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Über die Impf-Bedenken von Joshua Kimmich, missverstandene Langzeitfolgen und die ganz sicheren Faktenchecker und Experten

Fußball-Nationalspieler Joshua Kimmich hat sich bislang nicht impfen lassen, er hat “persönlich noch ein paar Bedenken, gerade, was fehlende Langzeitstudien angeht”. Er ist kein ideologischer Impfgegner und kein apodiktischer “Corona-Leugner” :), sondern hat einfach das getan, was jeder vernünftige Mensch machen sollte und machen dürfen sollte: Selbst, für sich ganz persönlich das Kosten-Nutzen-Risikoprofil eines Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit abwägen und einschätzen.

Dazu muss man erst einmal feststellen – Herr Kimmich ist jung und extrem fit. Er hat also ein statistisch nachweislich extrem geringes Risiko, dass ihn persönlich eine Corona-Infektion signifikant in Gefahr bringen könnte. Es gibt da als breit diskutierten Risikofaktor die “Long-Covid-Theorie” – und ich nenne das mal ganz bewusst “Theorie”, weil hier wirklich noch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob hier tatsächlich ein neues, genuin vom “neuartigen” Coronavirus verursachtes Krankheitsbild vorliegt.

Oder ob die geschilderten Symptome – die ja aufgrund ihrer unspezifischer Einzelbestandteile das ganze Spektrum von Psychosomatik über auch bislang schon bekannte mittelfristige Reaktionen auf Viruserkrankungen bis hin zur einer möglichen Aktivierung des endemischen Epstein-Barr-Virus reichen – tatsächlich signifikant über den – bislang eben nie quantifizierten Mittel- oder Langzeitfolgen von anderen Viruserkrankungen – Grippe z.B. liegen, das alles ist meines Wissens bislang nicht erforscht.

Das “Long-Covid-Risiko” kann man also in seine persönliche Risikobewertung mit einbeziehen – aber das als dramatischen Faktor zu bewerten, werden eher ängstliche Naturen tun – die anderen werden sich sagen “Sars-Cov-2 ist halt eine neue Variante im Spektrum von Coronaviren – die Wahrscheinlichkeit, dass hier eine ganz aus der Reihe fallende Langzeitfolgen 🙂 – Gefährlichkeit vorliegt, ist relativ gering. (Aber natürlich möglich… 🙂 )

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Neben der Risikobewertung für sich persönlich kommen natürlich noch zig weitere Faktoren dazu. z.B. die Risikobewertung für die Personen, mit denen man Kontakt hat. Wenn man selbst jung und fit ist, aber mit alten oder vorerkrankten Menschen zu tun hat – mit Eltern, Freunden oder natürlich auch mit Patienten oder Pflegebedürftigen – da ist ja völlig selbstverständlich, dass man deren sehr viel höheres Risiko mit einbeziehen muss in seine eigene Kalkulation.

Darüber hinaus gibt es möglicherweise noch eine gesellschaftliche Dimension – dass ich also in meine Risikobewertung nicht nur die Personen einbeziehe, die ich kenne und mit denen ich de facto regelmäßig Kontakt habe, sondern auch mir unbekannte Zufallsbegegnungen, die ich gar nicht registriere – das wäre also das gesellschaftliche Solidaritätsprinzip. Dass ich mich impfen lasse, obwohl ich das in einer rein individuellen Betrachtung nicht für notwendig halten würde. Und dann kommen auch noch Erwägungen wie eine eventuell exponierte eigene Rolle in der Gesellschaft hinzu – als Fußball-Nationalspieler etwa.

Und natürlich auch noch politische und gesellschaftliche Druck-Faktoren – das Leben als Nicht-Geimpfte(r) ist ja mittlerweile kaum noch durchhaltbar. Psychisch und finanziell. Ok – da hilft vielleicht das Dasein als Fußballprofi – ein normaler Mensch kann sich tägliche kostenpflichtige Tests ja schon gar nicht mehr leisten.

Kommen wir doch aber mal zu den “paar Bedenken” von Joshua Kimmich und ein paar hunderttausenden oder Millionen anderer Bürgerinnen und Bürger. Er sorgt sich um “fehlende Langzeitstudien” und also um eventuelle “Langzeitfolgen”. Und erfährt nun aus den Reaktionen von Experten und Medien-Faktencheckern, dass diese Bedenken ein “Missverständnis” sind. Zu einem großen Teil stimmt das sicherlich auch. Es stimmt – aufgrund der quasi weltweiten massiven Anwendungen der neuen Impfstoffe sind die seltenen Nebenwirkungen “wie Sinusvenenthrombosen und Myokarditis” bereits sehr schnell identifiziert. Insofern ist also die Studienlage tatsächlich besser als bei irgendwelchen Impfstoff-Neueinführungen in der Vergangenheit.

Tagesschau.de zitiert den Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens: “Dass es bei der Anwendung eines Impfstoffes über knapp ein Jahr keine Zehnjahres-Beobachtungsstudien geben kann, ist klar.” Das gelte aber nicht nur für jeden anderen Impfstoff auch, der neu angewendet werde, sondern auch für jedes neue Medikament. Stimmt – nur ein neues Medikament oder auch ein neuer Impfstoff wird – bislang jedenfalls nicht – quasi auf die gesamte Bevölkerung angewendet – egal, ob deren persönliches Risiko in Bezug auf die durch die Anwendung (hoffentlich…) verhinderten Konsequenzen im äußerst niedrigprozentigem Bereich liegt.

Kommen wir doch mal zu den “Bedenken” von Herrn Kimmich und hunderttausenden oder Millionen anderer Bürgerinnen und Bürger: “Generell sei es bei Impfstoffen so, ‘dass die meisten Nebenwirkungen innerhalb weniger Stunden oder Tage auftreten, in seltenen Fällen auch mal nach Wochen’. Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, seien ‘bei Impfstoffen nicht bekannt’, sagt Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.” Sehr schön.

mRNA-Impfstoffe waren allerdings bislang auch nicht bekannt. Das Ganze ist ein völlig neues Wirkprinzip. Und zwar ein geniales, wie ich persönlich finde. Ich persönlich sehe in dem Konzept der mRNA-Impfstoffe praktisch kein Risiko, sondern ein gewaltiges Potential auch in der Bekämpfung anderer Krankheiten bis hin zu Krebs – wer sich einmal von der “Genialität” des Konzeptes überzeugen will, sollte den m.E. wirklich sehr gut erkärten Artikel zum Funktionsprinzip des Impfstoffes bei heise.de lesen. Das ist alles wirklich sehr durchdacht.

Aber heißt das, das es wirklich “kein Risiko” gibt? Natürlich nicht. Wir hatten im DLF 2020 einen Beitrag bzw.  Interview zur Funktionsweise von mRNA-Impfstoffen und mussten da schon präzisieren, dass ein “Übergang von Viren-mRNA in menschliche DNA nach bisherigem Erkenntnisstand praktisch ausgeschlossen” ist. Es existiert aber grundsätzlich ein Mechanismus, nach dem das theoretisch möglich wäre. Auch bei der Frage nach einer möglichen kanzerogenen Wirkung des Impfstoffes war der Experte damals “neutral”.

Und damit kommen wir jetzt mal zu der Einordnung der von Joshua Kimmich befürchteten Risiken und deren Bewertung durch Experten und “Faktenchecker”: Wenn es irgendeinen Übergangsmechanismus von mRNA in DNA geben sollte (und bei Vektorimpfstoffen auf der Basis von Adenoviren wie Astra-Zeneca ist die Frage nach möglichen unerwünschten Effekten im Zellkern ja noch einmal dringlicher…) – dann wäre natürlich absolut nicht gesagt, dass da etwaige “Nebenwirkungen innerhalb weniger Stunden oder Tage auftreten”. Im allerschlimmsten Fall würden sich Veränderungen im Erbgut ergeben, die sich dann eben erst beim Nachwuchs zeigen würden. Oder z.B. in einer geringen Fruchtbarkeit, die sich ja auch erst nach ein paar Jahren signifikant zeigen würde. (Und genau das sind ja offenbar Befürchtungen bei einem gewissen Teil der Bevölkerung…)

Auch kanzerogene Wirkungen eines neuen Impfstoffes – sei es durch den Impfstoff oder das neuartige Impfstoff-Prinzip selber, sei es durch die Zubereitung oder eventuelle Verunreinigungen – würden sich u.U. erst nach zig Jahren zeigen. Von daher: diese Erwiderung oder dieses Narrativ – wenn sich da jetzt nicht sofort etwas als Nebenwirkung zeigt, dann gibt es das auch nicht; hat es nie gegeben, wird es nie geben – die stimmt schon mal rein methodisch so nicht. Mal als Disclaimer: Ich selbst halte auch eine solche theoretisch mögliche Nebenwirkung und dann eben auch Langzeitfolgen zumindest bei mRNA-Impfstoffen für absolut unwahrscheinlich – da spricht vom Code-Wirkprinzip praktisch nichts für.

