Datenschutzaktivist Max Schrems gründet „NOYB“ -„none of your business/geht dich nichts an“

Max Schrems ist mittlerweile kein Unbekannter oder Exot mehr; das ist dieser junge Jurist aus Österreich, der sich seit 2011 mit Facebook angelegt hat. Nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus gutem Grund, und das äußerst hartnäckig und erfolgreich – da passt das etwas abgedroschene Bild vom Kampf David gegen Goliath wirklich. Mittlerweile, nach mehreren Verfahren durch alle Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof haben Facebook und die anderen Big Player im Internet das Anliegen und die Botschaft von Max Schrems verstanden bzw. verstehen müssen: Wenn ein Unternehmen hier in Europa mit europäischen Nutzern Kohle machen will, muss es sich auch an europäische Gesetze und Datenschutzvorschriften halten.

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Bislang hat Max Schrems seinen Streit quasi im Alleingang (wenn auch schon mit finanzieller und personeller Unterstützung und „Sympathien“ bis hinauf zur EU-Kommission…) geführt. Jetzt hat er eine Organisation gegründet, die die dabei gesammelten Erfahrungen und personellen Ressourcen bündeln und fortführen will. NOYB heißt die, das steht für „none of your business“ – „geht dich nichts an“. Nach österreichischem Recht ist das erstmal ein gemeinnütziger Verein, und den können und sollten alle an Datenschutzfragen Interessierte in einer Art Crowdfunding-Verfahren fördern. 🙂 Denn die Diagnose von Max Schrems wird ja von den „offiziellen“ Datenschutzbeauftragten geteilt: Sie selbst, mit zwei, drei Stellen und einem knappen Budget ausgestattet, können den milliardenschweren IT-Giganten mit Stammsitz USA (oder Steuerparadies…) gar nicht wirksam Paroli bieten.

NOYB will mit Öffentlichkeitsarbeit, aber auch vor allem auch mit der konkreten Unterstützung von musterhaften Datenschutzklagen dazu beitragen, dass das EU-Datenschutzrecht zukünftig nicht nur auf dem Papier steht. Das soll aber nicht ideologisch und einseitig werden; NOYB will auch umgekehrt Unternehmen dabei helfen, datenschutzkonform im Netz zu agieren. Und dann wiederum auch eine Anlaufstelle für Whistleblower werden, die Verstöße aufdecken wollen. Auf jeden Fall bietet die neue Organisationsform eine bessere Chance, die formaljuristische Pseudo-Verteidigungsstrategie von Facebook und Konsorten auszuhebeln: Max Schrems sei ja gar nicht als Privatperson klagebefugt – und andererseits: Sammelklagen seien aber auch nicht zulässig 🙂 …

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 29.11. 2017 (Moderation: Diane Hielscher)

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