Na ja, jedenfalls das “wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts”. Zu den Begründungen und Analysen könnte man wieder so das eine oder andere schreiben.
Schön ist, dass sich der Betroffene selbst fachkundig zu Wort meldet (Böhmermann, nicht Erdogan; der ist ja immer noch eifrig beschäftigt, die zahlreichen Häupter der Gülen-Terror-Hydra abzuschlagen 🙂 ) –
und dass man anlässlich der Verfahrenseinstellung noch einmal ausführlich zitieren kann, was denn eigentlich der Auslöser war – in Textform wie bei den Kollegen von Spiegel Online, oder vielleicht auch noch einmal in der eloquenten Darbietung des Bundestagsabgeordneten Detlef Seif.
Ausgestanden ist die Sache – das wollen wir wirklich einmal hoffen – noch recht, recht lange nicht.