Es spricht allerdings auch praktisch nichts dafür, dass Joshua Kimmich persönlich irgendwelche signifikanten Probleme aufgrund einer eventuellen Corona-Infektion bekommen würde. Insofern halte ich also seine Bedenken und sein Zögern für legitim – und innerhalb der von mir ja schon mal öfter erwähnten Schwelle des legitimen persönlichen Risiko-Eingehens liegend. Erstmal nicht impfen lassen, keinen Sport treiben, rauchen, trinken, kitesurfen, Junkfood essen – das sind individuelle eingegangene Risiken, die die Gesamtgesellschaft in einer gesellschaftlichen Solidarität zu tragen bereit sein müsste.

Wenn das nicht mehr Konsens ist – dann haben wir eine (auch noch ulkigerweise selbst generierte…) Diktatur. Die natürlich auch den noch jetzt so selbstgewiss “auf der richtigen Seite” stehenden um die Ohren fliegen wird.

Es gibt keine Infektionsgefahr auf Golfanlagen – auch nicht mit den neuen “gefährlichen Mutanten”

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Andrea Milz,

ich habe heute eine Mitteilung meines Golfclubs hier in Köln bekommen, dass die Schließung der Anlage laut aktualisierter Coronaschutzverordnung NRW bis einschließlich 21.2.2021 fortgesetzt wird und dass daher “nach aktuellem Kenntnisstand” ab dem 23.2. eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wieder möglich sein könnte. Tatsächlich tritt die am 14.2. aktualisierte Coronaschutzverordnung ja mit Ablauf des 21.2.2021 “außer Kraft” – nur leider sind wir Bürgerinnen und Bürger ja mittlerweile gewohnt, dass die Lockdown-Fristen immer und immer wieder verlängert werden. Und dennoch schöpfe ich angesichts des genannten Datums einen Funken Hoffnung – vielleicht haben Sie ja vor, davor die Lage und die Maßnahmen noch einmal neu zu bewerten.

In dieser Hoffnung und in diesem Sinne möchte ich Ihnen hier einmal eine kleine Entscheidungshilfe geben. Rekapitulieren wir noch einmal die Ereignisse: Die Ausübung von Individualsportarten an der freien Luft – unter Einhaltung strenger Vorsichtsmaßnahmen, im Falle des Golf-Freizeitsports eben durch die Begrenzung auf Zweier-Flights (also zwei Personen, die zusammen spielen – dabei aber typischerweise meterweite Abstände zueinander einhalten…) – war auch in NRW im “Lockdown light”, also bis zum 14.12. erlaubt – wie übrigens danach und bis jetzt weiterhin auch in den allermeisten Bundesländern.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 14.12. wurde diese sachlich sehr wohl begründete Ausnahme von sonstiger organisierter sportlicher Betätigung, die eben überwiegend mit sehr viel höherem Kontaktrisiko oder in geschlossenen Räumen abläuft, in NRW gekippt. Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte. Die Begründung der Änderung findet sich ja in einer Passage in der damaligen Ergänzung der Coronaschutzverordnung, ich zitiere diese hier noch einmal:

Während nach der Verordnung vom 30.11.2020 Individualsport auch auf Sportanlagen noch möglich war, muss es mit der Änderung vom 14.12.2020 auch hier angesichts des diffusen Infektionsgeschehens mit erheblichem Fallzahlenanstieg weitere Einschränkungen geben. Auch wenn die Sportausübung selbst alleine erfolgt, birgt die zeitgleiche Nutzung von Sportanlagen in vielfältiger Weise Kontaktmöglichkeiten (in Zugangsbereichen, an Hindernissen, an Sportgeräten, Wegkreuzungen) die auch mit Blick auf eine erhöhte Aerosolproduktion bei sportlicher Betätigung im Rahmen eines strikten Lockdowns für eine eng begrenzte Zeit nicht mehr hinzunehmen sind. Diese Kontaktmöglichkeiten können nur durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle –auch auf einem Golfplatz z.B. bei einem Stau an bestimmten „Greens“ etc. im Einzelnen nicht möglich ist.

Ich – und viele andere Golferinnen und Golfer in NRW auch – haben darauf hingewiesen, dass diese angebliche Erklärung bar jeder Sachkenntnis verfasst worden ist. Oder mal im Klartext: das ist einfach nur Unfug bzw. sogar eine Unverschämtheit gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern in NRW. Leider haben die Richterinnen und Richter des OVG Münster den von Ihrem Hause vorformulierten Unsinn wiederum bar eigener Sachkenntnis abgenickt und entsprechende Anträge auf einstweilige Verfügung abgeschmettert.

Ok, ich rede hier von “Unfug” und “fehlender Sachkenntnis” – vielleicht liege ich ja auch völlig falsch und das von Ihrer(m) “Änderungs-Begründer(in) skizzierte Begegnungs-Risiko ist doch existent – die Richterinnen und Richter des OVG Münster haben ja z.B. zur Begründung ihres Urteils die Möglichkeit einer Begegnung bzw. eines Gesprächs auf dem Parkplatz der Golfanlage herbeigefaselt als Risiko identifiziert. Nehmen wir also mal an, diese Bedenken und Szenarien wären real.

Da ist nun halt die Frage – wie relevant ist denn dieses Risiko? Und wie relevant ist es im Vergleich zu weiterhin erlaubten Szenarien, wie dem Spazierengehen und Joggen auf den Straßen oder im Park? Ich kann nur sagen, bei meinen gelegentlichen Spaziergängen zum Rhein herunter und durch mein Viertel hier begegne ich hundertfach mehr Leuten, als ich auf dem Golfplatz begegnen würde. Aber schauen wir uns konkret das angebliche fokussierte Begegnungsrisiko “auf dem Parkplatz” an.

Wir alle wissen – der relevanteste mögliche Übertragungsweg für eine Corona-Infektion verläuft über Aerosole. Eine Tröpfchen-Infektion, also eine direktes Anhusten oder Anspeien setzt einen unmittelbaren Kontakt voraus – und das ist ein Szenario, das im Freien quasi keine Rolle spielt: Die verhältnismäßig großen Tröpfchen fallen zu Boden und haben keine sehr große Reichweite. Dann also die Aerosole. Mit gutem Grund gibt es – soweit ich das als Wissenschaftsjournalist bislang registriert habe – überhaupt keine Studie oder Einschätzung der Verbreitung von Corona-riskanten Aerosolen an der frischen Luft.

Da gibt es nämlich auch wissenschaftlich betrachtet noch nicht einmal die Idee, dass das relevant sein könnte – nach allen Vermutungen geht man davon aus, dass für eine Infektion eine gewisse Virenanzahl bzw. -Konzentration erforderlich ist. Das ist das allgemein wissenschaftlich anerkannte Konzept, das ja nicht zuletzt auch in die Risikoberechnung der Corona-Warn-App einfließt. Es geht also um eine Exposition gegenüber den Viren/Aerosolen eines Infizierten, die durch verschiedene Faktoren bestimmt wird: Zeit, Abstand, Aerosolfluktuation und -freisetzung. Mittlerweile gibt es ja diverse Berechnungen und Risiko-Einschätzungen – die sich aber wie schon gesagt alle auf Innenräume beziehen. Weil eben das Risiko an der frischen Luft überhaupt nicht der Quantifizierung lohnt.

Lieber Herr Laschet, Liebe Frau Milz – lieber oder liebe “Entscheider(in)” im NRW-Ministerium . ich füge Ihnen mal wie gesagt eine kleine Orientierungshilfe bei. Auf der Webseite der ZEIT – sicherlich kein Organ der Corona-Verharmlosung – findet sich ein kleiner Simulationsrechner. Erstellt mit Daten vom Max-Planck-Institut für Chemie – sicherlich kein Hort der Wissenschaftsleugner. Die Simulationsrechnung und -darstellung ist bereits aktuell ergänzt um den zusätzlichen Risiko-Faktor für die infektiösere Corona-Mutante B.1.1.7; ich habe diese Variante selbstredend einmal aktiviert. Die Simulationsrechnung bezieht sich auf Innenräume. Hier mal ein Screenshot – Sie dürfen gerne selbst die Parameter etwas variieren.

Wenn es bei diesem Szenario in einem Innenraum mit fünf Personen und 30 Minuten Aufenthaltsdauer und Belüftungsanlage praktisch kein Infektionsrisiko gibt – wie groß ist dann wohl das Infektionsrisiko an der freien Luft mit einem – von ihrem “Entscheider” skizzierten und vom OVG nachgebeteten fiktiven kurzen Plausch-Szenario auf dem Golfplatz-Parkplatz? Ich verrate Ihnen das einmal: NULL!!! Ich erwähne hier auch noch mal ganz kurz, dass Golfspieler(innen) typischerweise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Golfplatz anrücken – Fazit: Das Infektionsrisiko ist NULL.

