Schlagwort-Archive: Social Media

Alles nur geklaut: Instagram-Influencer täuscht Anhänger

Dass man auf Instagram den eigenen Glamour-Faktor notfalls ein bisschen nachpoliert, liegt in der Natur der Sache. Für eine Posing-Plattform, auf der die Message nun einmal primär über schmucke Bilder herüberkommt, ist Photoshop ein legitimes Mittel der Wahl: Mal den Himmel etwas blauer machen, als er eigentlich war; mal den eigenen Teint etwas glatter und gebräunter – absolut in Ordnung. Mal ein Objekt oder vielleicht sogar eine Person wegretuschieren, die nicht so schön ist wie das übrige Setting oder wie man selbst 🙂 – das kann man notfalls auch noch durchgehen lassen. Aber sich selbst in fremde Szenerien hineinzufaken, kommt bestensfalls als Gag oder eben in einem ganz privaten Account in Frage.

Wenn man hingegen wie Daryl Aiden Yow aus Singapur als professioneller Fotograf und Filmer auftritt, wen man über die geposteten Bilder nicht nur sich selbst, sondern auch technisches Equipment featured – was wiederum von Promotion-Partnern entsprechend honoriert wird – dann sind die Maßstäbe logischerweise etwas strenger. Stock-Fotos als eigene ausgeben reicht da schon als Credibility-Killer – so dürfte beispielsweise ein Kamera-Hersteller wie Sony nicht besonders erfreut sein, wenn sich sich ein beworbenes Motiv als in Wirklichkeit mit einer Nikon aufgenommen herausstellt.

Und Fotos einfach von wildfremden Netz-Accounts klauen? Wird immer mal wieder gerne gemacht, fällt aber trotz Photoshop-Manipulation auch immer mal wieder am Ende auf.  Es ist halt wirklich verführerisch mit den schnellen, einfachen und lukrativen Ruhm im Netz – und vielleicht will das Follower-Volk ja auch betrogen werden 🙂 …

Instagram-Fake: Influencer täuscht Anhänger · Dlf Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 22.06.2018 (Moderation: Till Haase)

EU-Datenschutzgrundverordnung: Last-Minute-Aktionen, Erpressung und Resignation

Ich habe ja meine Impressum/Datenschutz-Seite auch erst vor zwei Tagen angepasst, wobei ich natürlich meinen unheimlich lustigen und lockeren Duktus beibehalten hab, den ich dort bislang auch schon gepflegt hatte. Damit erfülle ich die Anforderungen der DSGVO in Hinsicht auf “verständliche Sprache” selbstredend viel besser, als die gutgemeinten Muster-Datenschutzerklärungen, die es jetzt im Netz so gibt und in denen aber noch viel herumgeschwurbelt wird a la “unser Unternehmen ist selbstverständlich bemüht, Ihnen ein ganz tolles datenschutzkonformes Benutzererlebnis beim Besuch unserer Special-Interest-‘Perverse’-Sexpraktiken-sind-total-ok-Website” zu liefern. 🙂

Muster-Datenschutzerklärungen “einfach so” unverändert zu übernehmen, zeugt vielleicht von gutem Willen, ist aber andererseits Wasser auf die Mühlen von Abmahnanwälten. Denn deren schon immer ziemlich “gefickt eingeschädelte”/völlig absurde Argumentationsfigur ist ja: Der Datenschutz-Delinquent hat den (auch finanziellen…) Aufwand gescheut, einen datenschutzkonformen Webauftritt zu generieren – und sich damit einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber unseren ach so gesetzestreuen Auftraggebern verschafft. Ich schätze mal, dass es wahrscheinlich schon ein paar Anwalts-Arschlöcher geben wird, die auf diese Weise versuchen werden, etwas Kohle abzuzocken.

Das Abmahn-Business beruhte ja immer schon zu einem Gutteil auf Bluff – auf jeden Fall liefert die DSGVO keinerlei neue Aspekte für wettbewerbsrechtliche Ansprüche oder Abmahnungen – rein datenschutzrechtliche Verstöße dürfen nur Behörden oder zugelassene Verbände bemängeln. Wer also tatsächlich in nächster Zeit ein entsprechendes Schreiben oder eine entsprechende Mail von einem Anwalt erhält, sollte relativ gelassen bleiben und sich erst mal informieren – mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ist die Abmahnung missbräuchlich, das behauptete Wettbewerbsverhältnis und der angeblich erzielte Wettbewerbsvorteil gar nicht existent. Einfach nicht reagieren ist leider wie immer aufgrund der juristischen Automatismen auch keine gute Idee.

