BGH-Urteile zu Filesharing

Eltern haften nicht für ihre Kinder – so konnte man die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Sachen Filesharing (alias “Raubkopieren” 🙂 ) zusammenfassen – vorausgesetzt, sie haben ihren Nachwuchs unmissverständlich darüber aufgeklärt, welche Aktionen an ihrem PC und über den heimischen Netz-Zugang illegal und daher tunlichst zu unterlassen sind. Auch in anderen Abmahn-Streitfällen hatten die obersten Richter zuvor schon übereifrigen oder gar abzockerischen Rechteinhabern oder Anwälten die rote Karte gezeigt – bringt ein Internetanschluss-Inhaber plausible Argumente vor, dass er eine behauptete Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe, dann haftet er auch nicht automatisch und schon gar nicht unbegrenzt.

An dieser “verbraucherfreundlichen” Linie hält der BGH fest, auch wenn die drei Urteile vom 11. Juni alle zugunsten der Rechteinhaber ausfielen. In einem Fall hatte die Familie behauptet, zum Zeitpunkt des “Deliktes” im Urlaub gewesen zu sein, konnte dies aber nicht belegen bzw. machte dazu sehr wackelige Aussagen. In einem zweiten Fall hatte der Anschlussinhaber für sich und seine Familie die Urheberrechtsverletzung ausgeschlossen, aber keine plausible Erklärung dafür geliefert, wer denn dann auf seinen Computer Zugriff gehabt haben könnte.

Der dritte Fall hat eigentlich die größte Praxisrelevanz – hier hatte die Tochter der Beklagten (die die Urheberrechtsverletzung auch begangen hatte…) in einer Vernehmung gesagt, ihr sei nicht klar gewesen, dass Tauschbörsen illegal seien. Eine Art Entschuldigung vielleicht – nur mit unangenehmen juristischen Folgen für die Eltern – auch der BGH sah hierin einen Beleg für eine ungenügende Aufklärung. Da bleibt Eltern wohl nur der etwas skurrile Ausweg, die Raubkopier-Ermahnung schriftlich zu protokollieren und von ihren (noch nicht geschäftsfähigen 🙂 …) Kindern gegenzeichnen zu lassen. Oder wie wäre es mit einem hübschen Desktop-Hintergrundbild “Filesharing ist illegal”, wahlweise in rosa oder hellblau ?

DRadio Wissen Liveblog: Lasst die Spielchen beginnen

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 12.6.2015

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