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EU-Parlament beschließt Urheberrechtsreform

Es ist schon einigermaßen lustig. Da gibt es einen höchst kontroversen Streit, der mit allen Argumenten (und allen Pseudo-Argumenten, Übertreibungen und Tatsachenverdrehungen; übrigens durchaus von beiden Seiten…)  über Monate hinweg ausgetragen wird, in aller Öffentlichkeit. In Diskussionsrunden, in Blogs, in Zeitungen, im Rundfunk, im Netz. Mit massivem Einsatz aller Lobby-Instrumente, mit Massen-Mails und angeblich oder tatsächlich auch mit Todes-Drohungen irgendwelcher durchgeknallter Eiferer.

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Und dann fällt die Entscheidung im EU-Parlamentin zweiter Instanz” nach all diesen Argumenten; vorgetragen ja jeweils von höchst respektablen Parteigängern: auf der einen Seite Verleger, Kreativschaffende und Gewerkschaften; auf der anderen Seite “Netzaktivisten”, Internet-Wirtschaftsverbandsvertreter, Verbraucherverbände, andere Kreativschaffende und natürlich auch (eher hinter den Kulissen…) die “Betroffenen”, also allen voran Google. Die Entscheidung fällt also in einem klaren Ergebnis zugunsten der “Pro-Providerhaftung und Pro-Leistungsschutzrecht”-Fraktion; ich referiere das und gebe wie immer als Netzautor meinen – wohlgemerkt aber auch als persönliche Meinung gekennzeichneten – Senf dazu ab; und wir (DLF Nova…) bekommen prompt eine Hörer-Zuschrift eines “Musikautors, Fachjournalisten, Buchautors” und offenbar auch Dozenten, der meint, ich würde in meiner Beurteilung der Kontroverse “falsche Schlüsse” ziehen.

Ich könnte vielleicht die Reklamation an die 226 EU-Parlamentarier weiterleiten, die mit “Nein” gestimmt haben, oder an die “Netzaktivisten”, Internet-Wirtschaftsverbände, Verbraucherverbände, andere Kreativschaffende oder Kommentatoren, die eben anderer Meinung sind. Ich selbst bin ja auch Kreativschaffender, und auch auch Gewerkschaftsmitglied – und in diesem Fall muss ich einfach sagen: Ich teile die Meinung meiner Gewerkschaft und meiner ansonsten hochgeschätzten Kollegen hier einfach nicht. Nach Auffassung des Hörerbriefschreibers sollten wir “als Journalisten hier eine eindeutigere Interessenslage haben.”

Es geht aber – mit Verlaub – gar nicht immer um die individuelle Interessenslage. Ich bin selbstverständlich VG-Wort-Mitglied und würde theoretisch (praktisch glaube ich eher nicht…) von der beschlossenen Reform profitieren – und trotzdem halte ich die für falsch. Auf der Payroll von Google stehe ich auch nicht. Wahnsinn, was? Ein “erheblicher” Mangel an Expertise, wie vom Hörermail-Autor vermutet, liegt bei mir auch nicht vor – mit einer kleinen Google-Suche 🙂 hätte er bestimmt auch schnell herausgefunden, dass ich kein “einfacher Korrespondent, der seine Meinung kund tut” bin, sondern schon ein Weilchen über Netzthemen berichte – tendenziell sehr kritisch gegenüber Google, Facebook und Konsorten.

Vielen Dank in diesem Zusammenhang für die Aufklärung über die Monetarisierung von Google durch unsere User-Daten – da hab ich ja noch nie etwas drüber gehört. 🙂 Das Problem ist nur, dass der Hörerbriefschreiber – genau wie die Apologeten der Verleger-Seite (wobei das bei FAZ-Angestellten klar ist, dass sie das Lied ihres Brötchengebers singen müssen, während ich als ÖR-Beschäftigter einigermaßen gut pfeifen habe…) – stocksteif nur bei der einen, der eigenen “Interessenslage” geschuldeten Sichtweise bleibt. Ich habe in der Sendung die Frage aufgeworfen, ob es denn eigentlich einen Anspruch auf die kostenfreie Dienstleistung “aufgelistet werden in einer Internet-Suchmaschine” geben kann.

