Ganz neu ist die „Stagefright„-Sicherheitslücke bei Android-Smartphones und -tablets nicht mehr – die Deutsche Telekom hat ja seinerzeit mit einer einstweiligen Blockade der MMS-Zustellung reagiert, und Google als Android-Technologie-Führer und viele Hersteller haben Anfang August gelobt, so schnell wie möglich Updates zu liefern und die Lücke zu stopfen.
Darüber, was eine Person den ganzen Tag oder auch das ganze Jahr über so treibt, wo sie wohnt, studiert, arbeitet; wo sie Freunde oder Verwandte besucht oder den Urlaub verbringt – darüber weiß eine Instanz sehr genau Bescheid: Der Mobilfunkprovider. Denn wir alle tragen ja praktisch immer einen Bewegungsmelder mit uns herum – unser Handy.
Und wenn man viele solcher individuellen Bewegungsprofile in einen großen Topf wirft und auswertet, dann lassen sich daraus interessante und nützliche Rückschlüsse ziehen und Vorhersagen treffen. Für manche solcher Prognosen braucht man Echtzeitdaten und die exakten GPS-Positionsmeldungen entsprechend ausgestatteter Smartphones – zum Beispiel um einen sich entwickelnden Stau auf einer bestimmten Autobahn zu identifizieren.
Einfachere Mobiltelefone übermitteln ihre Position nur beim Wechsel der Funkzelle, bei einem Telefonat oder beim Versenden oder Empfangen einer SMS. Aber auch das genügt, um die Bewegungsmuster ihrer Besitzer ziemlich genau zu erfassen. Und etwas langsamer als Staus ablaufende Dinge vorhersagen zu können – zum Beispiel den Ausbruch von Infektionskrankheiten.
Die Epidemiologin Caroline Buckee und ihre Kollegen hatten im Jahr 2013 in Kooperation mit einem großen Mobilfunkprovider in Pakistan Zugriff auf die per Handy ermittelten Mobilitätsdaten von fast 40 Millionen Nutzern – das entspricht einem Fünftel der pakistanischen Bevölkerung. Und mit diesen Mobilitätsdaten ließ sich, so das Ergebnis der im Fachblatt PNAS veröffentlichten Studie, der Ausbruch des gefährlichen Dengue-Fiebers in bestimmten Gegenden wesentlich besser prognostizieren als bisher.
Unter Umständen tauchen nämlich infizierte Personen aus einem Seuchengebiet schon deutlich früher in einer bislang seuchenfreien Region auf, als man rein von der Entfernung her vermuten würde – wenn diese Personen eben konkreten Bewegungsmustern folgen, hinter denen konkrete Beweggründe stecken.
Eine genauere Vorhersage kann Behörden und Ärzten dabei helfen, auf eine Epidemie besser vorbereitet zu sein, sagt Caroline Buckee – und das nicht nur bei der Ausbreitung von Dengue-Fieber in Pakistan:
Die Methode selbst kann eigentlich bei jeder Infektionskrankheit zum Einsatz kommen, wir haben ähnliches bei Malaria getestet, wir denken darüber nach bei Cholera und natürlich bei Ebola. Wir arbeiten daran, die Mobilität in Westafrika zu erfassen – Menschen reisen nun einmal, und Menschenansammlungen begünstigen die Übertragung von allen Infektionskrankheiten.
Die Studie in Pakistan hatte einen sehr „konservativen“ Ansatz, so Caroline Buckee: die Mobilitätsdaten wurden anonymisiert und aggregiert, so dass kein Bewegungsprofil einer individuellen Person ablesbar war. Theoretisch hat die Methode aber natürlich Potential in die andere Richtung – bis hin zu einer Identifizierung und Zwangs-Quarantäne einer Person aus einem Risiko-Gebiet.
Ähnlich also wie bei anderen Big-Data-Anwendungen: Es gibt ein Spannungsfeld zwischen den potentiell nützlichen und detaillierteren Auswertungsmöglichkeiten und den Aspekten von Datenschutz und persönlicher Freiheit.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 8.9.2015 (Moderation: Marlis Schaum)
1962 bei der Spiegel-Affäre, da war der Schuss schon gewaltig nach hinten losgegangen. Zwei Jahrzehnte später, 1982 gab’s mal Ermittlungen gegen das Magazin „Konkret“, bei denen aber eher der identifizierte Informant im Fokus stand als die berichtenden Journalisten. Und die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org entpuppten sich dann auch wieder als klassischer Rohrkrepierer mit gewissen Kollateralschäden auf der Ankläger-Seite und mit gewaltigem ideellen und materiellen Rückenwind für die Beschuldigten. Irgendwie passt der Begriff „Landesverrat“ auch gar nicht mehr in unsere eher pragmatisch als patriotisch geprägten Zeiten.
Ob die nach wie vor reichlich unklare Gemengelage, wer in der Regierung was wann gewusst oder nicht gewusst hat; hätte wissen sollen, oder nicht habe wissen wollen – ob diese Lage also noch weiter aufgeklärt wird, das kann man bezweifeln; auch weitere personelle Konsequenzen erscheinen eher unwahrscheinlich.
Unwahrscheinlich geworden ist aber wohl auch die Hoffnung der Ermittlungsbehörden, den Verfassungsschutz(?)-Whistleblower noch in der dreistelligen Zahl der in Frage kommenden hausinternen potentiellen Verräter ausfindig zu machen. „Leider“ hat ja auch der Einblick in Markus Beckedahls und Andre Meisters Konten keine Überweisungen mit dem Betreff „Kohle für Staatsgeheimnis“ zutage gefördert. Sollte der Singvogel gar unengeltlich sein Vaterland verzwitschert haben? O tempora, o mores, wie der alte Lateiner zu sagen pflegte.
Der Facebook-Account „Berlin wehrt sich“ ist nach wie vor online, wenn auch mittlerweile unter heftigem Protest-Gegenwind. Der 26jährige Benjamin S. sammelt dort seit geraumer Zeit News-Fundstücke, vorwiegend aus Berliner Online-Medien – und zwar zum Thema Flüchtlinge und Ausländer. Er kommentiert viele Postings kurz mit hetzerischen Anmerkungen – wobei er es trotz der Kürze schafft, noch massenhaft Rechtschreib- und Grammatikfehler unterzubringen. Ein hochgebildeter, intelligenter Muster-Deutscher halt, wie so viele seiner Gesinnungsgenossen.
Mit seiner Zeile zum Bild des ertrunkenen kurdischen kleinen Jungen „Wir trauern nicht, sondern wir feiern es“ hat der rechte Hohlkopf den Bogen jetzt etwas überspannt – nach diversen Strafanzeigen, u.a. auch von seiten der Berliner Zeitung, ist ihm am Samstag morgen die Polizei in die Bude eingerückt und hat Computer und Mobiltelefone erst einmal beschlagnahmt – im Raum stehen Volksverhetzung und das Verunglimpfen von Verstorbenen.
Facebook hat nach massiver mehrmaliger Intervention das fragliche Posting gelöscht, ob dies allerdings auch nach einer Beschwerde einer „normalen Einzelperson“ so passiert wäre, ist die Frage. Nach wie vor kann bezweifelt werden, ob das Social Network personell und von der inhaltlichen Kompetenz her ausreichend ausgestattet ist, um der digitalen Sudelei Schranken zu setzen. Und nach wie vor scheint eine gute alte Strafanzeige der bessere Weg zu sein als ein Appell an die „Gemeinschaftsrichtlinien“.