Ich habe in der Sendung gesagt: “Keine Panik.” Bei Fotografen – und generell halt bei allen, die Fotografien von anderen Personen online veröffentlichen – da bin ich mir allerdings auch noch nicht ganz sicher. Sind die bislang gültigen “Privilegien”, die wohlgemerkt Fotografen überhaupt erst ermöglichen, Aufnahmen mit irgendwelchen – auch zufällig oder beiläufig abgebildeten Personen – ins Netz zu stellen, weiterhin gültig? Oder “toppen” die Vorschriften der DSGVO die bislang gültigen “Privilegien”? Nach gesundem Menschenverstand dürfte das “eigentlich” nicht sein. Eigentlich. 🙂

Embed from Getty Images

Noch mal ganz klar: Die DSGVO ist natürlich nicht dazu eingeführt worden, um uns Normal-Usern Probleme zu bereiten. Sondern um den “Big Playern” in den Arsch zu treten. 🙂 Max Schrems, der Facebook-Nerver und mittlerweile Chef bei der Datenschutz-NGO-Gruppe “NOYB” (die ich übrigens finanziell unterstütze, das mal als Disclaimer…) hat direkt kurz nach Mitternacht losgelegt und gegen die “Friss-Vogel-oder-stirb-Datenschutz-Policy“, die gegen das “Koppelungsverbot” der DSGVO verstößt, Einspruch eingelegt.

EU-Datenschutzgrundverordnung · Dlf Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 25.05.2018 (Moderation: Till Haase)

US-Gericht: Trump darf keine Twitter-Follower blocken

Ich selbst, das ist kein Geheimnis, bin ja eher kein großer Fan von Donald Trump. Von daher bin ich natürlich auch kein Follower von @realdonaldtrump; in dem speziellen Fall schafft da schon allein die semantische Konnotation (“Führer, wir folgen dir”…) eine definitive No-Go-Condition – obwohl man das aus journalistischem Interesse auch alles viel pragmatischer sehen könnte. Wobei ich selbstredend die härtesten Kracher aus der Zwitscher-Tastatur des “Orange One” auch so mitbekomme, wenn Kollegen darüber berichten – und die Timeline des Präsidenten-Darstellers angucken kann ich ja auch eh.

Nur reagieren auf Trumps Tweets, direkt in seiner Timeline, kann ich so natürlich auch nicht; aber das wäre wahrscheinlich vom journalistischen Neutralitäts-Standpunkt her eh keine gute Idee – wobei, hier in meinem privaten Blog bin ich ja auch nicht neutral. Das ist aber wiederum mein privater digitaler Raum, wo ich die Regeln setze. Schwierige Abwägungen – und genau darum ging es eben auch beim juristischen Streit um die Frage: Ist @realdonaldtrump ein privater Account oder ein öffentliches Forum der US-Regierung? Natürlich letzteres, hat eine US-Bundesrichterin jetzt entschieden und der Klage von Beschwerdeführern stattgegeben, die nicht hinnehmen wollten, vom POTUS (bzw. seinem PR-Team…) wegen ihrer unliebsamen Tweets oder Meinungen einfach “geblockt” zu werden.

Embed from Getty Images

Ein sehr interessanter Aspekt, darauf haben Experten bei Wired hingewiesen, ist die Frage nach der eventuellen Übertragbarkeit des Richterinnenspruchs auf andere Streitfälle von digitalem Hausrecht und “Aussperrung”. Aber es gibt ja noch einen weiteren Riesen-Knackpunkt: Unzweifelhaft (wie im Fall von @realdonaldtrump…) oder auch diskutierbar öffentliche digitale Foren laufen nicht auf eigenem Webspace und eigenen Domains, sondern auf privaten Plattformen – eben auf Twitter oder Facebook, bei Google oder Apple. Und theoretisch oder eben auch praktisch können die privaten Plattformen jeden dieser Accounts von heute auf morgen abschalten, weil da angeblich oder vermeintlich gegen die TOS verstoßen wurde.

Und nicht jeder Betroffene kann wie der Präsidenten-Darsteller im Weißen Haus im Zweifelsfall den Secret Service oder die Ledernacken losschicken, um einem herumzickenden linksintellektuellen Verhökerer des digitalen Raumes ein paar behutsame Denkanstöße zu geben.