Der Hörermail-Verfasser wendet den Aspekt “kostenfreie Dienstleistung” prompt wieder in die Gegenrichtung und merkt an:

“Ganz genau! Google News nutzt die Lead-Sätze/Teaser-Texte und schafft dafür für sich einen Mehrwert. Es gibt Erhebungen, dass Google News-User gar nicht mehr auf die Seiten der Zeitungen/Contentanbieter gehen, sondern sich nur die Kurzversionen durchlesen. Damit ist der Vorteil von Google & Co schon hinweg.”

Entschuldigung – trotz des Dauerfeuers in der von mir geschätzten und abonnierten FAZ erschließt sich mir immer noch nicht, wie denn die angebliche unmittelbare Mehrwert-Schaffung bzw. der Content-Diebstahl hier aussehen soll – bei Google News schaltet Google ja eben keine Werbung. Dass es mittelbar einen gewissen Mehrwert allein schon durch die Datenauswertung der Google News nutzenden User gibt, ist mir mit meiner vorhandenen Expertise 🙂 durchaus klar. Dass es Leute geben mag, denen das Lesen von Überschrift und Teaser (“Kurzversionen” -:) ) reicht, mag ja sein – aber das ist natürlich eher ein tragischer Kulturverfall als ein Problem von Google. Das sind aber dann eben Leute, die das eigentliche Qualitätsprodukt auf den Verleger-Seiten eh nicht mehr lesen und die Seiten eh nicht mehr ansteuern.

Meiner Meinung nach ist das Verhältnis zwischen Content-Produzenten (sowohl private als auch geschäftliche…) und Google eine Symbiose, und zwar eine höchst heikle – das ist mir völlig klar. Ob die vollkommen austariert ist – keine Ahnung. Ich bin da ja eigentlich eher radikal und habe immer dafür plädiert, das furchtbar nervende Internet-Geschäftsmodell “Werbung” mit dem absolut problematischen Deal “Daten gegen Pseudo-Gratis-Dienste” aufzugeben. Leider sieht das die Masse der User anders.

Ich selbst befürworte den Einsatz von Werbeblockern, ich würde mir wünschen, dass andere Geschäftsmodelle – Content-Flatrates, Pay-Modelle funktionieren; ich selbst abonniere nach wie vor diverse Zeitungen samt Online-Ausgaben, obwohl ich die auch “gratis” im Sender lesen könnte; leider sieht das die Masse der User anders – und liest eben überhaupt keine Artikel mehr, sondern bestenfalls noch eine Überschrift oder einen Clickbait-Teaser und drückt dann mit letzter Kraft auf den “like”-Button. 🙂 Solche Leute kommen aber eh nicht mehr auf die Seiten der “Qualitätsjournalismus”- Anbieter – wobei ja ulkigerweise das Haus Axel Springer am lautesten jammert 🙂

Aber ist Google für diesen Kulturwandel verantwortlich? Ich glaube nicht. Das Pech für die Verleger ist nur, dass ihr angestammtes Finanzierungsmodell – eben das Schalten von Werbung, von Anzeigen den Bach runter geht bzw. jetzt in anderen Kanälen stattfindet. Das Glück von Google ist, dass das Schalten von Werbung insgesamt immer noch funktioniert – trotz aller Fragwürdigkeiten in Bezug auf die Wirksamkeit, trotz aller Manipulation wie Clickbait und Klickbetrug; und trotz meines eingeschalteten Werbeblockers. 🙂

Aber jetzt noch mal mein Argument: Wieso glauben denn Verleger und andere Akteure im Netz, dass die bislang immer kostenfreie Dienstleistung von Google, sie bzw. ihre Webseiten auffindbar zu machen, auch für immer kostenfrei bleiben muss? Die Akteure bezahlen doch auch teures Geld für SEO-Maßnahmen und ggf. natürlich auch für Werbe-Kampagnen; die Auffindbarkeit ist absolut existenziell für ihr Geschäftsmodell. Wie ich schon in der Sendung gesagt habe – wenn Google als Monopolist mit einer radikalen Auslistung von allen Kohle-Anforderern drohen würde, wäre das vielleicht wettbewerbswidrig. Aber wieso sollte nicht Google von allen kommerziellen Akteuren eine kleine Gebühr für das Auflisten im Suchindex fordern dürfen, eventuell zufällig in gleicher Höhe wie die anders herum verlangten Leistungsschutzrechts-Abgaben? 🙂