Die “Kollateralschäden” durch das von Ihnen verhängte Verbot sind allerdings sehr real. Das Bewegungsverbot für Golf mit seinem sehr hohen Motivationsfaktor lässt sich realistischerweise nicht durch die gnädigerweise erlaubten Spaziergänge kompensieren – bei denen das Infektionsrisiko immer noch minimal, aber im Vergleich sehr viel höher ist. Mein Fazit: Lieber Herr Laschet, liebe Frau Milz – Sie schützen mich nicht (und auch nicht andere…), Sie gefährden mich. Körperlich und psychisch. Mich und zehntausende andere Golferinnen und Golfer in NRW. Es gibt dafür keine auch nur ansatzweise begründbare wissenschaftliche Evidenz.

Lieber Herr Laschet, Liebe Frau Milz – ich habe wie gesagt die kleine Hoffnung, dass Sie demnächst noch einmal die Maßnahmen neu bewerten. Wägen Sie neu ab – was wird durch die Coronaschutzmaßnahmen zumindest perspektivisch im positiven Sinne bewirkt oder beabsichtigt, was wird an sogenannten “Kollateralschäden” erst ausgelöst? Wie stehen diese Pole im Verhältnis? Meines Erachtens ist dieses Verhältnis schon seit Beginn der Pandemie und in vielerlei Hinsicht aus dem Lot. Beim Golfspielen und dem momentan wissenschaftlich in keinster Weise begründbaren Verbot kann es da zumindest keinen Zweifel geben. Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Öffnung signalisiert – erlauben also auch Sie wieder die Öffnung für Individualsport an der frischen Luft, unter Einhaltung der gebotenen Vorsichtsmaßnahmen.

Entscheiden Sie sich für wissenschaftliche Evidenz, für die Verantwortung gegenüber den von Ihnen regierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern – und zwar auch gegenüber den nicht primär vom Coronavirus, sondern von den Coronaschutzmaßnahmen bedrohten und geschädigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Michael Gessat,

Journalist, Köln

 

Nachklapp 17.2.: Der Golfverband NRW hat nun ebenfalls einen offenen Brief an Ministerpräsident Laschet geschickt und fordert die Öffnung der Plätze. Die in diesem Schreiben angeführten Argumente sind aus naheliegenden Gründen sehr ähnlich wie in meinem 🙂 – ich stimme den Ausführungen also vollumfänglich zu. Besonders hübsch finde ich übrigens den Verweis auf die golferischen Aktivitäten des RKI-Chefs Prof. Wieler.

 

Nachklapp 19.2.: Mein offener Brief (oder war es der vom Landesverband NRW? Oder war es ein Denkprozess aus Eigeninitiative?) war erfolgreich!!! 🙂 Am Montag sind die Plätze in NRW wieder auf – die geforderten fünf Meter Abstand halten wir locker ein! (Jedenfalls solange die Kontroll-Drohnen über uns kreisen.) Bei einem Meter Abstand in freier Luft ist das Infektionsrisiko übrigens auch noch NULL. Aber ok, wir machen ja untertänigst jeden formalen und bürokratischen Scheiß mit, wenn wir nur wieder etwas leben dürfen… 🙂 Danke dafür!

 

Der Deutsche Golfverband hat ein super-gutes Standing in den Ministerien

Ok. Um der Gerechtigkeit und der journalistischen Sorgfalt (hallo, liebe Kollegen…) mal sofort Genüge zu tun – Herr Kobold, der Präsident des DGV, des Deutschen Golfverbandes, hat im Interview mit Golfpost.de nur gesagt: “In den Ministerien haben wir überwiegend ein gutes Standing.” Und das ist eben zu der Überschrift bei Golfpost ohne “überwiegend” ein ganz gewaltiger Unterschied. Hier mal mein Kommentar bei Golfpost.de:

Interessant, dass hier auch drei Tage nach Veröffentlichung noch keine Kommentare zu diesem Thema da sind. Das deutet entweder auf eine sehr geringe User(innen)-Frequenz bei Golfpost hin 🙂 – oder auf andere intrinsische Probleme bei den hier versammelten oder mitlesenden Golferinnen und Golfern.

Ich presche da also mal selbstlos voran.

Als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich erstmal wieder nur – das typische Funktionärsproblem: Pfeifen im Walde, die Aufwandsentschädigung in Wachtelbrüstchen und Spätburgunder umsetzen – und die Welt ist in Ordnung.

„In den Ministerien haben wir ein gutes Standing.“ Ja klar. Ein total super geiles Standing. Deswegen sind auch unsere Plätze geschlossen, obwohl ein Golfplatz der sicherste Ort auf der Welt in dieser verfluchten Drecks-“Pandemie” ist. Der DGV und auch die Landes-Verbände haben ein super-geiles Standing in den Ministerien – das hat sich schon im Lockdown vor einem Jahr gezeigt, als wir völlig unnötigerweise Wochen mit herrlichstem Wetter in die Tonne gekloppt haben (und eben in der Zeit die Kollateralschäden wie mangelnde Bewegung und Vereinsamung haben hochlaufen lassen, die ja eben nicht beziffert werden.)

Jetzt seit dem Herbst ist ja für die Super-Checker in den Ministerien (die entweder geistig depraviert oder ideologisch kontaminiert sind…) völlig klar: Golfspielen, in Zweierflights mit 10-Minuten-Abständen bei vorgegebenen Startzeiten – das geht gar nicht. Das ist quasi der Kern des ansonsten völlig unerklärlichen Infektionsgeschehens. Die wahnwitzigen Golfer und Golferinnen stauen sich an den Greens (so die Diagnose eines(r) gehirnamputierten Mitarbeiter(s)in im NRW-Ministerium) und interagieren auch logischerweise völlig unkontrollierbar und unverantwortlich auf den Golfplatz-Parkplätzen – das ist völlig klar; sonst wären da auch die sachkundigen und famosen Richterinnen und Richter in NRW beim Verwaltungsgericht Münster niemals drauf gekommen. Wenn wir ganz ehrlich sind – klar; wir fallen allen Leuten, denen wir da normalerweise mit meterweisen Abständen begegnen, jetzt bei Corona sofort um den Hals und tauschen Zungenküsse aus.

Aber unser famoser Herr Kobold hat ein total super gutes Standing in den Ministerien – das ist echt so wahnwitzig tröstlich; da können wir ja alle davon ausgehen, ab dem 15.2. wieder – selbstredend unter den Corona-Schutz-Maßregeln – wieder spielen zu dürfen? Ok – jetzt schauen wir mal auf die genaue Wortäußerung: Und siehe da: Herr Kobold hat realistischerweise gesagt: “Wir haben überwiegend ein gutes Standing.” Überwiegend. Und eben leider nicht in NRW oder Bayern. Wo ich Herrn Kobold auch noch total widersprechen würde: “Das Problem sind in dem Fall nicht die Ministerien. Sondern, wenn wir über Klagen reden, dann reden wir über Gerichte.” Das ist Quatsch. Wenn die Ministerien – wie ja in den meisten Bundesländern – eine vernünftige Leitlinie vorgeben, dann gibt es erstens gar keine Klagen und auch keine Gerichtsurteile. Wenn die Ministerien – wie in NRW – völlig unbeeinflusst von dem angeblich sagenhaft guten Standing der Verbände und Funktionäre – ahnungslos oder ideologisch voreingenommen Bullshit und irrwitzige Beschränkungen vorgeben, dann gibt es eben leider auch Richterinnen und Richter, die ebenso ahnungslos oder ideologisch voreingenommen diesen Bullshit absegnen.

Das strukturelle Problem unserer Verbände, unserer Funktionäre – und vielleicht auch von uns Golferinnen und Golfern selbst – ist die Angst, elitär zu sein bzw. so wahrgenommen zu werden. Wir fühlen das offenbar die ganze Zeit über als dräuende Gefahr – und wagen daher nicht, den Bullshit als solchen zu benennen und da entsprechend offensiv gegen zu agitieren. Die Politik ist auch auf dem gleichen Dampfer unterwegs. “Extrawürste” für Golferinnen und Golfer – so berechtigt die auch wären – oh, oh – das könnte ja einen negativen Bericht in der BILD-Zeitung bringen.

Langer Rede kurzer Sinn – falls hier überhaupt jemand mitliest: wir Golferinnen und Golfer sollten mal erstens unseren Verbänden und Funktionären Beine machen. Und zweitens den vermeintlichen Elite-Minderwertigkeits- oder Wegduck-Komplex offensiv wegbekommen.

Die Haupt-Todesursache oder der Haupt-Grund für frühzeitiges Abnippeln 🙂 von etwas älteren Menschen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Relevanzfaktor liegt meilenweit oberhalb der jetzigen Corona-Pandemie. Golfen ist ein fantastisches Vehikel, um diesem Killer-Faktor Nummer Eins entgegenzuwirken.

Das sind die Fakten und Infos, die wir (liebe Verbände und Funktionäre…) den total aufgeschlossenen Typen in den Ministerien kommunizieren müssen. Und zwar jeden Tag, immer und immer wieder neu.

