Schlagwort-Archive: Social Media

Infamie a la BILD: Kai Diekmann twittert gegen FC St. Pauli

Für ein Schmierenblättchen wie die BILD-Zeitung ist es natürlich unerlässlich, immer genau zu erschnuppern, woher der Wind gerade weht. Und deswegen flattert das Boulevard-Fähnlein momentan auch ganz im Trend des ungeahnten Willkommenskultur-Mainstreams – obwohl man doch sonst eher die Ressentiments der Leserschaft bedient oder vielmehr noch erst recht anfacht.

Geschäft ist halt Geschäft – deswegen reagiert Chefredakteur Kai Diekmann auch so heftig, wenn es doch plötzlich jemand wagt, sich der BILD-Gutmenschen-Simulation zu verweigern: Der FC St. Pauli will als einziger Verein am kommenden Spieltag nicht mit dem „Wir helfen – #refugeeswelcome“-Ärmelsticker auflaufen.

Natürlich nicht deshalb, weil man beim Hamburger Verein etwas gegen Flüchtlinge hat, wie Diekmann in seinen schändlichen Tweets insinuiert. Ob das nachgeklappte „Nichts für ungut“ vom Abend dann als lauwarme Entschuldigung aufzufassen ist oder als ironisch gemeintes weiteres Nachkarten, das weiß nur Kai Diekmann selbst.

Interessant wäre ja noch die juristische Klärung, ob die Überschrift bei den Blogrebellen eine Meinungsäußerung, eine Beleidigung oder angesichts der infamen Diekmann-Tweets eine zutreffende bzw. belegbare Tatsachenbehauptung ist.

DRadio Wissen · #refugeesnotwelcome – Diekmann gegen St. Pauli

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 17.9.2015 (Moderation: Marlis Schaum)

Nachklapp: Auch der 1. FC Union Berlin wird nicht an der BILD-Aktion teilnehmen.

Nachklapp 2: Und noch ein paar Vereine mit Mumm.

Nachklapp 3: Zehn.

Wohnungsdurchsuchung nach Hassposting bei Facebook

Der Facebook-Account „Berlin wehrt sich“ ist nach wie vor online, wenn auch mittlerweile unter heftigem Protest-Gegenwind.  Der 26jährige Benjamin S. sammelt dort seit geraumer Zeit News-Fundstücke, vorwiegend aus Berliner Online-Medien – und zwar zum Thema Flüchtlinge und Ausländer. Er kommentiert viele Postings kurz mit hetzerischen Anmerkungen – wobei er es trotz der Kürze schafft, noch massenhaft Rechtschreib- und Grammatikfehler unterzubringen. Ein hochgebildeter, intelligenter Muster-Deutscher halt,  wie so viele seiner Gesinnungsgenossen.

Mit seiner Zeile zum Bild des ertrunkenen kurdischen kleinen Jungen „Wir trauern nicht, sondern wir feiern es“ hat der rechte Hohlkopf den Bogen jetzt etwas überspannt – nach diversen Strafanzeigen, u.a. auch von seiten der Berliner Zeitung, ist ihm am Samstag morgen die Polizei in die Bude eingerückt und hat Computer und Mobiltelefone erst  einmal beschlagnahmt – im Raum stehen Volksverhetzung und das Verunglimpfen von Verstorbenen.

Facebook hat nach massiver mehrmaliger Intervention das fragliche Posting gelöscht, ob dies allerdings auch nach einer Beschwerde einer „normalen Einzelperson“ so passiert wäre, ist die Frage. Nach wie vor kann bezweifelt werden, ob das Social Network personell und von der inhaltlichen Kompetenz her ausreichend ausgestattet ist, um der digitalen Sudelei Schranken zu setzen. Und nach wie vor scheint eine gute alte Strafanzeige der bessere Weg zu sein als ein Appell an die „Gemeinschaftsrichtlinien“.

