunden beim Pro nehmen, anstatt an die Kettensäge als Ausweg aus golferischem Unvermögen zu appellieren… 🙂

Die 8 mit dem wunderschönen Baum in der Mitte – der macht natürlich gerade den Charakter der Bahn aus.

Der Baum bleibt stehen. Basta. Ist eh ganz easy, drüber zu spielen. Klonk; Blätter riesel. Mist. 🙂

Golfplätze bleiben weiterhin geschlossen. Ein Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Andrea Milz,

ich habe heute eine Mail von meinem Golfclub erhalten, wonach die Anlage „jedenfalls bis Anfang Mai geschlossen“ und weiterhin kein Trainings- und Spielbetrieb möglich ist. Laut Information des Deutschen Golfverbandes DGV soll eine „neuerliche Prüfung“ dieser Restriktionen erst am 30. April erfolgen – wenn ich das „jedenfalls bis Anfang Mai“ richtig interpretiere, ist ja offenbar eine weitere Verlängerung der angeordneten Schließung durchaus möglich.

Der DGV als Dachverband hat sich zu dem von der Regierung getroffenen Beschluss bzw. den Ausführungsbestimmungen bereits „mit Enttäuschung und Unverständnis“ geäußert. Ich möchte Sie – lieber Herr Laschet und liebe Frau Milz – heute als Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen; als Privatmensch, aber auch als Journalist fragen:

Können Sie mir irgendwelche Sachargumente nennen, inwiefern das Golfspielen für mich selbst oder für andere ein erhöhtes oder überhaupt irgendein Infektionsrisiko darstellen soll? Können Sie mir irgendwelche Sachargumente nennen, inwiefern das Golfspielen im Vergleich zu anderen, erlaubten Freiluftaktivitäten wie Spazierengehen oder Joggen im Park ein höheres Risiko darstellen soll und infolgedessen weiterhin untersagt werden müsste?

Der DGV als Dachverband hat versucht, Entscheidungsträger wie Sie darüber zu informieren, wie Golf als Freizeitaktivität ausgeübt wird. (Sie sollten das übrigens auch mal probieren, das wird Ihnen gut tun… 🙂 ) Ich wiederhole dies der Vollständigkeit halber auch noch einmal am Beispiel meiner eigenen – jetzt ja leider durch Sie unterbundenen – Aktivität:

Ich fahre zum Golfplatz, in meinem Fall mit dem Fahrrad, weil ich in unmittelbarer Nähe wohne. (Die meisten Golfspieler in Deutschland dürften ihre Plätze mit dem Auto aufsuchen, eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der es ein Infektionsrisiko geben könnte, ist vermutlich eine absolute Ausnahme.) Dann gehe ich zum Abschlag der ersten Bahn, spiele meinen ersten Ball – und laufe danach mutterseelenallein die neun oder 18 Löcher über den Platz. Zwei bis vier Stunden.

Niemand ist in meiner Nähe – wir reden hier nicht von 1,5 Metern, sondern von hunderten Metern. Abstand halten gehört aus Sicherheitsgründen elementar zum Golfspielen dazu – damit man nicht von fremden Bällen getroffen wird und andere nicht mit dem eigenen Ball trifft. In diesem Szenario – dem Einzelspiel oder „Einer-Flight“ ist eine Infektion oder irgendein Infektionsrisiko absolut ausgeschlossen.

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Dass einem Spieler Hunderte oder Tausende Zuschauer folgen, ist die absolute Ausnahme – keine Sorge, Herr Laschet!

Kommen wir zu denkbaren anderen Szenarien. Auch beim Zusammenspiel von mehreren Personen ist es absolut üblich und überhaupt kein Problem, einen Abstand zu wahren – auch schon normalerweise meist ein Vielfaches mehr als 1,5 Meter. Nach den mittlerweile üblichen Spielbedingungen („Ready Golf“) geht jeder Spieler zu seinem Ball und spielt den bei Gelegenheit; immer unter der Maßgabe, keinen Mitspieler zu gefährden und also Abstand zu halten. Auch am Ziel einer jeden Bahn, dem „Grün“, wo der Ball (hoffentlich…) eingelocht wird, gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Anlass, einen gewissen Abstand zu unterschreiten.

Selbstverständlich bedeutet auch das gemeinsame Spiel von Ehepartnern oder Angehörigen einer Haushaltsgemeinschaft keinerlei zusätzliches Risiko – selbstverständlich sind daher ja auch gemeinsame Spaziergänge erlaubt.