Wenn ich bei mir hier in Köln spazieren gehe, um nicht total auszurasten und etwas Luft zu bekommen – dann geh ich zum Rhein runter und dann etwas flussaufwärts und biege dann wieder nach Marienburg ab; zu mir nachhause. Da begegne ich momentan zig hunderten Leuten, die mir gehend, joggend, kinderwagenschiebend oder fahrradfahrend entgegenkommen. Oder mich überholen.
Das ist nebenbei gesagt, aus meiner wisenschaftsjournalistischen Perspektive bzw. von meinem Informationsstand her, auch in Ordnung bzw. vertretbar.

Auf einem Golfplatz habe ich aber nur einen Faktor hundert geringeren Bruchteil dieser Begegnungs-Frequenz. Warum ist der dann geschlossen????

Liebe Super-Checker beim NRW-Ministerium???
Liebe Super-Checker beim Landesgericht (Oberverwaltungsgericht / OVG) in Münster???
Lieber Landesverband NRW, und lieber DGV, und lieber Herr Kobold mit eurem Super-Duper-Standing in den Ministerien???

WTF???

mfg,

Michael Gessat

Markus Söder hat maskenmäßig alles im Griff – die Mehrheitsbevölkerung auch

Dank eines geheimnisvollen Zaubers ist Horst, Entschuldigung, Markus Söder bislang erstens glattrasiert und zweitens noch einigermaßen gutfrisiert. Wieso eigentlich?? Die Friseure fürs gemeine Volk sind ja zu seit 15.12. – die von mir überaus geschätzte BILD-Zeitung hat das interessante “Problem” auch schon für die Fußballspieler diagnostiziert. Wobei bei denen Brutal-Haarschnitte ja etwas sozialadäquater sind als beim gewöhnlichen Volk.

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Ohne Maske ist es gleich viel schöner…

Gibt es etwa einige wenige privilegierte Leute in dieser unserer Corona-Republik, die weiterhin Friseur-Leistungen in Anspruch nehmen können? Gibt es etwa einige, privilegierte Leute, die ganz normal ihre Kohle weiter kriegen? Beamte z.B., oder Politiker(innen), oder Rentner, oder Festangestellte? Das kann doch eigentlich gar nicht sein. Denn es gibt ja ohne jeden Zweifel Leute, die seit Beginn der Corona-Maßnahmen unfreiwillig und unverhofft als totale Arschlöcher fungieren. Obwohl sie von den direkten Auswirkungen von Corona gar nicht betroffen sind. Deren Einkommen und Leben aber – auch wenn sie vorher fröhliche, wertvolle Steuerzahler mit einem funktionierenden Geschäftsmodell waren, mit einem Mal komplett weggebrochen ist. Nö, nicht weggebrochen – sondern von einem staatlichen Berufsverbot betroffen.

Ich rede hier mal wieder von den absoluten Randgruppen unserer Gesellschaft. Solo- und sonstige Selbstständige. Künstler und Künstlerinnen, Filmschaffende, Leute in der Veranstaltungsbranche, Film- und Fernseh-Typen und -Typinnen. Gastronomen; von der Bierschänke bis zum Sternerestaurant. Kleine Läden, Wäschereien, Ergotherapeut(inn)en und Fitnessstudio-Betreiber. Das sind natürlich alles Arschlöcher. Die hätten ja mit ihren unermesslich hohen Einnahmen in normalen Zeiten ein Polster schaffen können für diese kleine, kurzfristige Krise. Gell?

Und so geht es eben gar nicht mehr…. erst recht nicht mit FFP2-Maske

Stimmt doch, ihr Normalbürger, die ihr doch normalerweise auch gerne die Angebote dieser totalen Exoten in Anspruch nehmt? Mal in die Kneipe, ins Restaurant geht; ins Konzert, ins Kino? Und ihr, liebe Politikerinnen und Politiker, die ihr euch doch normalerweise so gerne sonnt im Glanz der Promis, der Stars und Sportler – die ihr doch normalerweise so gern eure Ärsche. tschuldigung; Nasen in hippen In-Schuppen präsentiert – jetzt gehen deren Betreiber gerade den Bach runter. Meint ihr allen Ernstes, ihr seid da nach dem Corona-Armageddon wieder willkommen?

Bei den Solo-Selbstständigen gab es ja schon beim ersten Lockdown die aparte Konstruktion: Rettungs-Zuschüsse gibt’s nur für Betriebsausgaben. Die sind aber gar nicht relevant (bzw. bei Künstler-Soloselbstständigen so gut wie gar nicht vorhanden…), sondern die ausbleibenden Umsätze und Gewinne, aus denen die Leute ihren Lebensunterhalt finanzieren. Ach so? Egal. Dann eben Hartz-4. Großzügigerweise dürfen die unverhofften Arschlöcher erst mal in ihrer Wohnung bleiben. Beim zweiten Lockdown die Gastronomie: Erstmal hieß es; 80% des Umsatzausfalls werden ersetzt. Jetzt plötzlich: April, April, Kohle (und auch die eh erst nur zwei Monate später…) fließt nur, wenn es einen “Verlust” gegeben hat.

Klar, die EU lässt da keine andere Möglichkeit zu. Nur dummerweise leben die kleinen Gastronomen ja auch von ihrem Betrieb. Genau wie bei den Solo-Selbstständigen: Es gibt da Fixkosten, es gibt da möglicherweise Personalkosten – und dann gibt es möglicherweise einen Sternekoch und seine Frau, die bislang mit Einsatz von morgens früh bis abends spät ein Restaurant geschmissen und aus dem “Gewinn” ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Ersetzt wird jetzt aber nur der “Verlust”, also Null-Umsatz minus Fixkosten. Klar – der Sternekoch und seine Frau können doch jetzt Hartz-4 beantragen. Ihr Haus oder ihre Wohnung dürfen sie auch – einstweilen – behalten. “Ist das echt so dramatisch? Ich als Politiker- oder Behörden-Arsch kann das ja nicht so einschätzen?” “Ja, das ist dramatisch und zutiefst ungerecht.” Danke!!

WTF?? Wenn es diese sagenhafte “Solidargemeinschaft” geben sollte, von der Politiker(innen) schwafeln – dann ist es ja alles ganz einfach: Alle Bürgerinnen und Bürger gehen sofort auf Hartz-4. Super, was?? Alle Politiker(innen). Alle Rentner(innen), deren Arsch ja überproprtional gerettet wird… Alle Manager(innen). Journalist(inn)en. Alle Festangestellte und Festangestelltinnen. Die eingesparten Gelder pushen wir in die dringenden Maßnahmen wie Aufstockung der Pflege- und Gesundheits-Stellen. Corona-Tests bis zum Abwinken und Infektions-Monitoring, durchgeführt von Bundeswehr und ansonsten Arbeitslosen, alles finanziert durch die Sondermaßnahmen oder eben die lahmgelegten, aber solidarischen Leute und Leutinnen.

Super, gell? Geil, was? Da sind Sie alle dabei, stimmt’s? Auch Herr Söder und Frau Merkel und Herr Lauterbach, alle sind dabei, gell? Alle auf dem gleichen Verzichts-Level (ok, das ist immer noch ein Unterschied, ob jemand jetzt allein ist oder einen Partner/eine Partnerin hat, oder depressiv oder kerngesund – aber das lassen wir jetzt hier mal weg…) Alle einverstanden? Prima. Oder ist der ganze Scheiß nur eine total egoistische Panik-Aktion der weitgehend nicht betroffenen Mehrheit, wobei aber Ross und Reiter gar nicht genannt werden??? Und die Kollateralschäden eh nicht beziffert??

Die Staatskanzlei NRW hat sich zum Thema Golfverbot gemeldet…

…und das ist ja schon mal ein Fortschritt gegenüber dem ersten Lockdown Anfang des Jahres, wo da nur zum Schluss die sehr fragwürdige Mail der Staatssekretärin für Sport und Gedöns , Andrea Milz kam…

Heute erreichte mich also diese Mail – ich hab mal aus Gründen des Datenschutzes den/die Verfasser(in) gelöscht – weil ich davon ausgehe, dass sie/er nicht verantwortlich für die inkompetenten, unverschämten oder sogar bösartigen Einordnungen, “Begründungen” oder Entscheidungen der NRW-Landesregierung in Sachen Golf-Verbot ist. Der/die Verantwortliche ist wahrscheinlich ein(e) Fettarsch/ärschin mit null Checkung von Golf, oder ein(e) Golf-Hasser(in) aus ideologischen Gründen. Sorry – die Pandemie-Einschränkungen tragen irgendwie so allmählich zu einer gewissen Radikalisierung bei, auch bei mir in meiner Ausdrucksweise 🙂

 

Von: abteilungIIIcorona@stk.nrw.de <abteilungIIIcorona@stk.nrw.de>
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2021 12:23
An: mgessat@mgessat.com
Betreff: Neue Corona-Vorschrift – Ihre E-Mail vom 15.12.2020

Sehr geehrter Herr Gessat,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Dezember 2020 an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und Frau Staatssekretärin Milz, in der Sie um die Zulassung des Individualsports auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen bitten. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die hier eingehen, ist leider erst heute eine Rückmeldung möglich.

