Wo verläuft die Grenze zwischen dumpfbackigem Gelaber, spätpubertärer Verbal-Kraftmeierei, völkischem Geraune und strafrechtlich relevanten Dingen wie „Volksverhetzung“ und Aufruf zu Gewalt? Mit dieser auch für deutsche Juristen nicht immer ganz einfach zu klärenden Frage sollte sich in Zukunft auch das US-Unternehmen Facebook intensiv beschäftigen, das fordert Bundesjustizminister Heiko Maas.
Und in Prinzip hat er ja auch recht damit: Wie in allen anderen rechtlichen Fragen kann sich das Social Network „eigentlich“ nicht damit herausreden, nach amerikanischem (oder einfach: nach eigenem 🙂 ) Rechtsverständnis handeln zu dürfen, wenn es denn in Europa und Deutschland geschäftlich tätig ist.
Rein praktisch gesehen dürfte die Einzelfall-Prüfung auf Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit durch das Facebook-eigene „Community Operations Team“ allerdings sehr aufwendig werden. Denn die Sache ist heikel: Wenn Postings zu unrecht gelöscht oder Accounts voreilig gesperrt werden, ist der Aufschrei und die Negativ-PR schließlich auch gewaltig.
Letztlich ist alles eine Frage der personellen Kapazitäten – und einmal ganz ketzerisch angemerkt: Die deutsche Polizei bzw. Justiz könnte die angeblich so glasklaren Fälle ja auch selbst flächendeckend aufspüren und einer massiven und konsequenten Strafverfolgung unterziehen – dann dürfte bei der rechten Klientel die Tastatur deutlich ins Stocken kommen. Das deutsche Justiz- und Gerichtswesen allerdings auch 🙂
Bleibt zum Schluss die Frage, ob das Netz eigentlich den auch in der vordigitalen Welt immer schon vorhandenen, unausrottbaren Schwachsinn gefährlich befördert – oder ihn vielleicht nur viel greller und relevanter erscheinen lässt, als er in Wirklichkeit ist.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.8.2015