Das mal so als meine selbstverständlich völlig “expertiselose und uninteressante” Meinung. Aber die Schlacht ist ja eh geschlagen. Warten wir mal ab, was die Trilog-Besprechungen aus dem Quark noch machen. Notfalls tröstet mich ja meine nächste VG-Wort-Abrechnung 🙂

Was die Urheberrechtsreform der EU für das Netz bedeuten könnte

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 13.09.2018 (Moderation: Till Haase)

Was Sie Ihre Home-Assistentin schon immer über Sex fragen wollten, sich aber nicht getraut haben

Klar, mit irgendwelchen Fragen oder Problemen zum Thema Gesundheit oder Sex – wobei die ja von Gesundheit im engeren Sinne schnell in den Bereich “Lifestyle” changieren können – damit setzt man sich nicht ins Wartezimmer des Hausarztes und versumpft dort erstmal; man konsultiert natürlich das Netz. Nur wie? Klassisch per Webbrowser und Google, oder zeitgemäß per Sprach-Smart-Assistent auf dem Handy oder der Box im Wohnzimmer? Da gibt es durchaus Qualitätsunterschiede, das haben jetzt Wissenschaftler aus Neuseeland im renommierten Fachblatt BJM herausgefunden und publiziert.

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Die klassische Recherche im Webbrowser liefert die besten, zutreffendsten Ergebnisse – so die Diagnose der Experten. Egal, ob es um das sachgemäße Überstreifen eines Kondoms, das Einführen von Vaginal-Eiern oder um “Trans-Health” ging – die Voice-Assistent-Systeme waren immer leicht durch den Faktor “Lost in Translation” beeinträchtigt; selbst bei einer mit fester, lauter Stimme durchgeführten Anfrage 🙂 Wer sich nach Durchsicht der Studie fragt: “jetzt wirklich?”, ist auf der richtigen Fährte: Die Weihnachts-Ausgabe des BMJ ist traditionellerweise der Platz für zwar höchst seriös daherkommende und dargestellte Studien – die aber letztlich mit einem Augenzwinkern verfasst worden sind. Umso lustiger, wenn das manche Kollegen nicht mitbekommen.

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 14.12.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

World Socialist Web Site beklagt Besucherrückgang und „Zensur“ durch Google

Wir reden ja ab und zu über das legendäre „Darknet“, also jene geheimnisvollen Bereiche des Internets, die nur Eingeweihten bekannt und zugänglich sind. In Wirklichkeit beginnt das Darknet schon auf der dritten Trefferseite von Google. Denn – wer schaut sich schon die Suchergebnisse 30 bis 50 an, wenn er schon bei den Top Ten “fündig” geworden ist? Soll heißen – wenn eine Webseite bei Google nur unter „ferner liefen“ gelistet wird, bekommt sie eben ziemlich wenig Besuch. Nach welchen Kriterien die Suchmaschine entscheidet, was top und was flop ist – darüber gibt es immer wieder Streit und Aufregung.

Aktuelles Beispiel: die „World Socialist Web Site“ klagt über einen heftigen Besucherrückgang und wirft Google Zensur vor. Zumindest die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache – ganz offenbar hat der zurückgegangene Traffic etwas mit der Algorithmus-Nachjustierung zu tun, mit der Google – wie YouTube und Facebook auch – auf den Unmut der Werbekunden reagieren musste, die ihre Anzeigen nicht länger im Umfeld von Hatespeech, Verschwörungstheorien und Fake News platziert sehen wollten.