Wir haben Verständnis für Ihre Besorgnis und können Ihren Wunsch hinsichtlich des Golfspielens nachvollziehen, die aktuelle Pandemielage hat aber zu der Entscheidung geführt, dieses weiterhin nicht zuzulassen.

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) stieg in den vergangenen Wochen trotz verstärkter Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere seit dem 2. November, in nahezu allen Regionen Nordrhein-Westfalens weiter an. Dies ist noch nicht entscheidend durchbrochen. Mit diesen Entwicklungen stehen wir vor großen Herausforderungen. Zur Vermeidung einer akuten Gesundheitsnotlage in Nordrhein-Westfalen ist es deshalb erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Deshalb befinden wir uns in ganz Deutschland nun weiterhin in einem Lockdown wie im Frühjahr dieses Jahrs.

Bereits im Dezember 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster beispielhaft für Ihre Sportart Golf geurteilt und das Verbot für verhältnismäßig eingestuft. Die detaillierte Begründung können Sie hier nachlesen: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2020/104_201223/index.php

Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, die für den Erhalt des Sports auf der einen Seite sowie die Gesundheit jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers umsetzbar sind. Ein Dank gilt an dieser Stelle allen Sportverbänden, Sportvereinen und Sporttreibenden, welche die bisherigen Entscheidungen der vergangenen Monate mit großer Solidarität umgesetzt haben. Das Land hat zudem umfangreiche Hilfsmaßnahmen für den organisierten Sport auf dem Weg gebracht.

Die derzeitige Situation erfordert unverändert Maßnahmen, um das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden. Mit den anderen Ländern in Deutschland beobachten wir täglich die Entwicklung der aktuellen Lage. Die vielen Rückmeldungen aus dem Sport helfen uns sehr dabei, entsprechend auf die epidemiologische Lage zu reagieren.

Wir werden alles dafür tun, dass wir die Pandemie in den Wintermonaten durch unser gemeinsames Handeln unbeschadet bewältigen können und der Alltag bald zurückkehrt. Dann werden wir sicher wieder in der Lage sein, draußen und drinnen Sport zu treiben.

Ich wünsche Ihnen für die kommende Zeit, dass Sie die belastenden Herausforderungen, die das Virus mit sich bringt, gut und möglichst bei sorgenfreier Gesundheit überstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:   40190 Düsseldorf

Stadttor 1,   40213 Düsseldorf

Meine Antwort:

Von: Michael Gessat <mgessat@mgessat.com>
Gesendet: Freitag, 8. Januar 2021 14:17
An: ‘abteilungIIIcorona@stk.nrw.de’ <abteilungIIIcorona@stk.nrw.de>
Betreff: AW: Neue Corona-Vorschrift – Ihre E-Mail vom 15.12.2020

Sehr geehrte Frau oder Sehr geehrter Herr S.,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung – das ist ja schon mal ein Fortschritt gegenüber dem letzten Lockdown.

Ich muss leider sagen, die Entscheidung der NRW-Regierung, das Golfspielen auch in Zweierflights weiterhin nicht zuzulassen, ist auch weiterhin nicht nachvollziehbar und eben erstens schlichtweg eine Fehlentscheidung – so etwas soll ja vorkommen im politischen und behördlichen Handeln – und zweitens von ihrer Begründung her fachlich stümperhaft und inhaltlich sogar eine Unverschämtheit.

Ich habe mich in der Zwischenzeit mit der von Ihnen zitierten Entscheidung des OVG Münster auseinandergesetzt http://mgessat.com/nachklapp-zum-golfverbot-in-nrw-und-der-entscheidung-des-ovg-muenster/ – das war wohlgemerkt keine Entscheidung in einem Hauptverfahren, sondern erst einmal „nur“ die Abweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung. Das OVG Münster ist ja leider wenig nachvollziehbar den „Begründungen“ im Nachtrag zur Coronaschutzverordnung gefolgt https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201217_begruendung_coronaschvo_ab_16.12.2020.pdf und hat dabei ebenso wenig Sachkunde bewiesen wie Ihr(e) famose(r) Verfasser(in), der/die in der Erläuterung etwas von „Hindernissen, Wegkreuzungen, Staus an bestimmten Greens, erhöhter Aerosolproduktion und nicht möglicher Verhaltenskontrolle“ faselt.

Auch Argumente aus dem Ministerium, wie ich sie z.B. hier https://www.wp.de/sport/lokalsport/hagen/golfklubs-in-herdecke-und-wetter-hoffen-auf-ausnahmeregelung-id231268586.html lesen muss – wo also davon geredet wird, der „Tourismus“ müsse im derzeitigen Pandemiegeschehen eingeschränkt werden – die sind ja nicht nur inkompetent, sondern sogar schon bösartig. In normalen Zeiten, also bei geöffneter Gastronomie und Hotellerie, mögen bestimmte Golfplätze ja „ein Teil der touristischen Infrastruktur“ sein – aber doch nicht jetzt. Das also zur Begründung der notwendigen Schließung zu bringen, ist unfassbar – wenn momentan tatsächlich Spieler von außerhalb auf einen Golfplatz anreisen würden, kommen sie eben genau wie die Clubmitglieder per Auto, gehen zum ersten Abschlag, laufen danach in der Einbahnrichtung mit riesigen Abständen über den Platz, steige wieder ins Auto und fahren nach Hause. Was faselt das Ministerium da von „Tourismus“ bzw. wie soll das zu einem Infektionsgeschehen beitragen?

Bei solchen „Begründungen“ und fachlichen Inkompetenzen, ja sogar Bösartig- und Unverschämtheiten kommt mir die Galle hoch – da können Sie leider weder von mir noch von den anderen Betroffenen ein Verständnis für die Maßnahmen erwarten – zumal ja wie bereits erwähnt andere Bundesländer hier offenbar auch zu anderen Bewertungen kommen.

Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass beim (auch vom OVG angeführten…) Verweis auf die körperliche Betätigung in öffentlichen Anlagen die Infektionsmöglichkeiten höher sind als mit den immensen räumlichen und zeitlichen Abständen auf einer Golfanlage; und dass insofern die weitere Schließung von Golfanlagen kontraproduktiv und sogar eine zusätzliche Gefährdung für die Betroffenen bedeutet – zusätzlich zu den psychischen und körperlichen gesundheitsschädlichen Effekten durch die verringerte Bewegung.

Dies alles wird ggf. dann auch in juristischen Klageverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu klären sein.

Als Fazit nur noch einmal der Hinweis – das Verständnis und die Bereitschaft in der Bevölkerung, die gewaltigen Zumutungen weiterhin hinzunehmen reichen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Die „Wintersport“-Aktionen in den vergangenen Tagen – wobei ich übrigens auch das mit dem Auto anreisen und dann Schlittenfahren für wenig infektionsrelevant halte – haben das ja vielleicht ansatzweise gezeigt. Es gibt sicherlich Verständnis für nachvollziehbar begründete Einschränkungen mit Augenmaß. Nicht nachvollziehbare Einschränkungen werden allerdings als Willkür und – tatsächlich – Unterdrückung empfunden.

Ihnen persönlich wünsche ich natürlich auch alles Gute und gute Gesundheit – meine ist momentan eben tatsächlich schon nicht mehr „sorgenfrei“.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat
Am Südpark 23
50968 Köln

 

 

 

Nachklapp zu dem “Kriminalpolizei”-Einbruchs-Scam

Die Kriminalpolizei hat heute wieder mal bei mir angerufen. Ich hatte nach den Presseberichten Ende Dezember noch mal eine Mail ans LKA geschickt: Wenn die jetzt verhafteten Sportsfreunde identisch sein sollten mit meinem Herrn “Thomas Kehl” und seinen “Vorgesetzten” – dann könnte man meine Audio-Aufzeichungen gerne noch mal als belastende Beweismittel verwenden.