Trump darf keine Follower blocken · Dlf Nova

Deutschlandradio Nova – Hielscher oder Haase vom 24.05.2018 (Moderation: Till Haase)

Mark Zuckerberg: Schlips- und Charme-Training vor Kongress-Hearing

Eins steht fest: Auf die Frage „Was ziehe ich morgens an?“ braucht Mark Zuckerberg, Gründer und Chef bei Facebook, keine Sekunde Nachdenken verschwenden. Irgendeine Jeans unten, und ein graues T-Shirt oben, fertig. An fehlendem Geld für etwas stylischere Klamotten liegt es ganz bestimmt nicht (auch Amazons Jeff Bezos pflegt ja den gleichen Look 🙂 ), der Multimilliardär ist halt so ziemlich der gleiche nerdige Student geblieben, der er schon bei der Gründung von Facebook war. Optisch, möglicherweise auch von der Denke. Alles ist ganz easy und unkompliziert, das ist die Botschaft.

Embed from Getty Images

Momentan allerdings brennt bei Facebook die Hütte, und so übt Mark Zuckerberg wieder einmal Schlips und Anzug; und er übt auch, etwas un-nerdiger, seriöser, charmanter herüberzukommen, das berichtet die New York Times. Ein ganzes Heer von Kommunikationstrainern arbeite gerade daran, Zuckerberg so einigermaßen Politiker-kompatibel zu machen. Denn in der bevorstehenden Fragerunde im US-Kongress ist zuviel Lockerheit und Easy-Going nicht mehr angesagt, sondern eine gehörige Portion Kotau.

So nach dem Motto: Da ist etwas schiefgegangen, wir arbeiten daran, das wird nicht mehr vorkommen. In einer solchen Situation ist weder das neueste Update des Cambridge Analytica-“Whistleblowers” Christopher Wylie besonders hilfreich, die weitergegebenen Facebook-Userdaten könnten jetzt in Russland sein, noch die reichlich schräge “Sonderlöschfunktion” für verschickte Facebook-Messages, die sich Zuckerberg und ein paar andere Führungskräfte eingerichtet haben.

Aber bei aller hoffentlich gut einstudierter Betroffenheit und Reue: das eigentlich Schwierige für Mark Zuckerberg wird sein, nicht einzuräumen, was er natürlich am allerbesten weiß: Dass nämlich die angeblich skandalöse Datenweitergabe und die Manipulation der öffentlichen Meinung gegen harte Währung (im Zweifelsfall auch Rubel 🙂 …) keine Ausrutscher sind, sondern exakt das Kerngeschäft von Facebook. Bei dem – daran muss immer wieder erinnert werden – die User ja eifrig und bereitwillig mitmachen.

Facebook-Chef vor dem US-Kongress: Makeover für Zuckerberg · Dlf Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 09.04.2018 (Moderation: Till Haase)

Überlebenshilfe für Smartphone-Zombies

Es gibt ja einige sarkastische Zeitgenossen, die halten das für einen ganz normalen evolutionären Selektions-Prozess, wenn manche ihrer Mitmenschen beim allzu eifrigen Pokemon erhaschen oder beim neue-Instagram-Likes-abchecken-im-Sekundentakt unter die Räder kommen oder in Flüsse, Seen und Abgründe stürzen. Die Forscher vom Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE sehen das gottlob nicht so rabenschwarz – sie haben sich vielmehr Gedanken gemacht, wie man die Überlebensrate der mit starrem Blick nach unten durch unsere Metropolen streifenden Multitasker verbessern kann.

Ihre Idee – drei tempoabhängige GUI-Varianten für alle Apps – klingt zunächst einmal etwas skurril, aber angesichts der faktischen Realität (die ja ebenso skurril ist…) doch ganz brauchbar und wahrscheinlich auch relativ leicht umzusetzen. Zumindest als Opt-In-Alternative (ähnlich der iOS-Funktion “beim Autofahren nicht stören”…) könnte ich mir gut vorstellen, dass der Vorschlag umgesetzt wird – Maßnahmen wie orange Warnlichter auf dem Boden oder eben doch ein drastisches Handy-Verbot für Fußgänger bleiben um ihre Bürger besorgten Stadtoberen ja völlig unbenommen. 🙂

Fußgänger & Handy: Größerer Text statt Unfall · Dlf Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 06.03.2018 (Moderation: Till Haase)

US-Gericht: Private Facebook-Posts können Beweismittel sein

Es soll ja immer noch ein paar letzte Mohikaner auf der Welt geben, die Facebook nicht benutzen (ich zum Beispiel…), weil sie nicht ihre komplette Privatsphäre an Herrn Zuckerberg und die weltweite Werbe-Industrie rausrücken wollen. (Und dann gibt’s natürlich noch die junge Generation, die ihre Privatsphäre lieber woanders rausrückt…) Aber die Datenschutz- und Privacy-Bedenken sind selbstverständlich völlig übertrieben, da geht Facebook selbst ja in seiner immer noch laufenden Anzeigen-Kampagne ganz offensiv mit um.