Die russische Presse und die russischen TV- und Radiokanäle hat Präsident Vladimir Putin, bekanntlich ein lupenreiner Demokrat, ganz gut im Griff: Die meisten Zeitungen und Sender gehören kremlnahen Akteuren, und wenn eine Schlagzeile oder Sendung allzu kritisch oder vorwitzig ausfällt, dann wird eben die Chefredaktion ausgetauscht; oder die Steuerfahnder rücken mit irgendeinem Vorwurf an und machen den Laden erst mal dicht. Das Internet unter Kontrolle zu bekommen, mit seinen ganzen internationalen Akteuren, das ist da schon deutlich schwieriger.
Vor diesem Hintergrund fällt es etwas schwer zu glauben, dass das am 1. September in Kraft getretene neue Internet-Gesetz nur zu Datenschutzzwecken dienen soll – von seinem Inhalt her ist es allerdings nicht allzu weit entfernt von ähnlichen EU-Vorschriften: Daten, die russische Bürger betreffen, sollen nämlich zukünftig auf russischem Boden gespeichert werden müssen. Das würde dann Netz-Akteure dazu zwingen, entsprechende lokale Rechen- oder Cloudzentren zu errichten, die dann unter Kontrolle der russischen Aufsichtsbehörde für Medien- und Telekommunikation Roskomnadzor stehen würden.
Beim Guardian und bei Bloomberg, die über das neue Gesetz berichten, wird jetzt noch einmal Putins Spruch aus dem letzten Jahr zitiert, wonach das Internet ja letztlich „ein CIA-Projekt“ sei. Wahrscheinlich hegt der russische Präsident eine Art Hassliebe: Einerseits mag er sich mit der US-Dominanz im Netz nicht abfinden; das ist ja noch nicht einmal völlig abwegig. Und andererseits braucht er das Netz selbst zur Meinungsmache – über seine Medienkanäle und über seine Social-Media-Trollfabriken.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 2.9.2015 (Moderation: Till Haase)
Es mag ja etwas grausam klingen, wenn alle Welt auf einem kleinen Stückchen Software herumtrampelt, das einstmals so überaus beliebt war, zumindest bei Werbetreibenden 🙂 – weil damit erst so richtig Leben in unser Web hineinkam. Herrlich zuckende und pulsierende Banner, Laufschriften und Promo-Filmchen. Und bei Leuten mit speziellen Interessen; bei gewöhnlichen Cyberkriminellen oder staatlichen Hackern, da war diese Software auch sehr beliebt, weil sie dauernd wieder ein neues Hintertürchen in die Rechner von Usern sämtlicher Betriebssysteme eröffnete. Das wiederum minderte die Beliebtheit der Software bei den Leuten ohne diese speziellen Interessen.
Pop-Popularität ist ja – siehe Donald Trump oder Arnold Schwarzenegger oder einst Ronald Reagan – schon einmal eine ganz gute Ausgangsbasis, um in den USA im Rennen für einen Gouverneurs- oder gar Präsidentenposten wahrgenommen zu werden. Ob die Ankündigung von Rapper Kanye West bei den Video Music Awards, 2020 antreten zu wollen, wirklich ernstgemeint oder ernstzunehmen ist, darüber gab es am Montag dann viele Spekulationen und Betrachtungen – auch wieder teils ernst gemeint, teils nicht.
Auf jeden Fall hat die ausführliche Rede und speziell dann die „Präsidenten-Passage“ zu neuen Twitter-Rekorden geführt, wie Wired schreibt. Im Laufe des Tages trendeten danach auch die Verballhornungs-Tweets, teils mit Seitenhieb auf Wests nicht minder populäre Gattin. 🙂
Eine ganz emotionsfreie und objektive Analyse kam dann aber von Watson, dem IBM-Supercomputer. Der kann nämlich nicht nur beim Jeopardy-Duell siegen und medizinische DIagnosen erstellen, sondern auch Menschen auf ihr „Big-Five“-Psychoprofil hin einschätzen. Kanye West performt da in manchen Bereichen („Glaubwürdigkeit, Emotionalität“) ganz gut, beim Punkt „Pflichtbewusstsein“ oder „Verläßlichkeit“ hapert es aber offenbar ziemlich, so das Elektronengehirn.
