Besonders überraschend war die offizielle Bestätigung eigentlich nicht mehr – ja, der britische Geheimdienst GCHQ hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International überwacht und ausspioniert und dabei gegen das Gesetz verstoßen. Aber wohlgemerkt – nicht die eigentliche Schnüffelaktion war (zumindest nach Auffassung der britischen Regierung…) illegal, sondern nur das Überschreiten der Speicherfrist für die abgeschnorchelten Daten. Und wenn das alles so grundsätzlich in schönster Ordnung ist, dann braucht man sich natürlich auch nicht über eine kleine Panne bei der Geheimdienst-Aufsichtsbehörde IPT (Investigatory Powers Tribunal) großartig aufzuregen.
Schon 1942 hat der Wissenschaftler und Science-Fiction-Autor Isaac Asimov die drei Grundgesetze der Robotik niedergeschrieben, die einerseits auch von Konstrukteuren in der realen Welt völlig ernstgenommen werden – und andererseits unzählige Science-Fiction-Filme inspiriert haben, mal mit mehr, mal mit weniger philosophischem Tiefgang.
„Sarah O’Connor: A robot has killed a worker in a VW plant in Germany.“
Sarah Connor (ohne das O’…) ist die Hauptprotagonistin der „Terminator“-Filmserie und dort die ikonenhafte Symbolfigur des Widerstands der Menschheit gegen die Herrschaft der Roboter und des zu eigenständigem Bewusstsein gelangten Computernetzes „Skynet“.
Der Journalistin selbst waren sowohl die Filme als auch die Namensgleichheit völlig unbekannt. Sie forderte anschließend die Twitter-Community auf, die Scherze und Anspielungen a la „Es ist soweit“ und „der Kampf hat begonnen“ einzustellen; bei dem realen Vorfall (einem Arbeitsunfall, dessen Auslöser wahrscheinlich „menschliches Versagen“, also eine fatale Fehlbedienung war…) sei schließlich ein Mensch ums Leben gekommen.
Max Schrems, Jurastudent aus Wien (und mittlerweile Magister auf dem Weg zum Doktortitel…) hat naturgemäß keine tiefe innere Abneigung dagegen, Rechtsstreitigkeiten auch vor Gericht zu bringen. Facebook, dem Schrems laxen Umgang mit Nutzerdaten und europäischen Datenschutzvorschriften vorwirft, hat da allerdings eine recht elegante Abwehrstrategie: Es hält im Grunde offenbar kein Gericht irgendeines Landes für zuständig, wenn Nicht-US-User etwas zu mosern haben 🙂 … Das Landesgericht Wien hat sich jetzt dieser Argumentation angeschlossen – klagen dürfe Schrems in Österreich nur, wenn er als Verbraucher aufträte. Er habe aber Facebook auch geschäftlich genutzt.
Für Schrems und seine Anwälte ist das nicht stichhaltig – es lässt zudem völlig außer acht, dass sich ja zehntausende anderer Privatnutzer der Klage angeschlossen haben. Und so geht der Fall in die nächste Instanz – auch das ist Schrems ja schon aus dem anderen Beschwerdestrang bekannt, der es bis zum EuGH gebracht hat…
P.S. Mittlerweile liegt auch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Streit GEMA – YouTube vor, die hanseatischen Richter bestätigen den Spruch ihrer Kollegen in München insofern, als YouTube nicht grundsätzlich für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. Das Portal sei aber verpflichtet, nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung (vulgo: nach dem Bekanntwerden einer hochgeladenen „Raubkopie“ 🙂 ) tätig zu werden und auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
An sich ist es schon erstaunlich, wie gut heutzutage die automatische Bilderkennung funktioniert. Auch Google und Facebook haben die Algorithmen im Hintergrund laufen – und gerade wegen der prinzipiellen Treffsicherheit ist ein besonderer Aspekt, nämlich die Gesichtserkennung zumindest bei uns hier in Europa nicht freigeschaltet; aus Datenschutzgründen. Manchmal funktioniert die Technik aber auch nicht, und dann kommt dabei so etwas heraus wie am Montag: Da hat Google Photos eine Schnappschussserie mit einem schwarzen US-amerikanischen Pärchen automatisch getaggt – als „Gorillas“.