Ob Google aber – wie von der WSWS beklagt – wirklich eine eigene politische Agenda gegen “linke und progressive Websites” von WikiLeaks bis hin zur „American Civil Liberties Union“ oder  „Amnesty International“ fährt, das wage ich einmal stark zu bezweifeln. Ich tippe eher – genau wie bei YouTube – auf eine blöde bzw. übereifrige KI. Denn nach wie vor liegt die im wesentlichen auf bestimmte Stichworte anschlagende “intelligente” semantische Analyse gerne noch ziemlich daneben in der Einschätzung, um was es in einem Artikel oder auf einer Website tatsächlich geht.

Google dürfte Vorwürfe wie von der WSWS in eigenem Interesse durchaus ernst nehmen – letztlich beruhen alle mittlerweile mit (auch nicht mehr aus der Portokasse zu zahlenden…) Strafandrohungen bewehrte Vorwürfe auf der gleichen juristischen Position: Ein Monopolist muss allen Akteuren Chancengleichheit bieten und darf nicht das eigene Geschäft oder die eigene Position bevorteilen. Dass mittlerweile sogar die Psycho-Truppe aus dem IrrenWeißen Haus regulierend in das Geschäft der Netz-Giganten eingreifen möchte, das sollte doch als Anreiz zu strengster Neutralität ausreichen 🙂 …

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 28.07.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

Nachklapp 31.07.2017 – Jens Berger von den Nachdenkseiten hat sich einmal die Mühe gemacht und nachgeprüft, ob die von der WSWS aufgestellten Vorwürfe nachvollziehbar sind – sein (von der politischen Richtung her ja sehr unverdächtiges 🙂 …) Fazit: Eigentlich nicht.

OLG München: Google darf gelöschte Suchtreffer auch nicht mittelbar verlinken

An sich ist die Lumen Database, bis 2015 unter dem Namen “Chilling Effects” bekannt, eine gut gemeinte und im Großen und Ganzen auch tatsächlich gute Sache: Ein Archiv, in dem verzeichnet wird, wenn irgendwo im Netz auf Basis einer juristischen Beschwerde oder Anordnung Inhalte  gelöscht werden. Ausgangspunkt für das Anti-Zensurprojekt war das recht robuste Vorgehen der Film- und Musikindustrie, mit automatisierten Meldungen gegen angeblich urheberrechtlich geschütztes Material, insbesondere bei YouTube und bei Filehostern vorzugehen. Oft genug stellte sich die Eigentumsbehauptung und Löschanspruch als grotesk falsch heraus – das waren dann die Kollateralschäden im Kampf gegen die Raubkopierer.

Ungleich komplizierter zu bewerten sind die Fälle, in denen ein Netzinhalt nach dem Gesetz bestimmter Länder unzulässig oder strafbar ist, nach dem Gesetz anderer Länder aber nicht. Das klassische Beispiel: Nationalsozialistische Propaganda oder die Holocaust-Leugnung. Google hatte das Dilemma immer schon damit gelöst (oder eben umgangen…), dass die verschiedenen Länderversionen (Google.de versus Google.com) im Zweifelsfall verschiedene Suchtreffer lieferten. Und das blieb dann auch die Strategie, mit dem vom EuGH bestätigten “Recht auf Vergessen” umzugehen – eine auf Europa beschränkte Teilamnesie der Trefferdatenbank, die man durch das gezielte Ansteuern der US-Version leicht umgehen konnte.

Für das “Recht auf Vergessen”, für das an eine Suchmaschine gestellte Löschverlangen aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen braucht es kein Gerichtsurteil. Ein Löschanspruch aufgrund einer richterlichen Anordnung ist da schon ein anderes Kaliber – Google war dem in einem vom OLG München behandelten Fall auch nachgekommen, hatte die Löschung aber dokumentiert und gleich auch noch auf lumendatabase.org verlinkt, wo die gelöschte Fundstelle mit zwei Mausklicks mehr aufzufinden war. Die Richter gaben dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung statt – Google sei hier durch den Link zum Archiv in der “Störerhaftung”.

Genauso wie beim kürzlich vom Oberlandesgericht Wien gefällten Urteil gegen Facebook fällt eine Bewertung schwer: Natürlich – “Löschen heißt Löschen” bzw. “nicht Verlinken heißt nicht Verlinken”. Wenn ein Gericht in Ankara, Pjöngjang oder Moskau allerdings Google oder Facebook dazu verdonnert, einen Suchtreffer zu entfernen, dann möchte man u.U. doch wiederum ganz gern nachvollziehen können, was denn da zu lesen stand.

