Google antwortet auf EU-Vorwürfe

Bis zum 31.8. musste Googles Antwort auf das offizielle EU-Wettbewerbsverfahren eintreffen, jetzt haben die Juristen des Suchmaschinen-Riesen vier Tage früher “geliefert”. Und selbstverständlich ist trotz der zweimaligen Bitte um Fristverlängerung kein Hauch des Zweifels an der eigenen Position im Brief an die EU bzw. im Post auf dem Google-Blog ablesbar – die Vorwürfe seien völlig unbegründet; Google würde mitnichten den Wettbewerb behindern, sondern im Gegenteil die Verbraucherauswahl erweitern und die Geschäftsmöglichkeiten von Anbietern befördern.

Vor allem aber sei Google gar nicht Marktführer oder Monopolist im Bereich Preissuche/Webshop-Aggregatoren – und damit sei auch die ganze Diskussion um die Plazierung von Anzeigen hinfällig, argumentiert das Unternehmen einigermaßen plausibel. In der Tat ist die Rolle von Ebay und Amazon in dem Segment ja nicht ganz zu vernachlässigen 🙂

Auch wenn Google sicherlich nicht ein “Verbraucheranwalt” ist – die Beschwerdeführer sind es auch nicht. Für den einigermaßen aufgeklärten User dürfte klar sein, dass Anzeigen nicht zwangsläufig zu den besten oder billigsten Produkten führen, dass es andere Preissuchmaschinen gibt und Verbrauchertests. Und auch die lassen sich über Google finden. 🙂

Ein ganz andere, viel heiklere Frage wäre, ob es in den algorithmischen Suchtreffern von Google Manipulationen gibt. Das wiederum wäre extrem schwer oder gar nicht aufzuspüren – aber darauf gibt es weder Hinweise, noch ist dies Thema im laufenden EU-Verfahren.

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 28.8.2015 (Moderation: Thilo Jahn)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert