US-Gericht: Trump darf keine Twitter-Follower blocken

Ich selbst, das ist kein Geheimnis, bin ja eher kein großer Fan von Donald Trump. Von daher bin ich natürlich auch kein Follower von @realdonaldtrump; in dem speziellen Fall schafft da schon allein die semantische Konnotation („Führer, wir folgen dir“…) eine definitive No-Go-Condition – obwohl man das aus journalistischem Interesse auch alles viel pragmatischer sehen könnte. Wobei ich selbstredend die härtesten Kracher aus der Zwitscher-Tastatur des „Orange One“ auch so mitbekomme, wenn Kollegen darüber berichten – und die Timeline des Präsidenten-Darstellers angucken kann ich ja auch eh.

Nur reagieren auf Trumps Tweets, direkt in seiner Timeline, kann ich so natürlich auch nicht; aber das wäre wahrscheinlich vom journalistischen Neutralitäts-Standpunkt her eh keine gute Idee – wobei, hier in meinem privaten Blog bin ich ja auch nicht neutral. Das ist aber wiederum mein privater digitaler Raum, wo ich die Regeln setze. Schwierige Abwägungen – und genau darum ging es eben auch beim juristischen Streit um die Frage: Ist @realdonaldtrump ein privater Account oder ein öffentliches Forum der US-Regierung? Natürlich letzteres, hat eine US-Bundesrichterin jetzt entschieden und der Klage von Beschwerdeführern stattgegeben, die nicht hinnehmen wollten, vom POTUS (bzw. seinem PR-Team…) wegen ihrer unliebsamen Tweets oder Meinungen einfach „geblockt“ zu werden.

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Ein sehr interessanter Aspekt, darauf haben Experten bei Wired hingewiesen, ist die Frage nach der eventuellen Übertragbarkeit des Richterinnenspruchs auf andere Streitfälle von digitalem Hausrecht und „Aussperrung“. Aber es gibt ja noch einen weiteren Riesen-Knackpunkt: Unzweifelhaft (wie im Fall von @realdonaldtrump…) oder auch diskutierbar öffentliche digitale Foren laufen nicht auf eigenem Webspace und eigenen Domains, sondern auf privaten Plattformen – eben auf Twitter oder Facebook, bei Google oder Apple. Und theoretisch oder eben auch praktisch können die privaten Plattformen jeden dieser Accounts von heute auf morgen abschalten, weil da angeblich oder vermeintlich gegen die TOS verstoßen wurde.

Und nicht jeder Betroffene kann wie der Präsidenten-Darsteller im Weißen Haus im Zweifelsfall den Secret Service oder die Ledernacken losschicken, um einem herumzickenden linksintellektuellen Verhökerer des digitalen Raumes ein paar behutsame Denkanstöße zu geben.

Trump darf keine Follower blocken · Dlf Nova

Deutschlandradio Nova – Hielscher oder Haase vom 24.05.2018 (Moderation: Till Haase)

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