Mit der am Mittwoch eingeleiteten „Lockerung“ der Corona-bedingten Einschränkungen gehen wir aus der Phase der – übrigens ja von keinerlei gesicherten Fakten untermauerten – Erstreaktion in eine Phase der rationalen, abwägenden Gegenüberstellung: Was können Restriktionen bewirken, was sind die „Kollateralschäden“ dieser Restriktionen? Sind möglicherweise die Kollateralschäden größer als der mögliche Nutzen der Maßnahmen? Werden möglicherweise Grundrechte eingeschränkt, ohne dass dies in einer Abwägung der Verhältnismäßigkeit geboten und auch rechtlich zulässig ist?

Ich möchte Ihnen einmal – ganz subjektiv – die Auswirkungen schildern, die das Verbot des Golfspielens momentan für mich persönlich bedeutet: Golf ist für mich der – leider viel zu spät entdeckte – ideale Ausgleich für meine Tätigkeit als „Bildschirmarbeiter“. Ich bin 55 Jahre alt, habe einen schönen, aber auch stressigen Job als freiberuflicher Journalist beim Deutschlandfunk. Mit Frühdiensten, bei denen ich um 4 oder 5 Uhr aufstehen muss. Bei aller Routine – wann immer es Probleme oder Stress oder auch einmal Arbeitsplatzsorgen gibt, spüre ich mein Herz. Seit ich vor knapp drei Jahren mit dem Golfspielen angefangen habe, habe ich acht Kilo abgenommen, bin ausgeglichener, zufriedener, glücklicher.

Sie nehmen mir das gerade weg.

Aus Gründen, die nicht nachvollziehbar sind. (Ich warte natürlich gern auf Ihre diesbezüglichen „Sachargumente“…) Ich habe seit dem Beginn der Platzsperren vier Kilogramm zugenommen. Natürlich – ich könnte auch zwei Stunden täglich irgendwie so in vergleichbar schnellem Tempo mit einem Ersatzgewicht von 10 kg auf dem Rücken durch die Gegend latschen – in einer vermutlich im Vergleich zu einem Golfplatz signifikant höher „virenbelasteten“ Umgebung. Aber das ist natürlich utopisch. Ich trinke auch gerade mehr Alkohol als sonst. Auch das könnte ich natürlich lassen. Aber Sie selbst werden als Privatpersonen und ganz normale Menschen wissen – das theoretische „könnte man machen“ und das tatsächliche Machen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Restriktionen in Bezug auf Golfplätze treffen mich hart. Sie treffen mich hart in gesundheitlich, in physischer und psychischer Hinsicht. Sie treffen andere, ältere Golffreunde noch viel härter – möglicherweise sogar letztlich lebensgefährlich. Und es gibt meines Erachtens keine, aber auch gar keine dem entgegenstehende Sachargumente (auf etwaige Einlassungen Ihrerseits bin ich wie gesagt gespannt…).

Es gibt möglicherweise irgendwelche „Solidaritäts-Erwägungen“ nach dem Motto „wenn bestimmte Sporteinrichtungen schließen müssen, dann müssen alle schließen“. Aber mit Verlaub – das ist doch totaler Unsinn. Einem Handballer, der vielleicht aufgrund der Infektionsgefahr bei seinem doch recht kontaktträchtigen Sport in der Halle bis auf weiteres auf Training und Wettkämpfe verzichten muss, hilft es überhaupt nichts, wenn ich auch nicht – mutterseelenallein – Golfspielen darf. Auch bei den übrigen „Lockerungsmaßnahmen“ wird ja differenziert – wo gibt es hohe Risiken, wo geringe?