Gerichtsurteil gegen Google: Das “Recht auf Vergessen” ist gestärkt · Deutschlandfunk Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 16.06.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

Das BSI disst Yahoo

Das soll jetzt wirklich kein gender-unkorrektes Bashing sein, aber Marissa Mayer ist schon eine ganz heiße Kandidatin für den “erst die Karre völlig gegen die Wand fahren und dann aber unverschämt abkassieren”-Award. Sie hat nichts erreicht bei Yahoo, dafür aber die Verantwortung für die epischen und wiederholten Hacking-Katastrophen bei ihrem Saftladen, für das Ausbooten ihres eigenen Sicherheitsteams, für das Herunterspielen der Vorfälle gegenüber der Öffentlichkeit und für die miserable und unverantwortliche Kommunikation gegenüber den eigenen Kunden.

 

In den USA war man wenig begeistert darüber, dass sich offenbar fremde “staatliche Akteure” im Yahoo-Netzwerk jahrelang gemütlich eingerichtet hatten; deutsche Privat- und erst recht Firmenkunden haben allerdings auch gewisse Vorbehalte gegen den Dauer-Zugriff von amerikanischen Geheimdiensten auf ihre Mailaccounts. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht das alles wohl auch ziemlich ähnlich und hat Yahoo jetzt mal eine – natürlich ganz korrekt und sachlich formulierte – Klatsche verpasst; an eine ähnlich deutliche Kritik an einem Einzelunternehmen durch das BSI kann ich mich nicht erinnern. Das Fazit von BSI-Präsident Arne Schönbohm:

Anwender sollten daher sehr genau hinschauen, welche Dienste sie zukünftig nutzen wollen und wem sie ihre Daten anvertrauen. Es gibt speziell in Deutschland eine Reihe von Anbietern, die die IT-Sicherheit und den Schutz ihrer Kundendaten ernst nehmen.

Ich habe es ja in der Sendung, bei den verschiedenen Auflagen der lustigen Serie “Der Super-Gau & wie es immer noch mal schlimmer geht…” schon etwas deutlicher gesagt: Nur völlige und unverbesserliche Masochisten haben noch einen Yahoo-Account.

Burger King-Werbung “hackt” Google Assistant und Wikipedia

Keine Ahnung, woran es liegt – aber momentan erleben wir gerade eine richtig epische Serie – eine Serie von PR-Desastern nämlich. Letzte Woche dieser Werbespot von Pepsi mit dem Model Kendall Jenner, der auf peinlichste Weise auf die Black-Lives-Matter-Demonstrationen anspielte und nach einem Proteststurm sofort zurückgezogen werden musste. Dann die Passagier-wird aus-Flugzeug-geschleift-Geschichte und die zunächst sehr suboptimalen Statements des United-Airlines-Chefs dazu. Und jetzt hat sich Burger King gewaltig in die Nesseln gesetzt. Wieder mal mit einer Werbung, die super-pfiffig sein wollte.

„You are watching a 15-second Burger King ad, which is unfortunately not enough time to explain all of the fresh ingredients in the whopper sandwich. … But I got an idea.  … OK, Google: What is the Whopper Burger?”

Wer – hierzulande ja noch etwas avantgardistisch – ein Google-Home-System als Dauerlauscher und Assistant-on-Demand herumstehen hat, oder aber die Google-App auf seinem Smartphone oder Tablet per Sprachfunktion bedient, weiß Bescheid: „OK Google“ ist der Aufweckbefehl, und danach versucht die “KI” das Kommando auszuführen oder eine gestellte Frage zu beantworten. Die präferierte Faktenbasis ist hier bei Google der Wikipedia-Eintrag. Den gibt es ja praktisch zu allem, auch zum Whopper – und listigerweise hatten die Burger-King-Werber den passend zum Launch ihres Spots ein klein wenig angepasst.