„Keine Ahnung, wer meine Posts oder Bilder zu sehen bekommt.” – „Kontrolliere, wer was sieht.“

Soll heißen – was auf privat gesetzt wird, bleibt ja auch privat (abgesehen für Facebook selbst und die Werbeheini-Truppe dahinter 🙂 ); wer meine Postings, Messages oder Fotos zu sehen bekommt, das kann ich ja selbst bestimmen. Von wegen, sagt das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten in einem schon recht lange laufenden Rechtsstreit. Wenn Informationen oder Kommunikationsdaten “relevant” sind für ein Gerichtsverfahren , dann können sie auch als Beweismittel herangezogen werden. Und dann muss ich (oder Facebook…) sie herausrücken.

Embed from Getty Images

Nun ging es in dem anhängigen Rechtsstreit keineswegs um Schwerstkriminalität, Amoklauf oder Terrorismus. Sondern um einen Sturz vom Pferd (eine fachkundige Kollegin merkt hierzu an: Wer runterfällt, ist meist selbst schuld 🙂 …), um eine Schadensersatzforderung an den Pferdeeigner und um den Verdacht, die angeblich Geschädigte könnte die reklamierten Langzeit-Folgen übertreiben oder nur vortäuschen. Wie immer auch der Streit in der Sache ausgeht – den Claim aus den Anzeigen von Facebook können wir getrost dort hinstecken, wo Werbeversprechen hingehören.

Immerhin; etwas Facebook-Privacy haben die gestrengen US-Richter ja dann doch noch für angemessen gehalten: Sollten sich unter den “privat” geposteten Fotos solche mit nackter Haut und unter den Nachrichten solche mit “romantic encounters”, mit Liebes-Bezug befinden – die bleiben dem skeptischen und zahlungsunwilligen Pferde-Eigner dann doch verborgen. 🙂

USA: Private Facebook-Posts als Beweismittel · Dlf Nova

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 15.02.2018 (Moderation: Till Haase)

Endlich: Super-Initiative der EU-Kommission gegen Fake-News

Es herrscht Unsicherheit in diesem unserem Land. Seit den Wahlen ist schon viel Zeit verstrichen, und immer noch gibt es keine neue Regierung. Irgendwie wird Angela Merkel in Berlin weiterhin eine Rolle spielen und Horst Seehofer auch; in München oder Berlin; den ganz genauen Zeitpunkt oder Umfang der Rollen kann man noch nicht einschätzen – es gibt da vielerlei nachvollziehbare Motivationen, Absichten und strategische Erwägungen. Ein paar der beteiligten Politiker stechen zuweilen Informationen an die Medien durch. Ganz schlimm.

Die Medien selbst sind selbstverständlich auch korrumpiert und fremdgesteuert; insofern steht natürlich ein furchtbares Unwort und Unding im Raum. Es heißt: “Fake News”. Aber was sind eigentlich “Fake News”? – diese bange Frage wird seit Monaten von vielen besorgten Mitbürgerinnen und Mitbürgern an mich herangetragen. Erst mal die Entwarnung: Wenn Sie sich eh nicht für Nachrichten interessieren bzw. für das, was so in der Welt passiert, dann sind auch “Fake News” für Sie völlig unschädlich. Weil, die bekommen Sie gar nicht mit.

Embed from Getty Images

 

Wenn Sie aber über irgendwelche Social-Media-Kanäle mit Nachrichten bzw. einem Nachrichten-Stream versorgt werden, dann haben Sie ein Problem. OK – Facebook mildert das ja gerade zugunsten von problemlosen Cat-Content ab. Aber ansonsten: Fake-News sind Definitionssache. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, hat da eine sehr überzeugende Argumentations-Schablone. Aber mit der gibt sich die notorisch linksradikale EU-Kommission natürlich nicht zufrieden.