Ich möchte Sie – Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sehr geehrte Frau Staatssekretärin – einmal bitten, über diese Dinge kurz und gründlich nachzudenken.  Es geht hier nicht um die Freizeitbeschäftigung einer möglicherweise etwas elitären Bevölkerungsgruppe oder eine „Extrawurst“. Sondern es geht darum, abzuwägen: Was ist in dieser schwierigen Situation und angesichts erheblicher Einschränkungen und Einschnitte in das Leben aller Bürgerinnen und Bürger sachorientiert, rational und juristisch haltbar?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat; Journalist, Köln

 

P.S. 18.04.2020 Das hier: (“Jogging, Gymnastik und Golfen ja – Mannschaftssport nein”) bei meinem Sender lese ich aber jetzt mit großem Interesse 🙂 …

P.S. 03.05.2020 Mein Hoffen vom 18.04.2020 war ja offenbar auch nur ein großer Rohrkrepierer. Herr Laschet registriert zwar richtigerweise die “wachsende Wut” in der Bevölkerung – aber offenbar nicht primär die von Golffreunden. Und offenbar ist seine BILD-Zeitungs-Angst immer noch größer als seine angebliche Neigung zur sachgemäßen Differenzierung und Wahrnehmung von Unverhältnismäßigkeiten. Frau Milz ist trotz ihrer angeblichen Empfindlichkeit für “herzerweichende” Zuschriften von lahmgelegten Breitensport-Treibenden in einer bräsigen “Ich-kann-mir-doch nicht-alle-Sportarten-einzeln-angucken-Versenkung” abgetaucht.

Auch der Golfverband NRW vermeldet Betrübliches:

Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 02.05.2020 um 17:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

am 30. April haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich nicht mit dem Thema Lockerung der Verbote für den Breiten- und Freizeitsport befasst. Die von uns allen erhoffte Öffnung der Golfanlagen blieb aus. Das Thema wurde auf den 6. Mai vertagt. Wir als Golfverband NRW sind enttäuscht.

Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des Golfverbandes auf Landesebene müssen wir leider feststellen, dass Lockerungen des Amateur- und Breitensports im allgemeinen sowie die Freiluftsportarten im Besonderen von der Politik im Bund und in NRW zurückgestellt werden.

Unsere Geschäftsstelle haben seitdem zahlreiche emails erreicht, in denen wir zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufgefordert werden. Dazu ist folgendes klarzustellen:

Das Präsidium hat sich in den letzten Wochen mehrfach mit der Frage befasst, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für uns als Verband bestehen, gegen die Schließung der Golfanlagen vorzugehen. Nach Auffassung des Präsidiums hätte ein durch den Golfverband NRW angestrengtes gerichtliches Verfahren schon deswegen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da der Golfverband NRW nicht Betreiber einer Golfanlage und damit nicht unmittelbar von dem Verbot Betroffener ist. Die bloß mittelbare Betroffenheit über unsere Mitglieder und Aktiven reicht nicht aus.

Soweit wir auf ein von dem Bayerischen Golfverband angestrengtes Verfahren hingewiesen werden, ist nach unseren Informationen, der Bayerische Golfverband nicht Antragssteller dieses Verfahrens, sondern vielmehr eine Betreibergesellschaft, die das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Kosten führt.

Nach unserer Kenntnis ist vor den zuständigen Gerichten in NRW bereits ein von verschiedenen Personen angestrengtes sog. Eilverfahren anhängig. Ein weiteres Verfahren wird nach unseren Informationen aktuell vorbereitet. Wir hoffen auf eine zeitnahe Klärung der offenen Rechtsfragen durch die Gerichte. Der Golfverband NRW ist grundsätzlich bereit, derartige Verfahren, soweit sie im Interesse unserer Mitglieder liegen, angemessen zu unterstützen.

Bei aller nachvollziehbaren Enttäuschung und Frustration über die Schließungen der Golfanlagen und die Entscheidungen der Politik, auf die wir als Golfverband leider keinen Einfluss haben, möchten wir Sie darum bitten, die Grundregeln des menschlichen Anstands und des Umgangs, insbesondere gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle zu wahren. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Das Präsidium

Ok, da bleiben für mich in dem zitierten Text jetzt so ein paar Fragen offen: “Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des Golfverbandes auf Landesebene” und “die Entscheidungen der Politik, auf die wir als Golfverband leider keinen Einfluss haben”… Ach so, ich dachte “Lobbyarbeit” hieße eben genau Einfluss auf Entscheidungen der Politik nehmen, oder das zumindest versuchen. Das war wohl nix. Da kann man natürlich schon ganz kurz drüber nachdenken, ob dann die bislang handelnden Personen den bestmöglichen Impact-Faktor haben oder auch nicht. Oder ob da niemand eine Chance gehabt hätte; aufgrund der Bräsigkeit und der BILD-Zeitungs-Empfindlichkeit (“bitte nicht den Fahrstuhl runter…”) der Kanzlerkandidaten.