Passt in der Stimmung nach dem Charleston-Massaker und der aktuellen Debatte um Rassendiskriminierung in den USA wie die „Faust aufs Auge“ – dahinter steckte aber natürlich keine Absicht, sondern lediglich die Unzulänglichkeit der Software; Google hat sich sehr schnell entschuldigt und Nachbesserung angekündigt.
Trotzdem bleibt der Fall ein warnendes Beispiel – gerade hat ja Mark Zuckerberg erläutert, wie KI, die „Künstliche Intelligenz“ bei Facebook zukünftig zum Einsatz kommen soll: Eben auch bei der Gesichtserkennung, bei der Erkennung von Sprache, bei der Analyse von geposteten Inhalten. Das generelle Problem ist bei all dem, dass zumindest die aktuellen Algorithmen statistische Korrelationen entdecken und als vermeintlich kausale Zusammenhänge präsentieren – also „Erkenntnisse“ gewinnen, die gar keine sind und auf völlig falsche Fährten führen. Wenn dann solche „Erkenntnisse“ zu Einordnungen (z.B. über die Kreditwürdigkeit, den Gesundheitszustand oder etwaige extremistische Positionen…) führen, die weder für „Entscheider“ noch für Betroffene transparent sind, dann wird es mehr als kritisch. Insofern passt da Arnold Schwarzeneggers Frage bei der Veranstaltung gestern am Schluss: „Werden die Maschinen siegen?“ Zuckerbergs Antwort: „Nein, werden sie nicht.“
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ – diese Botschaft im schwarzen Fenster gehört wahrscheinlich zu den meistgehassten Dingen bei hiesigen Netz-Nutzern. Bleibt die ganz große Frage, ob eigentlich die Verwertungsgesellschaft GEMA der Buhmann ist, oder vielleicht YouTube selbst – oder vielleicht der gemeine Raubkopierer, der ja urheberrechtlich geschützte Dateien ins Netz hochlädt. YouTube und GEMA streiten sich jedenfalls gleich vor mehreren Gerichten – in München gab es zunächst einen Punktsieg für die Google-Tochter. YouTube kann sich auf das Hostprovider-Privileg berufen; kein Schadensersatzanspruch also. Das ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Einsicht, dass YouTube die Urheber schon irgendwie an den durch das illegale Handeln der User erzielten Profite beteiligen muss – fragt sich eben nur, ob nach dem GEMA-Tarif oder nach dem billigeren Werbeerlös-Beteiligungsverfahren.
„Google manipuliert Suchergebnisse und enthält seinen Nutzern die eigentlich optimalen Trefferlisten vor“: Der Vorwurf klingt erst einmal gewichtig, zumal er von zwei ernstzunehmenden Professoren, Michael Luca von der Harvard Business School und Tim Wu von der Columbia Law School erhoben wird – beide haben sich als Befürworter der Netzneutralität profiliert. Betrachtet man dann allerdings, wer die Studie finanziert und unterstützt hat, kommt einem die Sache schon wieder etwas zweifelhafter vor: Das Empfehlungsportal Yelp nämlich hat in den Geldbeutel gegriffen und präsentiert das Ganze auf einer eigens eingerichteten Website: „Focus on the user. Google+ is hurting the Internet. Europeans have the power to stop it.“
Daher also weht der Wind – aus der gleichen Lobby-Ecke, die kürzlich die EU-Kommission zum Jagen getrieben hat. Methodisch überzeugt die Studie auch nicht unbedingt – sie konzentiert sich auf die Ergebnis-Präsentation bei lokalen Suchanfragen. Ob mündigen Internet- und Suchmaschinennutzern die Werbungs-Platzierung wirklich so wichtig ist wie den Forschern und ihren Auftraggebern, darf bezweifelt werden. Denn solche Nutzer können eine Anzeige (oder einen „gesponserten Eintrag“) von einem algorithmisch ermittelten Treffer unterscheiden – und wissen auch, dass nicht die Schuhwerbung ganz oben auf der Seite zwangsläufig das günstigste Angebot ist, sondern dass man hier u.U. auch mal auf einer Preisvergleichs-Seite nachschauen kann…
Facebook hat zwar noch nicht die ganze Welt erobert – aber seine User geben schon eine statistisch gesehen ganz anständige Querschnittsgruppe eines Großteils der Menschheit ab; insofern eignen sich Facebook-Daten auch recht gut für soziologische Studien. In der Vergangenheit hat das Social Network bekanntlich sogar damit experimentiert, ob sich seine Nutzer von Freunden oder vom Nachrichtenstrom beeinflussen lassen – bei der „Celebrity Pride“-Aktion geht aber angeblich alles mit rechten Dingen zu; auch wenn manche Beobachter schon wieder einen neuen soziologischen Versuch wittern. Die Einfärbung der Profilbilder in den Regenbogenfarben ähnelt aber einer früheren Aktion mit einem eingeblendeten Gleich(heits)-Zeichen – und hier konnten Facebook-Forscher durchaus einen Unterschied zwischen einem politischen Statement (andere sprechen despektierlich lieber von Slacktivism…) und einem Jux-Hype feststellen. Offen bleibt allerdings die entscheidende Frage, ob sich „Freunde“ tatsächlich von anderen „Freunden“ beeinflussen lassen – oder ob die veränderten Profile lediglich dokumentieren, dass man eh einer Meinung war.