Von: Michael Gessat <mgessat@mgessat.com>
Gesendet: Samstag, 19. Dezember 2020 17:31
An: ‘poststelle.lka@polizei.nrw.de’ <poststelle.lka@polizei.nrw.de>
Betreff: Falsche-Polizisten-Masche/Festnahme in Izmir

Hallo,

ich lese gerade mit Interesse Meldungen über Festnahmen in Izmir im Zusammenhang mit der „Kriminalpolizei-wir-holen-sicherheitshalber-ihre-Vermögensgegenstände-ab“-Masche https://www.waz.de/panorama/polizei-gelingt-laut-bericht-schlag-gegen-kriminellen-clan-id231182432.html  / https://ga.de/news/panorama/falsche-polizisten-polizei-in-nrw-gelingt-schlag-gegen-arabischen-familienclan_aid-55292719

Ich selbst habe ja im Mai mit entsprechenden Sportsfreunden sehr ausgiebig telefoniert und das erstens dokumentiert http://mgessat.com/die-kriminalpolizei-einbruchswarnungs-scammer-rufen-bei-mir-an/ als auch damals bei der Kölner Polizei angezeigt – irgendwie waren aber die Kölner Kollegen nicht so recht in Jagdstimmung, sonst hätten sie eventuell den „Abholer“ direkt bei mir hopsnehmen können. Verbuche ich auch mal unter Corona-Kollateralschäden. J

Ich weiß natürlich nicht, ob die jetzt in der Türkei verhafteten Täter dieselben sind wie in meinem Fall – ansonsten stehen Ihnen ja meine Gesprächsaufzeichnungen weiterhin zur Identifikation bzw. der konkreten Überführung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat

Ich hatte danach erst mal eine Mail bekommen, dass die Angelegenheit an die zuständige Polizeidienststelle – für mich also offenbar Rodenkirchen – weitergeleitet worden ist. Heute ist aber wie gesagt noch mal der Rückruf von einer zentraleren Stelle erfolgt; aus dem Home-Office – von einer sehr sympathischen jungen Dame:

Ich hätte doch laut ihren Unterlagen und meiner Online-Anzeige das Gespräch damals mit den Scammern sofort abgebrochen? Ich: Nö – ich hab das stundenlang weitergeführt in der Hoffnung auf ein Eingreifen der Polizei, genauso wie das ja auch in meinem Blogartikel dokumentiert ist. Sie so: Komisch, haben Sie mehrere Online-Anzeigen aufgegeben? Ich: Nö, nur eine – nachdem ja die Rodenkirchener Polizei trotz Ankündigung doch nicht mehr anrückte – und in der Anzeige hab ich ja auch alles so geschildert.

Sie so: Komisch – und bitte denken Sie nicht, dass wir da nichts unternehmen; gestern war ja auch wieder ein Bericht im Stadtanzeiger. Ich so: Ich denke da gar nix; nur – es kommt natürlich nach solchen Ereignissen schon so ein Gefühl auf, dass die Polizei möglicherweise nicht mehr adäquat auf Bedrohungen reagiert. Und so habe ich das auch kommuniziert.

Sie so: Das sollte nicht so sein – wobei wir natürlich bei solchen Fällen genau überlegen, wann wir da erfolgversprechend ein Team rausschicken, um die Übergabe-Leute festzunehmen. Die können teilweise keine belastbaren Hinweise geben auf die Hintermänner, aber sind eben doch teilweise wertvolle Mosaiksteinchen in den Ermittlungen. Und jetzt in der Corona-Zeit sind eben die Kapazitäten der Polizei eingeschränkt.

Ich so: Klar, das verstehe ich – aber es ist eben so, wie ich schon geschrieben habe: Ich hoffe mal, dass bei wirklichen Notsituationen die Kapazitäten reichen – das macht halt insgesamt auf die Bürgerinnen und Bürger draußen im Lande einen etwas fragwürdigen Eindruck.

Und ich so zum Abschluss: Ich kann mir auch vorstellen, dass die jetzt hinzukommenden Aufgaben für die Polizei – Überprüfung von Corona-Bewegungsradien – in diesem Sinne nicht gerade förderlich sind für eine vielleicht ohnehin schon etwas angespannte Personal-Situation. Sie so: Ja.

Ich so: Alles Gute bei Ihrer Arbeit und bei Ihren Ermittlungen. 🙂

Nachklapp zum Golfverbot in NRW und der Entscheidung des OVG Münster

Ich habe inzwischen Einblick in den Beschluss des OVG Münster zur Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen das seit dem 16.12.2020 geltende Golfverbot in NRW nehmen können. Was mir gar nicht bekannt war: Das Land NRW hat die Verschärfung der Coronaschutzvorschriften gegenüber dem vorangegangenen “Lockdown light” sogar explizit begründet. Im entsprechenden PDF auf der Website des Landes sind die entsprechenden Passagen in roter Schrift eingefügt. Zum verschärfenden Verbot des zuvor noch erlaubten Individualsports auf Sportanlagen heißt es hier:

Während nach der Verordnung vom 30.11.2020 Individualsport auch auf Sportanlagen noch möglich war, muss es mit der Änderung vom 14.12.2020 auch hier angesichts des diffusen Infektionsgeschehens mit erheblichem Fallzahlenanstieg weitere Einschränkungen geben. Auch wenn die Sportausübung selbst alleine erfolgt, birgt die zeitgleiche Nutzung von Sportanlagen in vielfältiger Weise Kontaktmöglichkeiten (in Zugangsbereichen, an Hindernissen, an Sportgeräten, Wegkreuzungen) die auch mit Blick auf eine erhöhte Aerosolproduktion bei sportlicher Betätigung im Rahmen eines strikten Lockdowns für eine eng begrenzte Zeit nicht mehr hinzunehmen sind. Diese Kontaktmöglichkeiten können nur durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle –auch auf einem Golfplatz z.B. bei einem Stau an bestimmten „Greens“ etc. im Einzelnen nicht möglich ist.

Festzuhalten ist zunächst, dass der Verfasser oder die Verfasserin dieser Zeilen immer noch völlig verschiedene Sportarten und Sportanlagen über einen Kamm schert – es gibt beim Golfen eben keine “Hindernisse”, “Sportgeräte” und normalerweise auch keine “Wegkreuzungen”. Und aus welcher geistigen Verwirrung das Gefasel von “einem Stau an bestimmten ‘Greens'” entstanden ist, für den eine “Verhaltenskontrolle” nicht mehr möglich sein soll – das kann ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen. Nur noch mal zur Info: Es gibt keinen Stau, sondern im Abstand von 8 oder zehn Minuten versetzte Startzeiten, wir Golfer hecheln auch nicht mit furchtbar “erhöhter Aerosolproduktion” durch die Gegend. Und last but not least, wir sind als gewöhnlich schon etwas reifere und in der Gesellschaft angekommene Menschen auch sicher in der Lage, die ganz wenigen denkbaren “Kontaktmöglichkeiten” – etwa bei der Ankunft auf dem Parkplatz eines Golfplatzes – verantwortungsvoll zu gestalten.

Die Behauptung und die argumentative Konstruktion, die Kontaktmöglichkeiten könnten nur “durch ein Nutzungsverbot kontrollierbar gestaltet werden, weil eine Verhaltenskontrolle … im Einzelnen nicht möglich ist” – das ist schlichtweg: eine bodenlose Unverschämtheit.

Das furchtbare ist nun, dass das OVG in seiner Entscheidung dieses Gefasel aus der Begründung des Landes NRW weitgehend als zutreffend übernimmt – und das trotz der detaillierten Erwiderungen des Antragstellers in Bezug auf die herbeiphantasierte “Staugefahr”. Die Richterinnen und Richter phantasieren sogar selbst eifrig weiter drauf los: Auch bei festgelegten Startzeiten im zehn-Minuten-Takt werde ja nicht “unterbunden, dass nach und nach immer mehr Personen auf das Gelände kommen und sich an bestimmten Punkten – sei es auch nur vor Spielbeginn oder nach Beendigung des Spiels – begegnen.”

Auch hier ist es wieder nahezu unverschämt, die theoretisch mögliche “Begegnung” als kontrollbedürftige infektionsrelevante Gefahrensituation anzusehen. Wenn ein Einzelspieler oder Zweierflights den Platz direkt nach ihrer Runde wieder verlassen (Clubhaus und Gastronomie sind ja eh geschlossen…) und dabei in drei Metern Entfernung auf dem Weg zum Auto ankommenden Spielern für ein paar Sekunden “begegnen”, dann ist dies völlig irrelevant. Auch die Annahme, hier würde sich regelmäßig der Anlass für ein Gespräch ergeben, ist völlig spekulativ – bei einer Mitgliederzahl von ein paar hundert Leuten kennt man eben doch nur einige wenige näher. Und die Annahme schließlich, Clubmitglieder würden ein eventuelles kurzes Gespräch draußen an der frischen Luft unverantwortlich gestalten, ist wieder nur: unverschämt.

Das OVG verweist darauf, dass ja das Ausweichen auf andere Individualsportarten (Joggen, Inlineskaten, Spazierengehen) außerhalb des Golfplatzes weiterhin möglich sei. Das ist korrekt, ich kann sogar im Park (cross-) golfspielen gehen. Begegnungsmöglichkeiten, auch unerwünschte, enge gibt es da allerdings eindeutig mehr als auf dem Golfplatz. Insofern ist die Verdrängung der gesundheitlich gebotenen körperlichen Bewegung von Golfspielern (und übrigens auch anderer Individualsportler) in öffentliche Flächen sogar kontraproduktiv und potentiell eher infektionsfördernd.

