Auch Tweets können urheberrechtlich geschützt sein

Zugegeben – nicht alles, was bei Twitter so Sekunde für Sekunde rund um den Erdball abgesondert wird, ist inhaltlich und stilistisch wertvoll. Um das mal so ganz vorsichtig auszudrücken. Andererseits – wer dann doch mal einen gelungenen und geistreichen Gedanken in die Welt gesetzt hat, geschliffen, poliert und passgenau in den maximal 140 Zeichen – die oder der freut sich dann ja natürlich, wenn andere Leute den toll finden. Und retweeten. Sehr viel geringer ist hingegen die Freude, wenn der Geistesblitz von anderen als vermeintlich eigener Tweet “recycelt” wird. Dagegen kann man sich allerdings zur Wehr setzen, genau das hat jetzt in den USA eine Autorin gemacht.

Olga Lexell heißt sie, ist „freelance writer“, also freiberufliche Autorin, und laut einem weiteren erklärenden Tweet von ihr lebt sie auch u.a. vom Witze- oder Gagschreiben. Twitter ist sozusagen ein Experimentierfeld für sie – das heisst aber nicht, dass ihre Experimente auch “gemein- oder vogelfrei” sind…

Und Olga Lexell findet es nicht witzig, wenn Bots ihre Inhalte oder Geistesblitze einfach klauen.

Ob das ganze selbst erfundene oder aber geklaute Twittern z.B. in Deutschland juristisch gesehen überhaupt die Schwelle einer urheberrechtlichtlichen “Schöpfungshöhe” überschreitet, ist umstritten. Aber wahrscheinlich auch irrelevant – Twitter kann das in seinen AGB-Regeln nach eigenem Gusto festlegen.

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 27.07.2015

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