Ganz klar – was auf unseren Smartphones gespeichert ist, das ist normalerweise ein ziemlich aussagekräftiges Abbild unserer Existenz. Das ist extrem unangenehm oder peinlich oder vielleicht sogar existenz-gefährdend, wenn uns das Smartphone abhanden kommt; wir haben da hoffentlich eine wirksame(!) Verschlüsselung eingerichtet.
Ein neues Verfahren der britischen Staatsanwaltschaft sieht jetzt vor: Ab sofort soll jeder/jede, die/der eine Anzeige bei britischen Polizeidienststellen erhebt, der Polizei Zugriff auf das persönliche Smartphone einräumen. Also inklusive des Zugriffs auf Mails, Chats oder Fotos – das Konzept gilt für alle Anzeigen, zielt aber offenbar insbesondere auf Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Belästigung. Bei denen ist die Hemmschwelle zur Anzeigenerstattung extrem hoch und die tatsächliche Strafverfolgungsquote extrem niedrig – andererseits; es gibt offenbar eine Reihe von Fällen, bei denen die Anschuldigung ungerechtfertigt war – die drastischen Folgen ersehen wir in Deutschland z.B. im Fall Kachelmann…
Ohne jeden Zweifel wird das neue Verfahren wie beabsichtigt ein paar Fälle von ungerechtfertigter Beschuldigung aufklären oder von vornherein verhindern. Ob dieser positive Effekt allerdings den negativen Effekt kompensiert, dass zweifellos zukünftig noch weniger Vergewaltigungen/sexuelle Belästigungen überhaupt zur Anzeige gebracht werden – da bin ich völlig ratlos…
England und Wales: Opfer von Straftaten sollen Zugriff auf Smartphone gewähren
DLF Nova – Hielscher oder Haase vom 29.04.2019 – Moderation: Diane Hielscher
Da gibt’s noch mal einen interessanten Nachklapp von einem der Smartphone-Auswerter zu.