Hass mit Konsequenzen

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 7.9.2015 (Moderation: Marlis Schaum)

11 Jahre Haft für 17jährigen wegen pro-IS-Tweets und Blogeinträgen

Die berüchtigten „Enthauptungsvideos“ sind sozusagen nur die Spitze des Eisbergs: Das Netz und die Social Media spielen eine kaum zu unterschätzende Rolle für islamistische Terrorgruppen wie Al Kaida oder Islamischer Staat – zum einen für die interne Kommunikation und Koordination, vor allem aber auch, um neue Unterstützer oder gar Mitkämpfer anzulocken und anzuwerben. Entsprechend aufmerksam verfolgen Ermittlungsbehörden und Geheimdienste das Treiben. Und entsprechend hart reagiert die Justiz – jedenfalls in den USA, wo am Freitag ein Gericht einen 17jährigen zu 11 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat.

Ali Shukri Amin hatte ein Blog und einen Twitter-Account mit 4000 Followern betrieben – und dort zum einen das Vorgehen und die Ziele des „Islamischen Staates“ gutgeheißen und dann zum anderen den IS-Kämpfern – oder Sympathisanten auch technische Tipps oder Ratschläge gegeben.

Das waren nun allerdings nicht geheime oder schwer zugängliche Anleitungen zum Waffen- oder Bombenbau, sondern allgemein bekannte und überall frei zugängliche Informationen zum Einsatz von Verschlüsselungs- und Anonymisierungssoftware oder zur Verwendung von Bitcoins – ob sich daraus wirklich eine „materielle Unterstützung“ einer Terror-Organisation ableiten lässt, das bezweifeln auch amerikanische Beobachter. Eine weitere Frage ist, ob die Propaganda-Postings des im Alter von zwei Jahren in die USA gekommenen, Berichten zufolge hoch intelligenten Teenagers nicht vielleicht als fehlgeleitete Identitätssuche verbucht werden sollten oder sogar unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen.

Die Staatsanwaltschaft sieht jedenfalls keinen Unterschied zwischen Tweets und tödlichen Schüssen:

„Das heutige Urteil demonstriert, dass jene, die Social Media als Werkzeug verwenden, um dem IS Unterstützung und Hilfsmittel zukommen zu lassen, mit der gleichen Entschlossenheit identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden wie jene, die sich dem IS als Kämpfer anschließen.“

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 31.8.2015 (Moderation: Till Haase)

YouTube Gaming macht Twitch Konkurrenz

Das wäre so die Traum-Vision: Eine neue, aber jetzt auch wieder nicht vollkommen aus dem luftleeren Raum gezogene Webplattform lancieren, und die dann nach rund drei Jahren für schlappe 970 Millionen US-Dollar an einen Big Player verkaufen.

So lief das vor genau einem Jahr bei Twitch – den Zuschlag erhielt damals Amazon, nicht der Mitinteressent Google. Aber selbst programmieren geht ja auch – jetzt müssen nur noch die Player und die Glotzer neu akquiriert oder aber abgeworben werden 🙂 …

(Computer-Games-unaffinen Zeitgenossen ist ja vielleicht nicht so ganz klar, warum man anderen Leuten vor dem Monitor sitzend über das Netz beim Computer-Game spielen zugucken sollte – statt einfach selbst zu spielen. Dafür gibt’s aber jede Menge Argumente: Erst einmal sind moderne Games gar nicht so einfach zu spielen – bis man die Virtuosität von Profi-Gamern erreicht, ist etwas Üben angesagt…

Und dann haben die Streaming-Channels weiteren Mehrwert; die eingeblendete Player-Webcam z.B.: Entweder schaut man da attraktiven Brünetten und ihren emotionalen Erregungen beim Horror-Schocker „Until Dawn“ zu; oder abgebrühten Zynikern im Late-Night-Style, die sich anders, aber ebenso unterhaltsam am Leid der hingemetzelten virtuellen Teenager ergötzen… 🙁 )

Das Ganze ist nach wie vor sehr trendy. Und dank der Monetarisierung per Werbung (und zu einem geringerem Teil auch per Abo-Gebühr…) steckt da viel finanzielle Musik drin. Und das dürfte wohl auch dazu führen, dass das momentan in Deutschland noch geblockte Live-Streaming bald ebenso wie in den USA oder Großbritannien funktionieren wird.

