An Waren gibt’s praktisch schon alles bei Amazon zu kaufen – ok, mit frischen Lebensmitteln tut sich auch der Onlineshopping-Marktführer noch etwas schwer. Jetzt sollen auch noch Dienstleistungen hinzukommen; das Unternehmen hat seit geraumer Zeit hinter den Kulissen daran gearbeitet und geht zunächst in einigen US-amerikanischen Städten mit dem neuen Konzept an den Markt. Was natürlich „an sich“ auch gar nicht neu ist. Die Testerin bei Ars Technica vermisst die eigentlich allseits erwartete Dienstleistung Babysitten – dafür werden aber Trommelkurse und rasenmähende Ziegen angeboten. Und bei anderen Angeboten auf der Plattform stellt sich heraus: sind gar kein „Home Service“ – weil man nämlich z.B. doch noch sein Auto in die Werkstatt fahren muss.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden – ein ganz schneller Mega-Erfolg aber ist beim Home Service eher unwahrscheinlich.
Die Meinungsfreiheit hat in den USA einen ganz besonders hohen Stellenwert, die Religionsfreiheit auch – momentan stehen allerdings die neuen „Religionsfreiheitsgesetze“, die in einer Reihe von US-Bundesstaaten eingeführt werden sollen, unter heftiger Kritik: Sie dienten in Wirklichkeit dazu, das vom US-Verfassungsgericht bestätigte Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben durch die Hintertür wieder auszuhebeln.
US-Tech-Firmen, allen voran Apple-Chef Tim Cook, versuchen mit einer Kombination von moralischem und wirtschaftlichem Druck gegen die Gesetze vorzugehen. Die Gegenseite wiegelt ab – es gehe nur um individuelle Gewissensnöte, die Befürchtungen über eine allzu extensive Auslegung der juristischen Formulierungen seien völlig übertrieben.
Nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts sah es reichlich mau aus für die Zukunftschancen für den app-basierten Fahrdienst UberPop in Deutschland – aber das Unternehmen gibt immer noch nicht auf. (Warum auch – es hat ja einen „ganz soliden“ finanziellen Background… 🙂 )
Jetzt sollen die Fahrer halt das bekommen, was jeder Taxifahrer auch haben muss – einen Personenbeförderungsschein. Dabei will Uber finanzielle Unterstützung leisten.
Der Reiz des schnellen, unkomplizierten Mitmachens ist damit allerdings vorbei für potentielle Neu-Chauffeure – die Prüfung müssen sie schon selbst absolvieren; und mal eben nebenbei schwarz arbeiten dürfte mit der offiziellen Lizensierung auch vom Tisch sein. Da stellt sich also die Frage, ob sich das Geld dann nicht auch genauso gut in den altbekannten beigen Autos mit dem Schild auf dem Dach verdienen lässt: Auch Taxiunternehmen bezahlen ihren Fahrern gewöhnlich den Beförderungsschein – wenn sie denn wirklich neue Leute brauchen.
Zweifelhafte Einzelentscheidung oder Gefahr einer Abmahnwelle? Der Bericht des auf Online- bzw. Medienrecht spezialisierten Rechtsanwaltes Christian Solmecke sorgte für einiges Aufsehen: Die Betreiberin einer Fahrschule hatte unliebsame Post bekommen, nachdem sie einen Online-Artikel auf Bild.de geliked bzw. geteilt hatte – in ihrem Facebook-Stream war nämlich nunmehr das im Originalartikel verwendete Foto sichtbar, allerdings ohne Urheberangabe. Eine ganz böse Falle bei einer täglich millionenfach ausgeübten, völlig normalen Social-Media-Nutzung? Andere Juristen sehen hier eher Facebook selbst bzw. die Webbetreiber, die einen Share-Button zur Verfügung stellen, in der Pflicht.
