Facebook: Abmahnung wegen geteilter Inhalte

Zweifelhafte Einzelentscheidung oder Gefahr einer Abmahnwelle? Der Bericht des auf Online- bzw. Medienrecht spezialisierten Rechtsanwaltes Christian Solmecke sorgte für einiges Aufsehen: Die Betreiberin einer Fahrschule hatte unliebsame Post bekommen, nachdem sie einen Online-Artikel auf Bild.de geliked bzw. geteilt hatte – in ihrem Facebook-Stream war nämlich nunmehr das im Originalartikel verwendete Foto sichtbar, allerdings ohne Urheberangabe. Eine ganz böse Falle bei einer täglich millionenfach ausgeübten, völlig normalen Social-Media-Nutzung? Andere Juristen sehen hier eher Facebook selbst bzw. die Webbetreiber, die einen Share-Button zur Verfügung stellen, in der Pflicht.

Bis zu einer richterlichen Klärung bleibt zumindest eine gewisse Unsicherheit im Raum – vorerst gilt vielleicht das Motto: lieber einen Copyright-Hinweis zuviel setzen als einen zuwenig.

DRadio Wissen · Facebook: Abmahnung wegen geteilter Inhalte

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 24.3.2015

P.S. Im weiteren Tagesverlauf brach ein regelrechter Shitstorm über RA Solmecke herein – ausgehend von einem Blogartikel bei Stefan Niggemeier erhob sich nun der Vorwurf, das Ganze sei nichts als die PR-Aktion einer Rechtsanwaltskanzlei gewesen. In diesem Fall teile ich ausnahmsweise nicht die kritische Sicht des geschätzten Kollegen. Juristisch gesehen scheint mir die Sachlage auch nach Lektüre von weiteren Experten-Meinungen bei weitem nicht geklärt zu sein. Dass RA Solmecke genauso wie andere im Netz oder in den Medien aktive Juristen automatisch immer auch etwas Eigenwerbung betreiben, liegt auf der Hand. Peinlich ist es aber in der Tat, z.B. als Blogger bei eigenem Interesse den Ratschlag und die mediale Präzenz eines „Netz-Juristen“ eifrig in Anspruch zu nehmen, und dann ein Weilchen später hämisch über ihn herzufallen, wie in den User-Kommentaren im Niggemeier-Blog geschehen.

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