Fazit: YouTube Gaming ist eine Twitch-Kopie – nur technisch und optisch etwas aufgehübscht, sagen die Tech-Websites. Amazon hat also möglicherweise ein Problem – oder den marktwirtschaftlich willkommenen „Mitbewerber“   😉

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.08.2015

Nachklapp: Das anderen-zugucken-Prinzip hat noch mehr Potential, zeigt US-Comedian Jimmy Kimmel:

Justizminister Maas kritisiert Facebook

Wo verläuft die Grenze zwischen dumpfbackigem Gelaber, spätpubertärer Verbal-Kraftmeierei, völkischem Geraune und strafrechtlich relevanten Dingen wie „Volksverhetzung“ und Aufruf zu Gewalt? Mit dieser auch für deutsche Juristen nicht immer ganz einfach zu klärenden Frage sollte sich in Zukunft auch das US-Unternehmen Facebook intensiv beschäftigen, das fordert Bundesjustizminister Heiko Maas.

Und in Prinzip hat er ja auch recht damit: Wie in allen anderen rechtlichen Fragen kann sich das Social Network „eigentlich“ nicht damit herausreden, nach amerikanischem (oder einfach: nach eigenem 🙂 ) Rechtsverständnis handeln zu dürfen, wenn es denn in Europa und Deutschland geschäftlich tätig ist.

Rein praktisch gesehen dürfte die Einzelfall-Prüfung auf Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit durch das Facebook-eigene „Community Operations Team“ allerdings sehr aufwendig werden. Denn die Sache ist heikel: Wenn Postings zu unrecht gelöscht oder Accounts voreilig gesperrt werden, ist der Aufschrei und die Negativ-PR schließlich auch gewaltig.

Letztlich ist alles eine Frage der personellen Kapazitäten – und einmal ganz ketzerisch angemerkt: Die deutsche Polizei bzw. Justiz könnte die angeblich so glasklaren Fälle ja auch selbst flächendeckend aufspüren und einer massiven und konsequenten Strafverfolgung unterziehen – dann dürfte bei der rechten Klientel die Tastatur deutlich ins Stocken kommen. Das deutsche Justiz- und Gerichtswesen allerdings auch 🙂

Bleibt zum Schluss die Frage, ob das Netz eigentlich den auch in der vordigitalen Welt immer schon vorhandenen, unausrottbaren Schwachsinn gefährlich befördert – oder ihn vielleicht nur viel greller und relevanter erscheinen lässt, als er in Wirklichkeit ist.

Heiko Maas vs. Facebook

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.8.2015

Google nimmt Abschied von Google+- Zwangsrekrutierung

So richtig Klartext reden, wenn man etwas verbockt hat – das ist ja bei Firmen und höheren Chargen in Firmen traditionellerweise verboten. Stattdessen wird dann eine schlechte Nachricht oder das nicht mehr zu umgehende Eingeständnis eines Scheiterns in blumige, semantisch positiv anmutende Formulierungen verpackt. Und die Mitarbeiter bzw. die Beobachter machen ihre Kreuzchen auf ihrem Bullshit-Bingo-Zettel.