Bis zu einer richterlichen Klärung bleibt zumindest eine gewisse Unsicherheit im Raum – vorerst gilt vielleicht das Motto: lieber einen Copyright-Hinweis zuviel setzen als einen zuwenig.
P.S. Im weiteren Tagesverlauf brach ein regelrechter Shitstorm über RA Solmecke herein – ausgehend von einem Blogartikel bei Stefan Niggemeier erhob sich nun der Vorwurf, das Ganze sei nichts als die PR-Aktion einer Rechtsanwaltskanzlei gewesen. In diesem Fall teile ich ausnahmsweise nicht die kritische Sicht des geschätzten Kollegen. Juristisch gesehen scheint mir die Sachlage auch nach Lektüre von weiteren Experten-Meinungen bei weitem nicht geklärt zu sein. Dass RA Solmecke genauso wie andere im Netz oder in den Medien aktive Juristen automatisch immer auch etwas Eigenwerbung betreiben, liegt auf der Hand. Peinlich ist es aber in der Tat, z.B. als Blogger bei eigenem Interesse den Ratschlag und die mediale Präzenz eines „Netz-Juristen“ eifrig in Anspruch zu nehmen, und dann ein Weilchen später hämisch über ihn herzufallen, wie in den User-Kommentaren im Niggemeier-Blog geschehen.
Es ist ein reichlich langer Weg, den Max Schrems zu gehen hat – von ersten eigenen Auskunftsersuchen an Facebook bis zur heutigen Anhörung vor dem EuGH hat sich nicht nur der Social-Media-Gigant aus den USA störrisch gezeigt, auch die zuständige Datenschutzbehörde in Irland musste zum Jagen getragen bzw. gescheucht werden bzw. ist nach wie vor unwillig, in der Verletzung des „Safe Habour“-Prinzips durch Facebook ein Problem zu sehen.
Andere bei der Anhörung beteiligten Staats- bzw. Datenschutzvertreter sehen die Sachlage allerdings genau wie Schrems – da könnte sich also durchaus etwas zusammenbrauen, was dann in Sachen Datenschutz eine grundsätzliche Nachjustierung des Verhältnisses zwischen der EU und den USA erfordern würde.
Satire ist ja immer etwa schwierig zu erkennen, wenn man entweder nicht so ganz helle ist oder die Welt mit bestimmten sehr eindeutigen Kategorien einteilt – das trifft sowohl auf die Algorithmen von Internetfirmen oder Social Media-Anbietern zu als auch leider zuweilen auf das dort beschäftigte Personal.
Ob es nun wirklich die ironisch gefakte Erklärung für die Unterrichtsausfälle rund um die EZB-Blockupy-Randale in Frankfurt war oder irgendeine andere „Unstimmigkeit“, die zur Sperre der Hessen-„Partei“-Facebookseite führte, ist unklar.
Bei aller Skurrilität – der Vorfall zeigt auch ganz nüchtern betrachtet wieder einmal, dass man als Kunde letztlich weitgehend machtlos ist, wenn Facebook willkürlich irgendwelche Entscheidungen trifft – ob die Plattform also wirklich der richtige Ort ist für politisch Engagierte, ist fraglich. Zumindest stehen alle Investitionen in den dortigen Webauftritt und natürlich auch das vermeintlich geldwerte Freunde&Follower-Kapital auf fortwährend wackeligem Boden.
Damit das Urteil rechtskräftig wird, muss der Kläger, die Genossenschaft Taxi Deutschland 400.000 Euro Sicherheitsleistung auf den Tisch legen – für den Fall, dass Uber in einer höheren Instanz doch noch Recht bekommen sollte.
Auch im Ausland hat Uber massive Probleme: In Paris wurden am Montag die Geschäftsräume von der Polizei durchsucht, in Südkorea steht eine massive Strafzahlung bzw. inzwischen gar eine Haftstrafe für Uber-Chef Travis Kalanick im Raum – wegen Betrieb eines „illegalen Taxi-Rings“.