Weil sie schon im Frühjahr so hübsch war, hier noch mal die Karikatur von Torsten Kropp bei Golfpost.de:


Karikatur von Torsten Kropp bei Golfpost.de https://www.golfpost.de/community/posts/5eb038804c729f00062be320/

P.S. Es widerstrebt mir zwar, um die Aufhebung von schwachmatischen, unverschämten und rechtswidrigen Einschränkungen zu “bitten”, trotzdem füge ich hier einmal den Hinweis auf eine laufende Aktion bei “openpetition” ein:

Brief an das OVG Münster wegen Golf-Verbot

Ok. Mal etwas weniger hyperventiliert. Das ist aber echt schwer mittlerweile – außer man ist eben gar nicht betroffen, wie immer noch die Mehrzahl der Bevölkerung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Entscheidung https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/104_201223/index.php und speziell auf die weiteren anhängigen Eilanträge. Ich halte Ihre Entscheidung (die Entscheidung des 13. Senats…) für grob rechtsfehlerhaft und habe darüber einen Blogartikel verfasst – von dem ich einmal hoffe, dass er trotz aller Emotionalität nicht die Grenze zu justiziablen Einlassungen überschreitet :)…
Ich will mich einmal im direkten Kontakt zu Ihnen etwas moderater ausdrücken. Sie haben in Ihrer Ablehnung des Eilantrages argumentiert, die „Infektionszahlen seien trotz des Teil-Lockdowns im November nicht gesunken … und anschließend seit Anfang Dezember wieder deutlich angestiegen“ und daher sei „nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber nunmehr einen umfassenderen Ansatz gewählt habe, der auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte durch ein weitgehendes ‚Herunterfahren‘ des öffentlichen Lebens ziele“. Sie behaupten, die explizite Schließung von Individualsportart-Anlagen wie Golfclubs „füge sich“ hier „schlüssig ein“.

Sie belegen allerdings nicht oder liefern auch keinerlei Indizien, warum die Schließung von Golfanlagen hier tatsächlich eine signifikante Rolle spielen könnte. Kein Wunder, denn dies ist auch nicht der Fall. Wie auch „unverdächtige Quellen“ wie meine öffentlich-rechtlichen Kolleginnen und Kollegen berichten (ich selbst bin öffentlich-rechtlicher Wissenschaftsjournalist…) – die besorgniserregende Zunahme bei Inzidenzwerten und Todesfallzahlen (wohlgemerkt „im Zusammenhang“ mit Corona) geht seit dem „Lockdown-light“ weit überwiegend auf das Konto von Infektionen bei sehr betagten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Pflegeheimen.

Wie kommen Sie auf die Idee, Begegnungen in Golfanlagen könnten einen auch nur irgendwie signifikanten Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten? Sie argumentieren in ihrer Ablehnung des Eilantrages, eine Individualsportart wie Golf (die bei ihrer Ausübung eben absolut sicher ist, das können Sie nicht leugnen. Wir Golfspieler laufen eben aufgrund der Gefahren des Ballspielens immer in einem Mindestabstand und immer auch in nur einer Richtung ohne Begegnungsmöglichkeit über den Platz…) sei nicht „gänzlich unbedenklich.“ Es gehe nicht „allein um den Kontakt zu einem möglichen Mitspieler, sondern auch zu anderen Spielern, die die Anlagen zum gleichen Zeitpunkt nutzten und denen man etwa auf dem Parkplatz oder am Eingang begegne. Eine solche Begegnung könne – „weil sich viele Mitglieder eines Vereins oder Clubs auch kennen dürften – den Anreiz bieten, zu einem Gespräch zu verweilen.“

Jetzt muss ich Sie einmal fragen: Sind denn Begegnungen und Gespräche außerhalb eines Golfplatzes verboten? Nein. Welche Erkenntnisse haben Sie, dass erstens von kurzen Begegnungen und Gesprächen an der frischen Luft bei eingehaltenem Mindestabstand überhaupt eine Infektionsgefahr ausgeht? Und welche Erkenntnisse haben Sie, dass kurze Begegnungen und Gespräche auf dem von Ihnen hypothetisch als Gefahrenherd konstruierten „Parkplatz“ einer Golfanlage gefährlicher wären als kurze Begegnungen und Gespräche mit Nachbarn und Bekannten auf der Straße oder im Park? Welche Erkenntnisse haben Sie, dass das Gefahrenszenario auf einer Golfanlage überproportional gefährlicher sein könnte als das Normalszenario auf der Straße oder im Park? Welche Erkenntnisse haben Sie, dass die unbestrittenen psychischen und physischen Benefits der Ausübung des Golfsports – ohne Begegnungen – gegenüber der Ausübung von weiterhin erlaubtem Individualsport auf der Straße und im Park – mit Begegnungen – verboten werden müssten? Welche Erkenntnisse haben Sie dazu, warum der Golfsport in NRW verboten werden muss, nicht aber in anderen Bundesländern?

Ich bitte Sie, diese Fragen spätestens bei Ihren nächsten Entscheidungen in Erwägung zu ziehen.

Ich bin bislang ein demokratie-überzeugter Bürger und öffentlich-rechtlicher Journalist mit Vertrauen in die Justiz. Das kommt allerdings gerade leider schwer ins Wanken.

P.S. Es geht übrigens nicht um irgendeine vermeintlich elitäre Extrawurst für eine vermeintlich elitäre Community, die „sich mal nicht so anstellen soll“. Es geht bei den ganzen Corona-Maßnahmen um schwerwiegendste Einschnitte in unsere Bürgerrechte, um die Zerstörung von Existenzen und Lebensentwürfen. Das Austarieren dessen, was verhältnismäßig ist, ist eine schwierige Aufgabe für die Politik – die von Popularität und der Frage der Wiederwahl abhängig ist. Es ist die Aufgabe der Justiz, hier ggf. nachzujustieren – und zwar eben nicht mit einer Agenda, sondern mit einer ganz objektiven Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Gessat
Am Südpark 23
50968 Köln

Golf-Verbot: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat ein klares Fehlurteil beschlossen

Und das ist auch noch “unanfechtbar” – so langsam raste ich aus und wechsle endgültig auf die Seite der Querdenker und Gesundheits-Diktatur-Propagandisten… Ich möchte eigentlich nicht. Aber die objektiven Fakten gehen in die Richtung. Noch mal zur Vorgeschichte: Die Golfplätze sind wieder geschlossen. Obwohl ein Golfplatz der sicherste Ort in dieser gottverdammten Drecks-Pandemie samt ihrem Panik-Überbau ist.

Das OVG Münster hat in seinem Ratschluss am 23.12. 2020 https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/104_201223/index.php folgendes erkannt:

Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.

Zur Begründung seines Eilbeschlusses hat der für das Infektionsschutzrecht zuständige 13. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Das angegriffene Verbot sei voraussichtlich verhältnismäßig. Dass die Infektionszahlen trotz des Teil-Lockdowns im November nicht gesunken seien, sondern sich zunächst auf hohem Niveau stabilisiert hätten und anschließend seit Anfang Dezember wieder deutlich angestiegen seien, belege, dass die bisherigen Maßnahmen zwar grundsätzlich Wirkung gezeigt hätten, aber für sich genommen nicht ausreichten, um das Infektionsgeschehen nachhaltig abzubremsen. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber nunmehr einen umfassenderen Ansatz gewählt habe, der auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte durch ein weitgehendes “Herunterfahren“ des öffentlichen Lebens ziele. In diese Grundentscheidung füge sich die streitige Regelung schlüssig ein. Die Öffnung öffentlicher und privater Sportanlagen schaffte Anreize bzw. Gelegenheit zu Kontakten. Das gelte grundsätzlich auch in Bezug auf Individualsportarten wie Golf. Diese seien zwar nicht in hohem Maße infektionsbegünstigend, aber auch nicht gänzlich unbedenklich. Hierbei gehe es nicht allein um den Kontakt zu einem möglichen Mitspieler, sondern auch zu anderen Spielern, die die Anlagen zum gleichen Zeitpunkt nutzten und denen man etwa auf dem Parkplatz oder am Eingang begegne. Eine solche Begegnung könne – weil sich viele Mitglieder eines Vereins oder Clubs auch kennen dürften – den Anreiz bieten, zu einem Gespräch zu verweilen. Speziell beim Golf seien Kontakte auf dem Platz und in der Umgebung des Platzes nicht ausgeschlossen. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Sportler sei gemessen an dem damit bezweckten Gesundheitsschutz der Bevölkerung voraussichtlich gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die gravierenden und teils irreversiblen Folgen zu berücksichtigen, die ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Zahl von Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte. Demgegenüber falle auch nicht ausschlaggebend ins Gewicht, dass sportliche Betätigung selbst einen Wert für die physische und psychische Gesundheit habe. Das angegriffene Verbot schließe nicht jede sportliche Betätigung aus. Individualsport im Freien außerhalb von privaten und öffentlichen Sportanlagen (etwa Joggen, Walken, Radfahren, Inlineskaten, Gymnastik) bleibe weiter möglich. Dass hierbei vorübergehend auf andere Sportarten ausgewichen werden müsse, sei angesichts des mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecks hinnehmbar. Hinsichtlich des Eingriffs in die Rechte der privaten Anlagenbetreiber sei schließlich in Rechnung zu stellen, dass diese staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen könnten, die etwaige finanzielle Einbußen in gewissem Maß abfederten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 13 B 1983/20.NE

Hinweis

Beim Oberverwaltungsgericht sind weitere vier Eilverfahren anhängig, die die Nutzung von Golfplätzen betreffen.