Man habe „das User-Feedback vernommen, dass der Zugang zu den verschiedenen Google-Services ohne den Zwang zu einem Google+-Account erheblich einfacher wäre“ – und ja, „man müsse ein paar frühere Entscheidungen überdenken“. (Zum Beispiel die Entscheidung, dass für das simple Kommentieren eines YouTube-Videos ein Google+-Account notwendig sein soll…)

Säuselt Bradley Horowitz, bei Google für Streams, Photo und Sharing zuständig. Und trotzdem – der Mann hat vielleicht auch recht mit seiner positiv formulierten Vision für den (zumindest zahlenmäßig…) chancenlosen Konkurrenten zu Facebook: Google+ hat eine andere User-Klientel als Facebook, und es nutzt im Grunde auch nichts, dem Social Network unwillige Zwangsrekrutierte hinzuzufügen.

Zwar wäre im Sinne der Werbe-Vermarktungsmöglichkeit ein Google+-Account noch aussagekräftiger gewesen – aber auch wenn der „normale“ (nicht durchsuchbare…) Google-Account zukünftig Dreh- und Angelpunkt der Google-Nutzung wird, hat der Konzern noch genügend Informationen über seine User.

Und obwohl Google grundsätzlich nicht zimperlich ist, gescheiterte Experimente zu beenden – Google+ ist noch nicht tot.

DRadio Wissen · Liveblog: Türkei, IS und neue Wege der Musikvermarktung

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 28.07.2515

Tweets editieren? Keine gute Idee.

Kim Kardashian – abgesehen von ihrer etwas fragwürdigen Celebrity-Legitimation – hat 33 Millionen Follower bei Twitter. Das ist schon ein bisschen Holz und sorgt vielleicht auch dafür, dass auf Support-Anfragen nicht Paul Popel vom Standard-Team antwortet, sondern Twitter-Chef  Jack Dorsey persönlich.

Ob allerdings das Anliegen des US-amerikanischen Reality-TV-Rolemodels wirklich ganz oben auf der Agenda von Twitter stehen sollte, ist eine klärungsbedürftige Frage – natürlich geht es Leuten wie Kim Kardashian nicht um das Ausbügeln von Rechtschreibfehlern, sondern um das Ausbügeln von peinlichem Bullshit.

Mit einem Sicherheitsnetz für Leute mit Tweet-Diarrhoe tut Twitter möglicherweise „Stars“ und Politikern einen Gefallen – nicht aber seiner breiten User-Masse. Keine gute Idee also, das Tweet-editieren.

Sonst – so das berechtigte Argument von Techcrunch – würde Twitter genauso unspannend wie Pseudo-Live-TV-Shows in den USA – wo alles mit ein paar Sekunden Verzögerung gesendet wird und Fachkräfte im Hintergrund darauf lauern, ein „Fuck“ auszupiepsen oder die Kamera rasch wegzuschwenken.

Dradio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.07.2015

Auch Tweets können urheberrechtlich geschützt sein

Zugegeben – nicht alles, was bei Twitter so Sekunde für Sekunde rund um den Erdball abgesondert wird, ist inhaltlich und stilistisch wertvoll. Um das mal so ganz vorsichtig auszudrücken. Andererseits – wer dann doch mal einen gelungenen und geistreichen Gedanken in die Welt gesetzt hat, geschliffen, poliert und passgenau in den maximal 140 Zeichen – die oder der freut sich dann ja natürlich, wenn andere Leute den toll finden. Und retweeten. Sehr viel geringer ist hingegen die Freude, wenn der Geistesblitz von anderen als vermeintlich eigener Tweet „recycelt“ wird. Dagegen kann man sich allerdings zur Wehr setzen, genau das hat jetzt in den USA eine Autorin gemacht.

Olga Lexell heißt sie, ist „freelance writer“, also freiberufliche Autorin, und laut einem weiteren erklärenden Tweet von ihr lebt sie auch u.a. vom Witze- oder Gagschreiben. Twitter ist sozusagen ein Experimentierfeld für sie – das heisst aber nicht, dass ihre Experimente auch „gemein- oder vogelfrei“ sind…

Und Olga Lexell findet es nicht witzig, wenn Bots ihre Inhalte oder Geistesblitze einfach klauen.