Arnold Schwarzenegger jedenfalls lässt sich von einem „Freund“ nicht sonderlich beeindrucken, der das Pride-Celebrating des zwar republikanischen, aber doch liberalen Ex-Gouverneurs nicht so recht mitfeiern mag: „Hasta la vista, Baby!“
Einen gewissen Einfluss dürften die Big Player tatsächlich haben, sich allzu weit aus dem Fenster zu lehnen ist für sie hingegen auch wieder nicht opportun – sowohl für das inländische wie für das internationale Publikum. Und inmitten des aktuellen Jubels und der „Pride“-Feierlichkeiten kommt auch die altbekannte Kritik an Facebooks Zwang zum Klarnamen noch einmal auf den Tisch.
Dass sich Paare beim Sex selbst filmen, ist ja im Zeitalter von Smartphone und Selfies schon irgendwie Mainstream – und dass so etwas dann anschließend im Netz landet, ist auch nicht mehr so ganz neu. Nur passiert das ja in vielen Fällen unfreiwillig – entweder durch eine Hacking-Aktion, oder weil einer der Beteiligten das Filmchen hochlädt, um dem anderen zu schaden. In Holland gab es jetzt ein ziemlich aufsehenerregendes Gerichtsurteil in einem Rache-Porno-Fall: Ende Januar war ein einschlägiges Video über einen gefaketen Facebook-Account verbreitet worden. Das Social Network wurde nun dazu verdonnert, alle Informationen herauszurücken, die Aufschlüsse auf den Täter geben könnten. Angeblich hat Facebook aber nicht nur den Account und das Video, sondern auch die Anmelde-Daten komplett und restlos gelöscht. (Das Filmchen kursiert aber selbstverständlich längst und weiterhin in anderen Kanälen im Netz…) Kaum zu glauben angesichts dessen, was wir bislang so über das Unternehmen gelernt haben. Dass Facebook nun einen externen Experten auf seinen Servern noch einmal nachschauen lässt, dürfte allerdings noch unrealistischer sein als eine baldige Reaktion auf die anhängigen europäischen Datenschutz-Bedenken.
Da sei sie ja „in Bagdad sicherer als in Paris“, twitterte Schauspielerin/Sängerin Courtney Love, die unversehens mitten in die recht rustikalen Protestaktionen der Pariser Taxifahrer gegen den unliebsamen Netz-Konkurrenten Uber geraten war. Ob die Amerikanerin jetzt tatsächlich um ihre körperliche Unversehrtheit fürchtete oder einfach als Star damit haderte, dass die Dinge auch einmal nicht so ganz reibungslos verliefen wie gewohnt – die Heftigkeit der Demonstrationen sorgte jedenfalls für ein immenses Echoin Presse und Politik.
In der Tat hatte Uber mit seiner Strategie „was kümmern uns Gesetze und Urteile, wir machen erst einmal fröhlich weiter“ die Eskalation heraufbeschworen, damit dürfte nun auch in Frankreich zunächst einmal Schluss sein. Ob es demnächst dann am Bosporus wilde Auseinandersetzungen mit old-economy-Fährleuten gibt?
Gegen eine andere App-Geschäftsidee dürften Taxifahrer hingegen nichts zu meckern haben – der neue Bring-Home-Service für Auto und Besitzer ist bislang zumindest auf der Kurzstrecke einigermaßen konkurrenzlos 🙂 …