Hat er oder hat er nicht – den Mittelfinger gezeigt? Am Sonntag war die obszöne Geste in einem Einspieler bei der Günter-Jauch-Talkshow zu sehen gewesen – aber Giannis Varoufakis, der griechische Finanzminister hatte ganz ruhig und bestimmt gekontert: Der Film sei schlichtweg ein Fake. Anschließend Sturm im Blätterwald, forensische Untersuchungen des Bildmaterials und die Beteuerung der ARD: Der Filmausschnitt sei mit 99%iger Sicherheit authentisch. Und dann am Mittwochabend der Super-Kracher: Varoufakis habe die Wahrheit gesagt, bestätigt Jan Böhmermann, Moderator der Satiresendung „Neo Magazin Royale“: Er selbst und sein Team hätten den Mittelfinger in das Videomaterial hineinmanipuliert und den gefakten Film auf Youtube eingestellt.
Eine tolle Geschichte – und sogar recht plausibel, denn zum einen hatte das Böhmermann-Team zuvor schon einen Varoufakis-Song auf YouTube produziert, der zumindest den technischen Aufwand der Fake-Produktion glaubhaft erschienen ließ. Auch ein Interview im Guardian schien im Nachhinein Indizien für eine lang eingefädelte Aktion zu liefern.
Andererseits – Böhmermann ist nun einmal Satiriker, und da war natürlich die Möglichkeit eines „Reverse Fakes“ von vornherein ebenfalls sehr naheliegend: Wenn man mit digitaler Bearbeitung einen Mittelfinger in einen Film hinein bekommen kann, dann kann man ihn natürlich ebenso gut herausfaken.
Schon in der Nacht kam eine recht überzeugende Analyse des Bildmaterials beim Blog Massengeschmack.tv – die Version ohne Mittelfinger ist der Fake. Technisch betrachtet wäre übrigens auch die von Böhmermann behauptete und in seinem „Making of“ gezeigte Manipulation bei der forensischen Analyse aufgeflogen – nur hatte das Jauch-Team die ja wohlgemerkt erst nach der Sendung in Auftrag gegeben.
„Es kann nur einen geben“ und „The winner takes it all“ – zumindest im Internet scheinen diese Parolen so ziemlich zu stimmen. Die Leute strömen zum Marktführer – dorthin, wo sich ihre Freunde aufhalten oder die meisten potentiellen Kunden zu finden sind. Und die Konkurrenz, die verliert immer mehr Marktanteile und geht dann irgendwann ein oder wird aufgekauft. Bei den Suchmaschinen ist Google der Gewinner – bei den Social Networks aber nicht. Jetzt soll eine Aufspaltung von Google+ das Steuer herumreißen, verlautet aus „gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen„. Ob der neue Kurs dann der richtige ist, darüber wird eifrig diskutiert.
Ganz ohne Zweifel – die Verbreitung von Mobiltelefonie in Ländern mit schwacher Infrastruktur und geringem Bevölkerungseinkommen hat dort die Lebensumstände und die Perspektiven der Menschen gewaltig verbessert. Einen weiteren Entwicklungsschub würde es geben, wenn auch noch ein Internetzugang für jedermann hinzukäme; und zwar ein kostenloser – das ist jedenfalls die Vision der Initiative Internet.org.
Ein altruistisches Projekt ist das Ganze aber keineswegs, das wird schon beim Blick auf die Initiatoren klar. Und so hatte Facebook-Chef Mark Zuckerberg auf dem Mobile World Congress in Barcelona denn auch einige Mühe, den Mobilfunkbetreibern seine Idee vom Gratis-Basis- bzw. Schnupperzugang schmackhaft zu machen. Dass Facebook unmittelbar von jedem neuen User profitiert, ist klar – aber ob sich die Sache am Ende auch für die Provider rechnet, bleibt eine spannende Frage.