Auf per TV- oder Radio-Spot hereingeschmuggelte Sprachbefehle reagieren die meisten Home-Assistent-Besitzer aber wenig amüsiert (obwohl das Voice-Hacking ja eigentlich vielleicht auch nur den grundsätzlichen Irrsinn des dauerlauschenden Gerätes illustriert…). Und für Wikipedianer sind Artikeltrollerei und erst recht solche mit Werbe-Absicht ein rotes Tuch. Aber die ursprüngliche Werbe-Absicht funktionierte ja nur ganz kurz, danach wurde zurückgetrollt – nicht jeder liebt den Whopper. Mittlerweile hat Google dafür gesorgt, dass die Frage mit der Originalstimme aus dem Werbespot keine Aktion mehr auslöst. Wer seinen Assistant aber selbst fragt, bekommt weiter tiefschürfende Informationen über das Hackbrötchen geliefert – jetzt wieder in der geprüften und ungetrollten Wikipedia-Qualität 🙂 .

DRadio Wissen · Burger King: PR-Panne mit Wikipedia

DRadio Wissen – Hielscher oder Haase vom 13.04.2017 (Moderation: Till Haase)

Google geht gegen Spammer-Domain ɢoogle.com vor

Dass man beim Klicken auf irgendeinen Link in einer Mail oder auf einer Website vorsichtig sein muss, dass dürfte sich eigentlich herumgesprochen haben. Der Standard-Bauernfänger-Trick ist ja: der Linktext und die verlinkte Seite sind verschieden, da steht also z.B. in blau kursiv www.dradiowissen.de , aber verlinkt ist eingangzurhölle.com. 🙂 Wer einfach auf einen bit.ly- oder sonstigen URL-Verkürzer draufklickt, wenn der Link nicht von jemand Vertrauenswürdigem kommt, ist auch nicht mehr zu retten.

Aber mal eine andere Variante: Würdet Sie nicht auch vielleicht wissen wollen, was sich hinter secrets.ɢoogle.com verbirgt – also auf einer Seite mit Geheimnissen des Suchmaschinen-Riesen? Einmal genau hingeschaut – das G bei „Google“ sieht ja irgendwie komisch aus, großgeschrieben, aber der Buchstabe ist genauso hoch wie die kleinen „o“s danach – und eigentlich, wenn mal jetzt mal nüchtern im Web unterwegs ist – Großbuchstaben bei URLs gibt’s ja eigentlich eh nicht. Obwohl Google ja manchmal so lustige Sonderaktionen macht. Da ist doch irgendetwas faul?

 

Da ist sogar ganz gewaltig etwas faul, und laut einem Bericht bei Motherboard.vice.com geht Google jetzt gegen ɢoogle vor und will die Domain streichen lassen oder übernehmen. Dem Betreiber Vitaly Popov – der aber angeblich gar nicht der Betreiber ist und bei dem auch sonst alles völlig mit rechten Dingen zugeht 🙂 , passt das wiederum nicht. Sein Webangebot ist selbstverständlich eine völlig legitime Alternative zu Google.

Screenshot ɢoogle.com

Mit Google-Analytics-Spam und Donald-Trump-Werbung hat Herr Popov auch nix zu tun. Gehen Sie also bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Auf so einen Link zu ɢoogle.com kann man natürlich bedenkenlos draufklicken. Wenn man ein gutes Backup hat. 🙂

DRadio Wissen – Hielscher oder Haase vom 02.02.2017 (Moderation: Till Haase)

Die “Chan Zuckerberg Initiative” kauft Wissenschafts-Suchmaschine Meta

Es gibt ja manche Menschen, die haben das sprichwörtliche Problem, dass sie nicht wissen, wohin mit ihrem Geld. Weil es eben so wahnsinnig viel ist. Warren Buffet, dann auch Bill und Melinda Gates – und eben auch Mark Zuckerberg und seine Frau Priscilla Chan. Allen gerade aufgezählten gemeinsam ist, dass sie ihre Milliarden – oder zumindest einen sehr erklecklichen Teil davon – wieder unter die Leute bringen wollen, und zwar zu wohltätigen Zwecken. Genauso wie die Gates-Stiftung, die sich bekanntlich den Kampf gegen Malaria auf die Fahnen geschrieben hat, nimmt auch die “Chan Zuckerberg Initiative” Krankheiten ins Visier, die bislang schwer oder gar nicht heilbar sind – Priscilla Chan ist ja selbst Kinderärztin und insofern “vom Fach”.

