US-Supreme Court urteilt: Das Recht auf freie Rede umfasst auch Hate-Speech

Die Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Rede – das gehört natürlich zu den zentralen Werten in jeder Demokratie. Aber in den USA hat das – historisch begründet – noch mal einen ganz besonderen Stellenwert, „Free Speech“ hat da im Zweifelsfall ein höheres Gewicht als andere verfassungsmäßig garantierte Rechte. Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat diesen Grundsatz jetzt noch einmal bestärkt und gesagt: Letztlich ist sogar „Hate Speech“ „Free Speech“ und daher zulässig. Beim Thema Hate Speech denken wir natürlich direkt ans Netz – der Fall, über den verhandelt wurde, hatte aber zunächst einmal gar nichts zu tun damit und war geradezu skurril:

Auslöser war der Wunsch der Dance-Rock-Band „The Slants“ – auf Deutsch “Die Schlitzaugen”, ihren Bandnamen als Marke einzutragen. Natürlich ist der Name selbstironisch zu verstehen bzw. ein Spiel mit oder ein Hinweis auf Ressentiments. Die Band, ihre Mitglieder mit asiatisch-stämmigen Hintergrund und speziell der Gründer Simon Young sind viel auf Kulturfestivals unterwegs und setzen sich gegen Rassismus und ethnisch begründete Vorurteile ein. Die zuständige US-Patent- und Markenbehörde aber lehnte die Eintragung ab – der Bandname sei “offensive” und als Marke daher nicht zulässig.

Das war der Band dann zuviel der Political Correctness und in diesem Fall unnötiger Rücksichtnahme auf die Gefühle von asiatisch-stämmigen oder sonstigen sensiblen Menschen – sie legte Einspruch ein mit dem Verweis auf das “First Amendment” und das Recht auf Redefreiheit. Trotz der spitzfindigen Gegenargumention des Patentamtes gab der Supreme Court der Band nun Recht. Markennamen dürfen auch “offensive” sein, es besteht kein Zwang zum allseitigen “Happy Speech”. Die entscheidenden Sätze aus der Urteilsbegründung:

Speech that demeans on the basis of race, ethnicity, gender, religion, age, disability, or any other similar ground is hateful; but the proudest boast of our free speech jurisprudence is that we protect the freedom to express “the thought that we hate.”

Eine Sprache, die aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder ähnlichen anderen Gründen herabwürdigt, ist Hassrede. Aber die stolzeste Errungenschaft unserer Rechtsprechung zur freien Rede ist: Wir schützen die Freiheit, den Gedanken aussprechen zu dürfen, dass wir hassen.

Ein bemerkenswertes Urteil, das natürlich eine ganz große Relevanz für angebliche oder tatsächliche Hass-Postings im Netz hat und das sich vielleicht auch Bundesjustizminister Heiko Maas noch einmal genau anschauen sollte. Bei der Experten-Anhörung im Bundestag am Montag gab es ja eine Menge Kritik an Maas bzw. dem geplanten “Netzwerksdurchsetzungsgesetz” – der US-Supreme Court dokumentiert hier noch einmal die liberalere Rechtsauffassung: Im Zweifelsfall eben erst für freie Rede und gegen staatlichen Eingriff – sonst wird Zensur und dem Abwürgen von kontroversen Minderheits-Meinungen Tür und Tor geöffnet.

Das Urteil macht auch noch einmal ganz klar: Facebooks, Googles und Twitters grundsätzliche Regeln, ihre Sicht auf das Thema „was ist erlaubt und was nicht“ beruhen auf amerikanischem Rechtsverständnis und auf dem First Amendment, und das wird auch so bleiben. Und das ist vielleicht auch gut so. Wohlgemerkt – ich bin natürlich nicht der Auffassung, dass eindeutig justiziable Beleidigungen oder Bedrohungen ungeahndet bleiben und irgendwelche Idioten immer noch denken sollten, eine Beleidigung, Bedrohung oder Verhetzung sei online und über die Tastatur herausgekotzt irgendwie etwas anderes als im “richtigen Leben”.

Dagegen kann und soll man vorgehen – was wir allerdings nicht brauchen, schon gar nicht in der Diskussion mit Verschwörungstheoretikern und Lügenpresse-Anklägern: Eine prophylaktische Gedanken- oder Äußerungspolizei. Mit Blödsinn und Gehetze kann man sich auseinandersetzen, möglicherweise ist auch das einfache Ignorieren eine oftmals angebrachte Option. Aus dem Gelaber von rechtschaffenden, ein wenig angetrunkenen Bürgern am Stammtisch in Winsen an der Luhe hat man ja früher, in analogen Zeiten auch keine Staatsaffäre gemacht. 🙂

Deutschlandfunk Nova – Hielscher oder Haase vom 20.06.2017 (Moderation: Till Haase)

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