Geschenkt. Jetzt kommt tatsächlich langsam die Stunde der Gerichte. Man kann ja zur Auffassung von Epidemiologen stehen, wie man will – auf den Golfplätzen wird sich die Schlacht jedenfalls nicht entscheiden. Da sind eindeutig die Kollateralschäden um Dimensionen höher als der vermeintliche Nutzen der Einschränkungen.

Ich nehme das mal mit Interesse zur Kenntnis, was in dem GVNRW-Statement an laufenden Verfahren berichtet wird. Völlig klar – eine erfolgreiche Klage muss unter Darlegung der persönlichen Betroffenheit erfolgen. Anregungen dazu in meinem Post – ab nächster Woche werde ich selbst auch Klage einreichen.

Mit etwaigen Wahlstimmen für Sie, lieber Herr Laschet, liebe Frau Milz – das wird jetzt irgendwie nix mehr. Trotzdem sollten Sie es mal versuchen mit dem Golfspielen. Wird Ihnen guttun. Auch sogar in Hinblick auf: Richtige Entscheidungen treffen.

P.S. 07.05.2020:  Ich habe gerade überraschenderweise eine Antwort auf meinen Brief/meine Mail vom 16.04.2020 an Herrn Laschet und Frau Milz bekommen. Es lebe der bürgernahe Dialog! Da die Staatssekretärin jetzt nicht allzu differenziert auf meine Fragen bzw. Argumente eingeht 🙂 , ist es glaube ich ok, wenn ich dieses Schreiben hier ohne vorherige Nachfrage bei der Staatskanzlei auch veröffentliche:

Dass wir uns jetzt netterweise “nun wieder bewegen” und unsere “geistige Gesundheit und Mobilität stärken” dürfen, hatte ich allerdings auch schon durch intensive Beobachtung der Nachrichtenlage mitbekommen. 🙂 Morgen um 14 Uhr habe ich meine erste Startzeit. Das wird eine langwierige Rekonvaleszenz, fürchte ich.

England macht den Abmarsch. Mein Mini Cabrio ist da.

Es ist Brexit-Day. Das Inselvolk mit den so liebenswert schrulligen Traditionen (deftiges Frühstück, Linksverkehr, Pfund) und der so sympathisch einfach zu erlernenden (bzw. zu radebrechenden…) Sprache verabschiedet sich aus der EU. Das ist traurig. Weil England bzw. Großbritannien natürlich ganz fundamental zu Europa gehört. Und irgendwie, trotz aller vielleicht sogar nachvollziehbarer Kritikpunkte, hat die EU ein gutes und notwendiges Werk vollbracht: Nämlich die zwischen den europäischen Staaten immer noch bestehenden Vorbehalte und Animositäten auszubügeln, trotz aller kulturellen und historischen Zusammengehörigkeit.

Im Zweifelsfall eben durch zentralistische und bürokratische Regeln und Vorschriften, über die sich dann alle Betroffenen gleichermaßen aufregen können. Freude, schöner Götterfunke! 🙂

Aber ok – eine kleine, eine winzige Mehrheit (die vielleicht gar keine Mehrheit war…) hat bei einem (Troll-manipuliertem…) Referendum, das von mutwilligen Politikern eingetütet worden ist (in völliger Fehlspekulation bzw. kalt lächelnder Zielstrebigkeit…), eine Entscheidung getroffen. So funktioniert (oder funktioniert vielleicht auch nicht…) Demokratie.

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Für mich persönlich ist der Brexit auch einigermaßen tragisch. Da schlagen nicht nur die zahlreichen (unbezahlten…) journalistischen Versuche zu Buche, zu verstehen oder gar erklären zu können, was “Backstop” bedeutet. 🙂 Viel dramatischer ist für mich natürlich der Wegfall der relativ günstigen Einkaufsmöglichkeiten für Golf-Equipment. Das war bislang vergleichsweise billig, bei englischen Händlern Schläger, Klamotten oder Bälle zu bestellen. Erst recht, nachdem die Briten aufgrund der Brexit-Erwartungen ihren Pfund-Kurs geschrottet hatten 🙂

Und nun? Was wird mit Umrechnungskursen, Versandkosten und ggf. Zollgebühren? Das sieht echt nicht gut aus; bei aller Sympathie für das Golf-Mutterland 🙂 Aber ok; eigentlich bin ich eh für die nächste Zeit ausreichend versorgt. Und wenn England jetzt prohibitiv teuer wird, dann fahr ich eben nach Irland zum Golfen 🙂 Aber meine Grundsympathie ist ja da. (Natürlich auch wegen der vermeintlich leichten Sprache…) Und deswegen hab ich mir eben auch ein Mini Cabrio gekauft. Um damit mal (ab und zu…) zu Golfturnieren hier im Umland von Köln zu fahren – mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das nämlich zwar möglich, aber teilweise etwas sehr aufwendig.