Ob das ganze selbst erfundene oder aber geklaute Twittern z.B. in Deutschland juristisch gesehen überhaupt die Schwelle einer urheberrechtlichtlichen „Schöpfungshöhe“ überschreitet, ist umstritten. Aber wahrscheinlich auch irrelevant – Twitter kann das in seinen AGB-Regeln nach eigenem Gusto festlegen.

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.07.2015

„Roboter tötet Arbeiter“ – Schlagzeile löst Twitter-Hype aus

Schon 1942 hat der Wissenschaftler und Science-Fiction-Autor Isaac Asimov die drei Grundgesetze der Robotik niedergeschrieben, die einerseits auch von Konstrukteuren in der realen Welt völlig ernstgenommen werden – und andererseits unzählige Science-Fiction-Filme inspiriert haben, mal mit mehr, mal mit weniger philosophischem Tiefgang.

Für Kenner des Genres machte es da natürlich mehr als nur „Klick“, als gestern der Tweet einer Journalistin der „Financial Times“ erschien:

„Sarah O’Connor: A robot has killed a worker in a VW plant in Germany.“

Sarah Connor (ohne das O’…) ist die Hauptprotagonistin der „Terminator“-Filmserie und dort die ikonenhafte Symbolfigur des Widerstands der Menschheit gegen die Herrschaft der Roboter und des zu eigenständigem Bewusstsein gelangten Computernetzes „Skynet“.

Der Journalistin selbst waren sowohl die Filme als auch die Namensgleichheit völlig unbekannt. Sie forderte anschließend die Twitter-Community auf, die Scherze und Anspielungen a la „Es ist soweit“ und „der Kampf hat begonnen“ einzustellen; bei dem realen Vorfall (einem Arbeitsunfall, dessen Auslöser wahrscheinlich „menschliches Versagen“, also eine fatale Fehlbedienung war…) sei schließlich ein Mensch ums Leben gekommen.

DRadio Wissen · Liveblog: NSA hört Bundesregierung ab – Großer Lauschangriff unter Freunden

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 2.7.2015

Wiener Gericht weist Sammelklage Europe-v-Facebook ab

Max Schrems, Jurastudent aus Wien (und mittlerweile Magister auf dem Weg zum Doktortitel…) hat naturgemäß keine tiefe innere Abneigung dagegen, Rechtsstreitigkeiten auch vor Gericht zu bringen. Facebook, dem Schrems laxen Umgang mit Nutzerdaten und europäischen Datenschutzvorschriften vorwirft, hat da allerdings eine recht elegante Abwehrstrategie: Es hält im Grunde offenbar kein Gericht irgendeines Landes für zuständig, wenn Nicht-US-User etwas zu mosern haben 🙂 … Das Landesgericht Wien hat sich jetzt dieser Argumentation angeschlossen – klagen dürfe Schrems in Österreich nur, wenn er als Verbraucher aufträte. Er habe aber Facebook auch geschäftlich genutzt.

Für Schrems und seine Anwälte ist das nicht stichhaltig – es lässt zudem völlig außer acht, dass sich ja zehntausende anderer Privatnutzer der Klage angeschlossen haben. Und so geht der Fall in die nächste Instanz – auch das ist Schrems ja schon aus dem anderen Beschwerdestrang bekannt, der es bis zum EuGH gebracht hat…

DRadio Wissen · Liveblog: NSA hört Bundesregierung ab – Großer Lauschangriff unter Freunden

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 2.7.2015

P.S. Mittlerweile liegt auch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Streit GEMA – YouTube vor, die hanseatischen Richter bestätigen den Spruch ihrer Kollegen in München insofern, als YouTube nicht grundsätzlich für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. Das Portal sei aber verpflichtet, nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung (vulgo: nach dem Bekanntwerden einer hochgeladenen „Raubkopie“ 🙂 ) tätig zu werden und auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen zu treffen.