“Bekämpfung von Falschmeldungen im Netz”, und das auch noch durch ein “Expertenheer” (wieso hat man mich da nicht gefragt???) ? 🙂 Die Fake-News löschen; zwangslöschen? Ja!! Oder zumindest ganz soft Gegenhalten mit super-verlässlichen Gegen-Qualitätsnachrichten? Auch eine grandiose Idee. Genauso wie die angepeilten “Bildungsmaßnahmen”. Die minderbemittelten Schwachmaten müssen doch endlich mal kommuniziert bekommen, dass sie halt minderbemittltelte Schwachmaten sind.

Ach so, die BILD-Zeitung ist gar keine Zeitung, sondern ein Fake-News-Propaganda-Vehikel?  Und das schon seit Jahrzehnten? Das sind ja Fake-News, mit denen man sich weiß Gott nicht auseinandersetzen muss und will. Aber was sage ich denn – beginnen Sie doch Ihre Welt-Recherche einfach auf Twitter; da wird Ihnen geholfen.

 

 

Demonetarisierte Videos bei YouTube: Zensur oder plausible Content-Bewertung?

Bei YouTube kann man bekanntlich Kohle verdienen. Nicht mit dem Video der Katze, aber wenn man da irgendetwas spannenderes oder einfach populäres zu bieten hat – tolle Schleichwerbung-Schminktips oder sich beim Videospielen zugucken lassen und dabei dauerlabern geht zum Beispiel immer – dann beteiligt einen YouTube ja an den Werbeeinnahmen und man wird ganz superreich, oder zumindest ein bisschen reich.

Aber einmal ganz ernsthaft: Für viele Anbieter im Netz, von  Nachrichtenseiten und Techblogs über Musiker bis hin zu LGBT-Organisationen sind die Einnahmen aus YouTube eine sehr wichtige Finanzierungsquelle. Und da ist die Frage: Ist das eigentlich transparent, nach welchen Kriterien YouTube bestimmte Clips promotet und andere nicht, ist es transparent, wo im Endeffekt Geld fließt und wo nicht? Daran gibt es momentan wieder einmal Zweifel.

Embed from Getty Images

Im Netz und speziell bei YouTube-Content-Lieferanten ist gerade ein Paper einer Gruppe namens Karlaplan recht populär – die Verfasser haben in einer Auswertung von Berichten anderer User und durch eigene Experimente offenbar zumindest zum Teil aufdecken können, nach welchen Kriterien bei YouTube Filme promotet oder aber abgestraft; “demonetarisiert” werden. Diese Kriterien entsprechen anscheinend bestimmten potentiell oder grundsätzlich als “problematisch” eingeordneten Inhalten, wie sie in der Dokumentation zu Googles AdWord-Programm aufgelistet sind.

In der Werbewelt von Google und YouTube sind offenbar Dinge wie „Obszönität und grobe Sprache“ (Kategorie 102), “Tragödie und Konflikt“ (Kategorie 105) oder “Sensible soziale Probleme“ (Kategorie 115) nicht erwünscht und letztendlich geschäftsschädigend – ab einem gewissen (durch einen KI-Algorithmus zugemessenen…) Prozentsatz fliegt ein Clip aus der Monetarisierung und der Ranking-Liste heraus. Das ist systematische Zensur, so lautet das Fazit der Karlaplan-Autoren.

Ich bin da allerdings nicht so sicher. Irgendetwas muss YouTube bzw. Google ja tun, um die unzähligen Sekunde für Sekunde hochgeladenen Clips zu bewerten – die Werbekunden möchten ihre Inhalte nicht in oder neben Hass-, Fake-, oder Schrottvideos gepostet bekommen und drohen mit Boykott. Die Einstufung der Clips kann natürlich auch nicht standardmäßig von Menschen, sondern nur von Algorithmen erfolgen – insofern: Das läuft halt so, und da läuft auch mal etwas schief. In Zweifelsfällen gibt es ja die  Möglichkeit, YouTube dirkt anzufunken und zu sagen; Ich bin jetzt hier zu Unrecht heruntergerankt und de-monetarisiert worden.

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 01.12.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

Die Autos in Google Street View liefern verlässliche demographische Informationen

Eine komplette Volkszählung ist ja speziell bei uns hier in Deutschland immer noch ziemlich unpopulär – aber trotzdem ist klar: Es ist schon sehr wichtig und aufschlussreich zu wissen, wer z.B. in einem bestimmten Stadtviertel so wohnt; wie hoch da das durchschnittliche Einkommen ist, der Bildungsstand, die Arbeitslosenrate. Auch wenn man sich nur auf Stichproben stützt: Verlässliche demographische Daten zu sammeln, ist bislang ziemlich aufwendig und teuer. Es gäbe aber eine einfache und sehr billige Alternative, sagen amerikanische Wissenschaftler: Einfach bei Google Street View nachgucken, was dort, auf den Aufnahmen für Autos herumfahren und herumstehen.