Die Karre hab ich ausgerechnet heute; am Brexit-Day abgeholt. Ein eigentlich doch recht britisches Auto, mit einem sehr eigenwilligen Design und Fahrverhalten. Seit geraumer Zeit gehört Mini ja zu BMW; auch das kann man nun aufgrund der englisch-deutschen Geschichte problematisieren oder auch nicht – immerhin haben wir denen das regierende Königshaus gestellt 🙂 Über die ganze Konstellation kann man bestimmt Jahre und Jahrzehnte trefflich nachsinnen. Auf jeden Fall hab ich als überzeugter Europäer bei meiner Karre selbstredend das aufpreispflichtige “LED-Licht-Paket” genommen. Mit britischen, jetzt aus der zurückbleibenden EU-Perspektive verdammt nostalgischen Rückleuchten.

Tschüss dann! Ich komm aber trotzdem gern mal nach St. Andrews.

Golfbälle für Trump-Fans oder Trump-Hasser

Eine ganz kleine Drehung kann unendlich viel aussagen. Zum Beispiel, ob man dem US-Präsidenten mit dem orangefarbigen Katzenfell auf dem Kopf eher ein dynamisches Fortkommen auch in der bevorstehenden nächsten möglichen Amtszeit (Gott, der Allmächtige möge uns beistehen…) oder eher einen satten, zentrierten Schlag in die lippenschürzende Fresse wünscht.

Und je nach dem wird man dann seinen Golfball wählen bzw. ausrichten. Entweder die Fresse nach vorne oder nach hinten.

The orange one

Dieses Antlitz kann man auf verschiedene Golfball-Modelle drucken lassen – selbst beim Titleist Pro V1 kostet das nur 22,39$. OK- gebraucht.

Ein eindeutig für Trump-Fans konzipiertes Design ist das hier:

The red, not the orange one

Und ein eindeutig für Trump-Hasser das hier:

Donald Trump Pile of Garbage Golf Balls

Der Preis bleibt immer gleich. Das ist Demokratie. Ach, nee. Das ist Marktwirtschaft.

 

Offenbarungen zur rechten Zeit

Manchmal können ja kleine Zufälle, kleine Launen des Schicksals über alles oder nichts entscheiden. Sie alle kennen das. Wer von Ihnen hätte nicht schon mal den Check-In für einen Flieger verpasst, der danach (wegen vermurkster Software…) abstürzte? Die Straßenseite aus purem Daffke gewechselt, bevor drüben dann ein paar Dachziegel runtergingen und Ihren eben noch frohgemuten Mit-Passanten die Schädel zertrümmerten? Den dritten Fahrstuhl von links nicht genommen, bevor dann im 9. Stock der Kollege mit dem furchtbaren Mundgeruch zustieg?

Sie können sich also vorstellen, welch tiefe Empfindungen die Email in mir ausgelöst hat, die ich heute um 13.28 Uhr von “Blanche aus Saint André” erhalten habe. (…zugestellt über die immer sehr vertrauenswürdigen Instanzen “go-nl-sending-71.de” bzw. ABCNEWSLETTER CONSULTING LTD; bei denen ich mich selbstverständlich für den Erhalt von Newslettern jeglicher Art angemeldet habe, sonst wäre die Zustellung dieser Mails ja ungesetzlich…)  Leider funktioniert aufgrund irgendeines Bugs in Outlook die “sofort-endgültig-löschen-Regel” nicht automatisch, die ich für die Drecks-Spammer eingerichtet habe. Aber zurück zu Blanche und ihrer Botschaft:

Hallo Michael,

Deine Zweifel und Sorgen ruinieren dein Leben.

