Die Staatskanzlei NRW hat sich zum Thema Golfverbot gemeldet…

…und das ist ja schon mal ein Fortschritt gegenüber dem ersten Lockdown Anfang des Jahres, wo da nur zum Schluss die sehr fragwürdige Mail der Staatssekretärin für Sport und Gedöns , Andrea Milz kam…

Heute erreichte mich also diese Mail – ich hab mal aus Gründen des Datenschutzes den/die Verfasser(in) gelöscht – weil ich davon ausgehe, dass sie/er nicht verantwortlich für die inkompetenten, unverschämten oder sogar bösartigen Einordnungen, „Begründungen“ oder Entscheidungen der NRW-Landesregierung in Sachen Golf-Verbot ist. Der/die Verantwortliche ist wahrscheinlich ein(e) Fettarsch/ärschin mit null Checkung von Golf, oder ein(e) Golf-Hasser(in) aus ideologischen Gründen. Sorry – die Pandemie-Einschränkungen tragen irgendwie so allmählich zu einer gewissen Radikalisierung bei, auch bei mir in meiner Ausdrucksweise 🙂

 

Von: abteilungIIIcorona@stk.nrw.de <abteilungIIIcorona@stk.nrw.de>
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2021 12:23
An: mgessat@mgessat.com
Betreff: Neue Corona-Vorschrift – Ihre E-Mail vom 15.12.2020

Sehr geehrter Herr Gessat,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Dezember 2020 an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und Frau Staatssekretärin Milz, in der Sie um die Zulassung des Individualsports auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen bitten. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die hier eingehen, ist leider erst heute eine Rückmeldung möglich.

Wir haben Verständnis für Ihre Besorgnis und können Ihren Wunsch hinsichtlich des Golfspielens nachvollziehen, die aktuelle Pandemielage hat aber zu der Entscheidung geführt, dieses weiterhin nicht zuzulassen.

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) stieg in den vergangenen Wochen trotz verstärkter Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere seit dem 2. November, in nahezu allen Regionen Nordrhein-Westfalens weiter an. Dies ist noch nicht entscheidend durchbrochen. Mit diesen Entwicklungen stehen wir vor großen Herausforderungen. Zur Vermeidung einer akuten Gesundheitsnotlage in Nordrhein-Westfalen ist es deshalb erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Deshalb befinden wir uns in ganz Deutschland nun weiterhin in einem Lockdown wie im Frühjahr dieses Jahrs.

Bereits im Dezember 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster beispielhaft für Ihre Sportart Golf geurteilt und das Verbot für verhältnismäßig eingestuft. Die detaillierte Begründung können Sie hier nachlesen: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2020/104_201223/index.php

Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, die für den Erhalt des Sports auf der einen Seite sowie die Gesundheit jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers umsetzbar sind. Ein Dank gilt an dieser Stelle allen Sportverbänden, Sportvereinen und Sporttreibenden, welche die bisherigen Entscheidungen der vergangenen Monate mit großer Solidarität umgesetzt haben. Das Land hat zudem umfangreiche Hilfsmaßnahmen für den organisierten Sport auf dem Weg gebracht.

Die derzeitige Situation erfordert unverändert Maßnahmen, um das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden. Mit den anderen Ländern in Deutschland beobachten wir täglich die Entwicklung der aktuellen Lage. Die vielen Rückmeldungen aus dem Sport helfen uns sehr dabei, entsprechend auf die epidemiologische Lage zu reagieren.

Wir werden alles dafür tun, dass wir die Pandemie in den Wintermonaten durch unser gemeinsames Handeln unbeschadet bewältigen können und der Alltag bald zurückkehrt. Dann werden wir sicher wieder in der Lage sein, draußen und drinnen Sport zu treiben.

Ich wünsche Ihnen für die kommende Zeit, dass Sie die belastenden Herausforderungen, die das Virus mit sich bringt, gut und möglichst bei sorgenfreier Gesundheit überstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:   40190 Düsseldorf

Stadttor 1,   40213 Düsseldorf

Meine Antwort:

Von: Michael Gessat <mgessat@mgessat.com>
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2021 14:17
An: ‚abteilungIIIcorona@stk.nrw.de‘ <abteilungIIIcorona@stk.nrw.de>
Betreff: AW: Neue Corona-Vorschrift – Ihre E-Mail vom 15.12.2020

Sehr geehrte Frau oder Sehr geehrter Herr S.,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung – das ist ja schon mal ein Fortschritt gegenüber dem letzten Lockdown.