Die Grundidee ist natürlich schon auf den ersten Blick einleuchtend und nachvollziehbar – wenn da in einem Stadtviertel am Straßenrand überwiegend Porsches, Mercedesse und BMWs parken, dann wohnen da wohl eher gutbetuchte Leute. Und in einem Viertel, wo uralte Schrottkarren vor sich hinrosten, da sieht es eher anders herum aus. Jetzt haben Informatiker u.a. von der Stanford University diesen intuitiven Ansatz einmal in großem Maßstab ausprobiert – natürlich automatisiert, mit sogenannter Künstlicher Intelligenz. Die Wissenschaftler haben Google-Street View-Ansichten von 200 Städten in den USA ausgewertet, insgesamt 50 Millionen Einzelbilder.

Embed from Getty Images

Dem KI-Algorithmus haben die Forscher zunächst einmal beigebracht, Automodelle (und deren Baujahre…) aus allen Perspektiven zu erkennen – dann haben sie sich für einen kleinen Teil der untersuchten Städte oder Bezirke demographische Daten aus anderen Quellen besorgt und dann ihr Deep-Learning-Programm von der Leine gelassen: Wie korrelieren denn die demographische Daten zu den auf Street View beobachteten Automodellen? Offenbar sehr gut und sehr aussagekräftig. Wohlgemerkt – das alles ist nur Statistik. Aber ab einer bestimmten größeren Zahl kommt die Statistik der Realität schon ziemlich nah. 🙂

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 29.11.2017 (Moderation: Diane Hielscher)

Datenschutzaktivist Max Schrems gründet „NOYB“ -„none of your business/geht dich nichts an“

Max Schrems ist mittlerweile kein Unbekannter oder Exot mehr; das ist dieser junge Jurist aus Österreich, der sich seit 2011 mit Facebook angelegt hat. Nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus gutem Grund, und das äußerst hartnäckig und erfolgreich – da passt das etwas abgedroschene Bild vom Kampf David gegen Goliath wirklich. Mittlerweile, nach mehreren Verfahren durch alle Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof haben Facebook und die anderen Big Player im Internet das Anliegen und die Botschaft von Max Schrems verstanden bzw. verstehen müssen: Wenn ein Unternehmen hier in Europa mit europäischen Nutzern Kohle machen will, muss es sich auch an europäische Gesetze und Datenschutzvorschriften halten.

Embed from Getty Images

Bislang hat Max Schrems seinen Streit quasi im Alleingang (wenn auch schon mit finanzieller und personeller Unterstützung und “Sympathien” bis hinauf zur EU-Kommission…) geführt. Jetzt hat er eine Organisation gegründet, die die dabei gesammelten Erfahrungen und personellen Ressourcen bündeln und fortführen will. NOYB heißt die, das steht für „none of your business“ – „geht dich nichts an“. Nach österreichischem Recht ist das erstmal ein gemeinnütziger Verein, und den können und sollten alle an Datenschutzfragen Interessierte in einer Art Crowdfunding-Verfahren fördern. 🙂 Denn die Diagnose von Max Schrems wird ja von den “offiziellen” Datenschutzbeauftragten geteilt: Sie selbst, mit zwei, drei Stellen und einem knappen Budget ausgestattet, können den milliardenschweren IT-Giganten mit Stammsitz USA (oder Steuerparadies…) gar nicht wirksam Paroli bieten.

NOYB will mit Öffentlichkeitsarbeit, aber auch vor allem auch mit der konkreten Unterstützung von musterhaften Datenschutzklagen dazu beitragen, dass das EU-Datenschutzrecht zukünftig nicht nur auf dem Papier steht. Das soll aber nicht ideologisch und einseitig werden; NOYB will auch umgekehrt Unternehmen dabei helfen, datenschutzkonform im Netz zu agieren. Und dann wiederum auch eine Anlaufstelle für Whistleblower werden, die Verstöße aufdecken wollen. Auf jeden Fall bietet die neue Organisationsform eine bessere Chance, die formaljuristische Pseudo-Verteidigungsstrategie von Facebook und Konsorten auszuhebeln: Max Schrems sei ja gar nicht als Privatperson klagebefugt – und andererseits: Sammelklagen seien aber auch nicht zulässig 🙂 …

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 29.11. 2017 (Moderation: Diane Hielscher)