Bingo. Das kann man wohl sagen nach meiner Teilnahme am “Monatspreis-Turnier” gestern im Golfclub Leverkusen. Ich hatte da schon mal Ende letzten Jahres eine ziemlich katastrophale Runde gespielt; aber das gestern war nicht nur katastrophal, sondern Armargeddon. Ich hab das schon beim Einschlagen auf der Range gemerkt, dass der Driver nicht “funktionierte”; aber da funktionierte nicht nur der Driver nicht mehr, da funktionierte gar nichts mehr. Erste Bahn, erster Strich. Zweite Bahn, Abschlag mit dem Eisen gehoppelt, zweiter Strich. Danach war ich schon im Schock&Verzweiflungs-Modus.

Während ein gutaussehender Jungspund mit HCP 47 in meinem Flight, begleitet von seiner Freundin (er hatte wohl mal als Kind irgendwo Golf gelernt, aber zwischendurch lange nicht gespielt; das war jetzt sein erstes Turnier seit zig Jahren…) die Abschläge mit satt über 220m geradeaus in die Prärie donnerte, war bei mir wieder mal völlig abartiger Slice angesagt. Erster Abschlag rechts in die Binsen, provisorischer Ball genau hinterher. Hinter uns der erste 9-Loch-Flight; die Flight-Partner kümmern sich nur um ihren eigenen Ball (“Ready-Golf”) – heißt: Abschlagen, Abschlagen, Ball ist weg, Strich.

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(auch mit Wampe kann man theoretisch gut spielen…)

In den seltenen Fällen, wo ich mal einen ersten Abschlag geradeaus bekommen habe, habe ich dann bei der Annäherung völlig abartig verkackt. (So Slapstick-artige Sachen wie “aus dem Bunker in den Bunker gegenüber. Und dann von dort wieder zurück…”) Oder noch schlimmer: Abschlag ok; der Ball war eigentlich schon eindeutig geradeaus auf dem Fairway, nur leider haben wir den dort nicht mehr gefunden. Ich hab eigentlich nur aus Fairnessgründen weitergespielt, um meinen hoffnungsvollen Flightpartner weiter zählen zu können.

Ich werde dir helfen, mit Gelassenheit wieder in Kontakt zu treten, indem ich dir deine Zukunft enthülle, indem ich dir präzise Antworten auf alle Fragen gebe, die sich dir stellen.

Bingo, Bingo. Ich hätte da zig Fragen. Wieso kann ich von einem auf den anderen Tag nicht mehr Golf spielen? (Auf dem bescheidenen bisher erreichten Niveau, versteht sich…) Wieso habe ich noch bei den letzten beiden Turnieren den dritten/zweiten Netto-Preis gemacht, und jetzt geht gar nichts mehr?

Gib mir dein Vertrauen und dein Leben wird sich verändern, denn der Frieden, das Glück und der Wohlstand, den du verdienst, stehen dir zur Verfügung.

Ein neues Leben wird dir angeboten!

Ja klar – ich verdien das doch echt. Was hab ich nicht alles gemacht: tausend mal trainiert, tausend mal Kohle für die Pros rausgerückt… Teure, meinem Können nicht angemessene Blades gekauft…

Klicke auf den untenstehenden Link und ich kümmere mich vorrangig um dich: Klicke auf den untenstehenden Link und ich kümmere mich vorrangig um dich:

Super, danke. Was mich ein ganz kleines bisschen irritiert: Die hellsichtige Blanche…

…arbeitet offenbar auch als Model für Stock-Foto-Anbieter. Das ist natürlich ihr gutes Recht, schließlich sieht sie ja für ihr Alter noch ziemlich extrem gut aus, und vielleicht ist ja das beherbergen der kleinen possierlichen Tiere auf ihrer Farm noch letztlich nicht abendfüllend … Aber; oder: Wollen mich da “go-nl-sending-71.de” bzw. “ABCNEWSLETTER CONSULTING LTD” mit einer gefaketen Blanche etwa betrügen??? Dann müsste ich mal wieder meine Voodoo-Zeremonie vorbereiten, mit den bekannt schrecklichen Folgen.

Mein eigenes Golf-Problem habe ich heute (hoffentlich…) einigermaßen gelöst: Ich hatte am Samstag vor dem Turnier beim Üben offenbar eine großartige neue (falsche…) “Schwung-Idee”, die mich am Sonntag total gekillt hat. Nach zwei Stunden auf der Range heute bin ich drauf gekommen, was ich da für einen Bullshit mache. Das ist echt ziemlich diffizil mit diesem komischen Golfen, Blanche. Kennst Du dich da wirklich aus?