Das ist echt super erkannt von den Super-Checkern im OVG Münster. Erstens: Der beobachtete Anstieg der Infektionszahlen trotz Teil-Lockdown geht primär auf einen Anstieg bei der sehr alten Bevölkerung in Pflegeheimen zurück. Die Schließung von eben nicht infektionsbegünstigenden, sondern sogar völlig ungefährlichen Szenarien ist in diesem Kontext eben absolut NICHT schlüssig. Zweitens: Der behauptete “Anreiz” zu Begegnungen, “auf dem Parkplatz oder am Eingang oder in der Umgebung des Platzes” ist völlig fiktiv. Wie und in welchem Ausmaß das behauptete bzw. völlig freischwebend konstruierte “nicht gänzlich unbedenkliche” Szenario zu dem Anstieg der Infektionszahlen beitragen soll, das bleibt das Geheimnis der famosen Richterinnen und Richter vom 13. Senat. (Die offenbar ebenso wie die NRW-Spitzenpolitiker keine Ahnung vom Golfen haben…)

Mein Normal-Szenario ist jedenfalls, da einfach mutterseelenallein auf den Platz zu gehen. Jetzt im Winter ist da eh kaum noch was los – da spielen eben nur noch die hartgesottenen. Und zufälligerweise zu einem “Gespräch zu verweilen” – das kann ja genauso gut passieren, wenn ich meine Nachbarn oder Bekannten beim weiterhin erlaubten Spazierengehen oder Joggen im Park treffe. Selbstredend mit einem Abstand von 1,5 Metern. Und diesen Abstand kann ich eben auch auf dem Golfplatz-Parkplatz einhalten – oder eben auch nicht. Wie sehr tragen eigentlich kurze Gespräche in freier Luft mit eingehaltenem Mindestabstand zum Infektionsgeschehen bei? WTF!! Sind Begegnungen und Gespräche an der freien Luft außerhalb von Golfanlagen verboten??? FUCK, nein!

Und wegen dieser konstruierten, minimalen, theoretischen Gefahr eines Gesprächs auf dem Parkplatz eines Golfplatzes, die nicht über die Gefahr bei einem (gnädigerweise…) erlaubten Szenario im Park oder auf der Straße hinausgeht, soll ich auf die nachgewiesen und völlig unstrittigen positiven physischen und psychischen Wirkungen meiner Golf-Aktivitäten verzichten??? TICKT IHR NOCH SAUBER??

Wenn ich jetzt wieder wie schon im Frühjahr mit meinem Golfzeug in den Park gehe und dort meine Bälle schlage, ergeben sich naheliegenderweise auch Gespräche sogar mit interesssierten wildfremden Leuten. Selbstredend mit einem Abstand von 1,5 Metern. 🙂 Liebe in dieser Sache beteiligten Richter und Richterinnen vom OVG Münster – ihr habt nicht mehr alle Tassen im Schrank. (Ich weiß, die Schelte unserer unabhängigen Rechtsprechung ist tendenziell gefährlich. Die Einschränkung von Bürgerrechten mit Fuck-Begründung und ohne Anfechtungsmöglichkeit erst recht…)

Sorry, ich bin jetzt allmählich draußen aus dem vermeintlichen oder eingeforderten Rechtskonsens in NRW. Interessanterweise kann ich ja noch problemlos nach Rheinland-Pfalz rüberfahren und dort golfspielen. Noch ein Indiz, dass nicht ich irre bin, sondern hier die Politiker(innen) und Richter(innen) in NRW. Es reicht allmählich!!! Das wird spätestens jetzt eine Angelegenheit für das Bundesverfassungsgericht. Klingt vielleicht alles etwas hyper-ventiliert. Aber der Casus ist ja nur paradigmatisch für die grassierende Panik und die Aushebelung von Verhältnismäßigkeit und Bürgerrechten.

Wie funktioniert eigentlich (öffentlich-rechtlicher…) (Wissenschafts-) Journalismus?

Gar nicht. Selbstverständlich sind alle ÖR-Journalistinnen und -Journalisten (Disclaimer: Ich gehöre zu dieser verachtenswerten Spezies dazu 🙂 …) Teil einer furchtbaren, erst von ganz wenigen Durchblickern erkannten Verschwörungskampagne, die einerseits auf das maximale Abgreifen von zwangsweise eingetriebenen “Beiträgen” – in Wirklichkeit natürlich Frongeldern einer herrschenden Elite – abzielt. Und andererseits auf die tägliche Durchsetzung des Willens und der Ziele einer vermeintlich harmlosen, aber doch entsetzlichen, das Universum beherrschenden Diktatorin: Angela Merkel.

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Selbstverständlich bekomme ich jeden Morgen – wie alle meine Kolleginnen und Kollegen auch – einen Anruf von Angela Merkel bzw. ihren Schergen, was ich an dem betreffenden Tag veröffentlichen darf oder soll. Soweit, so klar.

Ok, jetzt kloppen wir mal diesen Bullshit einstweilen in die Tonne. Dass natürlich in Funkhäusern ein “Parteien-Proporz” herrscht und insofern zumindest die Leitungsebene so einigermaßen politisch verordnet sein mag – stimmt, geschenkt. Ich persönlich finde das auch ziemlich problematisch.

Die Frage ist natürlich, ob dann auch zwangsläufig alle Beiträge und Einlassungen unter einer bestimmten Agenda stattfinden. Der Verdacht (“Fake-News”…) ist da, in einem gewissen prozentualen Anteil mag der sogar zutreffen – nämlich dann, wenn Kolleginnen oder Kollegen einer vermuteten oder auch teilweise suggerierten “political correctness” – Vorgabe folgen. Aber in der allergrößten Mehrheit folgen die Kolleginnen und Kollegen doch den journalistischen Standards.

Allerwichtigster Punkt: Wie vertrauenswürdig ist die Quelle? Bei Nachrichten lautet das Mantra: Zwei unabhängige Quellen, dann kann man das verantwortungsvoll raushauen. Wobei eben auch Kollegen oder Kolleginnen bei eigentlich durch ihre internen Kontrollmechanismen als “sakrosankt” geltenden Institutionen wie Nachrichtenagenturen Fehler machen können. Bei wissenschaftsjournalistischen Quellen gibt es auch ein ziemlich zuverlässiges Kriterium: Wer an einer renommierten Universität als Professorin oder Professor arbeitet und publiziert, ist vermutlich kein(e) totale(r) Wahnsinnige(r) oder Blender(in).

Ganz hinreichend ist das Kriterium “kein(e) komplett Wahnsinnige(r) als Quelle” natürlich noch nicht – und deswegen ist es selbstredend gut, wünschenswert oder sogar notwendig, wenn der/die berichtende Journalist(in) auch noch eigene Fachexpertise mitbringt. Und eben selbst sofort mitbekommt – wo ist ein Thema, eine Meinung, eine Veröffentlichung heikel, wo gibt es Zweifel und Gegenmeinungen? Ich würde mal behaupten – die Chance zu so einer Expertise ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch vergleichsweise hoch.

Aber trotzdem: Expertise und hinreichend ausführliche Beschäftigung mit Themenverläufen hat ihren Preis. Wenn erwartet wird, dass Journalistinnen und Journalisten Beiträge mit zwei Stunden Vorlauf “herauskloppen”, dann führt das zwangsläufig zu Kollateralschäden. Wenn es nicht vorgesehen oder möglich ist, sehr komplexe Themen ergebnisoffen zu recherchieren – und trotzdem ein Honorar dafür zu erhalten – dann werden diese Themen eben nicht tiefschürfend recherchiert.

Mal zur Eingrenzung: Wenn öffentlich-rechtliche Journalistinnen und Journalisten Themen referieren – vielleicht ja auch teilweise auf einer aus guten, gerade erwähnten Gründen 🙂 nicht vollständig geklärten Faktenbasis – dann machen sie sich natürlich die referierten “Erkenntnisse” noch lange nicht automatisch zu eigen. Von daher gehen möglicherweise auch “Gegenstimmen” in “Sozialen Medien” komplett in die falsche Richtung. Übrigens, als kleiner Hinweis an Entscheidungsträger: Ein “Shitstorm” von zehn, fünfzehn Leuten ist immer noch ein sehr, sehr laues Lüftchen. 🙂

Und noch was: Wenn ich alle – auch die aufgrund bisher eigentlich einigermaßen bewährter Qualitätskriterien untermauerten – Quellen aus Angst vor lauen Social-Media-Shitstorms pauschal in einen “Ich-mach-mir-jetzt-mal-vorsichtshalber-in-die-Hose-Topf” schmeiße; nach dem Motto: “Na ja, das könnte jetzt stimmen. Es gibt allerdings möglicherweise auch ein paar Leute im Netz, die sagen: Das stimmt nicht.” Dann kann ich komplett die Berichterstattung einstellen über alles, was auch nur ansatzweise potenziell kontrovers sein könnte. Und dann schwenke ich komplett ein auf die Linie der Trolle, die “es gibt ja gar keine Wahrheit” – Desinformation betreiben.

Das soll natürlich kein Plädoyer sein für generellen Schnellschuss-Journalismus – ganz im Gegenteil.