 

Die erste Firmenübernahme ihrer Stiftung fällt auf den ersten Blick ins Fach des Facebook-Gründers – aber Meta, 2014 unter dem Namen ScienceScape als Startup gegründet, ist keine normale Suchmaschine. Wenn nämlich Wissenschaftler oder Studenten nach wissenschaftlichen Fachartikeln suchen, haben sie zwei Probleme: Zum einen ist ein großer Teil gar nicht offen, kostenfrei verfügbar im Netz. Trotz des Trends zum “Open Access”-Modell ist das Publizieren und das fachliche Begutachten, das Peer-Review-Verfahren, immer noch eine Domäne von Wissenschaftsverlagen und ihren Fachzeitungen wie “Science” oder “Nature”. Ein Artikel, der nicht offen im Netz steht, kann aber typischerweise auch nicht von einer normalen Suchmaschine wie Google indexiert werden.

Das zweite Problem für einen Forscher oder Studenten – mit welchen Begriffen oder Wortkombinationen soll er oder sie eigentlich suchen? Meta setzt hier auf eine gar nicht einmal exklusive Idee: Ein KI-Algorithmus soll die Artikel aufarbeiten, semantisch katalogisieren, die Künstliche Intelligenz soll quasi „verstehen“, worum es in dem Artikel geht. Das würde dann auch umfassen, Querverbindungen zu erkennen und durchsuchbar zu machen – wenn also eine Arbeit eine Vorläuferarbeit zitiert, darauf aufbaut, einen Forschungsstand fortentwickelt oder vielleicht auch ältere Publikationen widerlegt.

Nach dem Kauf durch die Chan-Zuckerberg-Stiftung kann Meta auf die ursprünglich geplanten kostenpflichtigen Optionen verzichten – die Suchmaschine wird also Wissenschaftlern und Studenten kostenfrei zur Verfügung stehen.

DRadio Wissen – Hielscher oder Haase vom 24.01.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

Grippe-Prognose mit Google-Daten: “ARGO” will Schwächen von “Flu Trends” ausbügeln

Als Google 2008 die “Flu Trends” vorstellte, war das Projekt ein erstes Musterbeispiel für die Auswertung von “Big Data”, für den möglichen Erkenntnisgewinn also aus einer riesigen Menge weitgehend unstrukturierter Daten. Die ursprüngliche Idee ist nach wie vor plausibel: Wenn plötzlich sehr viele Menschen in einer bestimmten Region im Netz nach Begriffen wie “Schnupfen, Fieber, und Grippe” suchen, dann sind sie oder ihre Angehörigen wahrscheinlich betroffen – und wenn das Suchinteresse ein bestimmtes Maß überschreitet, dann deutet das auf eine drohende Epidemie hin.

Der Charme des “Flu Trend”-Modells: Die Prognose arbeitet quasi in Echtzeit. Der Haken: Sie beruht auf einer Hypothese, nicht auf realen Krankheitsfalldaten. Kritik an der Methodik und Vorhersagegenauigkeit des im Sommer eingestellten Google-Modells gab es laufend; als Alternative liefert z.B. die Auswertung der Anfragen bei Wikipedia deutlich bessere Prognosen.

Aber der Ansatz auf der Basis von Suchmaschinendaten ist nach wie vor brauchbar, schreiben Statistiker von der Harvard University im Fachblatt PNAS. Ihr neues Prognosemodell ARGO hält konsequent Tuchfühlung mit der Realität – zum einen durch einen ständigen Abgleich mit den tatsächlich gerade verwendeten Suchbegriffen, zum anderen durch einen ständigen Abgleich mit den gerade erhobenen Grippe-Krankheitsdaten der Gesundheitsbehörden. Die permanente Selbstkalibrierung macht die ARGO-Vorhersagen erheblich verlässlicher als die der Konkurrenz-Prognosemodelle, das zeigen die Forscher zumindest anhand der historischen Daten.