Ich muss leider sagen, die Entscheidung der NRW-Regierung, das Golfspielen auch in Zweierflights weiterhin nicht zuzulassen, ist auch weiterhin nicht nachvollziehbar und eben erstens schlichtweg eine Fehlentscheidung – so etwas soll ja vorkommen im politischen und behördlichen Handeln – und zweitens von ihrer Begründung her fachlich stümperhaft und inhaltlich sogar eine Unverschämtheit.

Ich habe mich in der Zwischenzeit mit der von Ihnen zitierten Entscheidung des OVG Münster auseinandergesetzt http://mgessat.com/nachklapp-zum-golfverbot-in-nrw-und-der-entscheidung-des-ovg-muenster/ – das war wohlgemerkt keine Entscheidung in einem Hauptverfahren, sondern erst einmal „nur“ die Abweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung. Das OVG Münster ist ja leider wenig nachvollziehbar den „Begründungen“ im Nachtrag zur Coronaschutzverordnung gefolgt https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201217_begruendung_coronaschvo_ab_16.12.2020.pdf und hat dabei ebenso wenig Sachkunde bewiesen wie Ihr(e) famose(r) Verfasser(in), der/die in der Erläuterung etwas von „Hindernissen, Wegkreuzungen, Staus an bestimmten Greens, erhöhter Aerosolproduktion und nicht möglicher Verhaltenskontrolle“ faselt.

Auch Argumente aus dem Ministerium, wie ich sie z.B. hier https://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/golfklubs-in-herdecke-und-wetter-hoffen-auf-ausnahmeregelung-id231268586.html lesen muss – wo also davon geredet wird, der „Tourismus“ müsse im derzeitigen Pandemiegeschehen eingeschränkt werden – die sind ja nicht nur inkompetent, sondern sogar schon bösartig. In normalen Zeiten, also bei geöffneter Gastronomie und Hotellerie, mögen bestimmte Golfplätze ja „ein Teil der touristischen Infrastruktur“ sein – aber doch nicht jetzt. Das also zur Begründung der notwendigen Schließung zu bringen, ist unfassbar – wenn momentan tatsächlich Spieler von außerhalb auf einen Golfplatz anreisen würden, kommen sie eben genau wie die Clubmitglieder per Auto, gehen zum ersten Abschlag, laufen danach in der Einbahnrichtung mit riesigen Abständen über den Platz, steige wieder ins Auto und fahren nach Hause. Was faselt das Ministerium da von „Tourismus“ bzw. wie soll das zu einem Infektionsgeschehen beitragen?

Bei solchen „Begründungen“ und fachlichen Inkompetenzen, ja sogar Bösartig- und Unverschämtheiten kommt mir die Galle hoch – da können Sie leider weder von mir noch von den anderen Betroffenen ein Verständnis für die Maßnahmen erwarten – zumal ja wie bereits erwähnt andere Bundesländer hier offenbar auch zu anderen Bewertungen kommen.

Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass beim (auch vom OVG angeführten…) Verweis auf die körperliche Betätigung in öffentlichen Anlagen die Infektionsmöglichkeiten höher sind als mit den immensen räumlichen und zeitlichen Abständen auf einer Golfanlage; und dass insofern die weitere Schließung von Golfanlagen kontraproduktiv und sogar eine zusätzliche Gefährdung für die Betroffenen bedeutet – zusätzlich zu den psychischen und körperlichen gesundheitsschädlichen Effekten durch die verringerte Bewegung.

Dies alles wird ggf. dann auch in juristischen Klageverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu klären sein.

Als Fazit nur noch einmal der Hinweis – das Verständnis und die Bereitschaft in der Bevölkerung, die gewaltigen Zumutungen weiterhin hinzunehmen reichen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Die „Wintersport“-Aktionen in den vergangenen Tagen – wobei ich übrigens auch das mit dem Auto anreisen und dann Schlittenfahren für wenig infektionsrelevant halte – haben das ja vielleicht ansatzweise gezeigt. Es gibt sicherlich Verständnis für nachvollziehbar begründete Einschränkungen mit Augenmaß. Nicht nachvollziehbare Einschränkungen werden allerdings als Willkür und – tatsächlich – Unterdrückung empfunden.

Ihnen persönlich wünsche ich natürlich auch alles Gute und gute Gesundheit – meine ist momentan eben tatsächlich schon nicht mehr „sorgenfrei“.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat
Am Südpark 23
50968 Köln

 

 

 

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