Max Schrems, Jurastudent aus Wien (und mittlerweile Magister auf dem Weg zum Doktortitel…) hat naturgemäß keine tiefe innere Abneigung dagegen, Rechtsstreitigkeiten auch vor Gericht zu bringen. Facebook, dem Schrems laxen Umgang mit Nutzerdaten und europäischen Datenschutzvorschriften vorwirft, hat da allerdings eine recht elegante Abwehrstrategie: Es hält im Grunde offenbar kein Gericht irgendeines Landes für zuständig, wenn Nicht-US-User etwas zu mosern haben 🙂 … Das Landesgericht Wien hat sich jetzt dieser Argumentation angeschlossen – klagen dürfe Schrems in Österreich nur, wenn er als Verbraucher aufträte. Er habe aber Facebook auch geschäftlich genutzt.
Für Schrems und seine Anwälte ist das nicht stichhaltig – es lässt zudem völlig außer acht, dass sich ja zehntausende anderer Privatnutzer der Klage angeschlossen haben. Und so geht der Fall in die nächste Instanz – auch das ist Schrems ja schon aus dem anderen Beschwerdestrang bekannt, der es bis zum EuGH gebracht hat…
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DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 2.7.2015
P.S. Mittlerweile liegt auch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Streit GEMA – YouTube vor, die hanseatischen Richter bestätigen den Spruch ihrer Kollegen in München insofern, als YouTube nicht grundsätzlich für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. Das Portal sei aber verpflichtet, nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung (vulgo: nach dem Bekanntwerden einer hochgeladenen “Raubkopie” 🙂 ) tätig zu werden und auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen zu treffen.