Fehlt also nur noch der Praxistest – auch ARGO arbeitet nur mit Wahrscheinlichkeiten und statistischen Modellierungen. Und wie heißt es so schön: Prognosen sind eine heikle Angelegenheit; vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.

DRadio Wissen · Neue Grippe-Prognose “ARGO”: Dem Schnupfen entkommen

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 10.11.2015 (Moderation: Marlis Schaum)

P.S. – Ob eine netzbasierte Echtzeit-Situationseinschätzung bzw. eine Echtzeit-Prognose auf der Basis eines statistischen Modells gegenüber einem Lagebild oder einer Prognose auf Basis von validierten Realdaten wirklich allzu viel bringt, das kann man bezweifeln, sagt Silke Buda vom Robert-Koch-Institut. Der zeitliche Vorsprung der Netz-Prognose beträgt im besten Fall zwischen drei bis maximal acht Tagen – aber auch eine statistisch signifikante Aussage “geringe Grippe-Wahrscheinlichkeit” schützt ein Individuum ja nicht vor einem individuellen Infektionsrisiko.

Nach wie vor ist die beste Grippe-Prophylaxe gerade für Risikogruppen die rechtzeitige Impfung. Die nimmt man am besten vor der Grippe-Saison vor, also bevor statistische Modelle oder die Realdaten-Reports Alarm schlagen.

Deutschlandfunk: Suchmaschinendaten – Neuer Anlauf für die Grippeprognose

Deutschlandfunk – Forschung aktuell vom 18.11.2015 (Moderation: Uli Blumenthal)

P.S. 4.1.2016: Die mit “ARGO” ermittelten Vorhersagen sind nun – zusammen mit den Daten bzw. Prognosen aus weiteren Quellen – abrufbar unter www.healthmap.org/flutrends/.

Eine Ausweitung des Modells auf andere Regionen und andere Infektionskrankheiten wie Dengue ist offenbar geplant.

Google hat Ärger in Frankreich, Facebook hat Ärger in Belgien

Die US-amerikanischen Unternehmen Google und Facebook auf der einen Seite, die europäischen Datenschützer und Wettbewerbshüter auf der anderen – ein nahezu epischer Kampf; mit österreichischen Galliern wie Max Schrems als treibenden Akteuren.

In Frankreich ist die Datenschutzbehörde CNIL nicht sonderlich angetan von Googles Praxis, Suchtrefferlöschungen nach Beschwerden jeweils nur in der nationalen Suchmaschinen-Version durchzuführen, nicht aber in der US-amerikanischen bzw. globalen Ausgabe.

In Belgien hat die BPC Ernst gemacht und Facebook wegen dessen Tracking-Cookies verklagt. In der ersten Anhörung vor Gericht sparten beide Kontrahenten nicht mit einer gewissen Theatralik: Facebook verhalte sich wie die NSA, so der Anwalt der Datenschutzbehörde. Bei einem Untersagen der Tracking-Cookies werde Belgien zur Wiege des Cyber-Terrorismus, so der Facebook-Anwalt.

Google und Facebook argumentieren ähnlich: Wieso meint eine nationale Datenschutzbehörde vorschreiben zu können, was dann auch für Nutzer in anderen Ländern der Welt gelten würde? Das ist einerseits nachvollziehbar; schließlich würde sich hierzulande auch keiner seine Internet-Nutzungsmodalitäten von “Gerichten” in Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, China oder Nordkorea vorschreiben lassen wollen. Andererseits unterwerfen sich die betroffenen Unternehmen ja genau dort meist dann doch den dort geltenden Vorschriften, um im Geschäft zu bleiben.

Und so bietet sich das naheliegendste Kompromissmodell natürlich genau wie in diesen Konfliktfällen an – eine lokale Umleitung auf die landesspezifisch angepasste Version auf Basis der User-IP-Adresse. Dass ein paar technisch versierte Nutzer das dann mit Proxies umgehen könnten, das wiederum müssen die Datenschützer akzeptieren.

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 22.09.2015 (Moderation: Till Haase)