In jedem Fall ist der Künstler politisch keinesfalls völlig unbeleckt, berichtet der Guardian – Kanye West sympathisiert mit den US-Demokraten und unterstützt diese auch materiell – obwohl auch Vertreter der Republikaner keine Scheu haben, dem Rapper einen Wechsel ins andere Lager anzubieten. Also „Kanye West for President„? So ganz mag man das irgendwie noch nicht so ganz glauben – im Zweifelsfall empfiehlt sich vielleicht eine erneute Konsultation von Watson. Auch der wird bis 2020 seine Weisheit noch weiter ausgebaut haben.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 1.9.2015 (Moderation: Till Haase)
Die Kundendatenbank gehackt, die Geschäftsemails und der Programmcode frei im Netz verfügbar, der Chef zurückgetreten und der ganze Betrieb als Chatbot-Abzocke enttarnt – spätestens nach den Veröffentlichungen von Annalee Newitz bei Gizmodo Ende letzter Woche konnte man den ganzen Laden Ashley Madison eigentlich nur noch für einen nicht mehr sanierbaren Totalschaden halten.
Stimmt nicht, sagt Ashley Madison nun selbst. Wir leben noch, es kommen sogar eifrig neue Kunden hinzu, und zwar auch zahlreiche Frauen. Die Schlussfolgerungen, die Newitz aus der gehackten Datenbank gezogen habe, seien falsch.
Ashley Madison habe recht, so das EIngeständnis am Anfang – in der Tat seien ihre Annahmen über den verschwindend geringen Anteil von weiblichen Kunden auf dem Portal eine Fehlinterpretation gewesen. Die geleakten Datensätze sind nämlich offenbar nicht vollständig – und sie geben offenbar auch gar nicht die Aktivitäten menschlicher Kunden des Portals wieder, sondern die geradezu monströsen Aktivitäten der Fake-Profile, der Chatbots.
Hierzu liefert Newitz zahllose weitere Details, teilweise aus dem Quelltext des Portal-Programmcodes. Es bleibt also dabei; das Geschäftsmodell von Ashley Madison beruht im wesentlichen auf dem Anlocken und kostenverursachendem „bei-der-Stange-halten“ 🙂 der seitensprungwilligen männlichen Kunden durch gefakte Kontakt“partnerinnen“. EIne Abzockerbude, bei der ulkigerweise nur eine einzige Gruppe von der Chatbot-Anmache unbehelligt blieb und damit eine realistische Chance auf einen realen Flirt hatte: Lesbische Frauen.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 1.9.2015 (Moderation: Till Haase)
Die berüchtigten „Enthauptungsvideos“ sind sozusagen nur die Spitze des Eisbergs: Das Netz und die Social Media spielen eine kaum zu unterschätzende Rolle für islamistische Terrorgruppen wie Al Kaida oder Islamischer Staat – zum einen für die interne Kommunikation und Koordination, vor allem aber auch, um neue Unterstützer oder gar Mitkämpfer anzulocken und anzuwerben. Entsprechend aufmerksam verfolgen Ermittlungsbehörden und Geheimdienste das Treiben. Und entsprechend hart reagiert die Justiz – jedenfalls in den USA, wo am Freitag ein Gericht einen 17jährigen zu 11 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat.
Ali Shukri Amin hatte ein Blog und einen Twitter-Account mit 4000 Followern betrieben – und dort zum einen das Vorgehen und die Ziele des „Islamischen Staates“ gutgeheißen und dann zum anderen den IS-Kämpfern – oder Sympathisanten auch technische Tipps oder Ratschläge gegeben.
Das waren nun allerdings nicht geheime oder schwer zugängliche Anleitungen zum Waffen- oder Bombenbau, sondern allgemein bekannte und überall frei zugängliche Informationen zum Einsatz von Verschlüsselungs- und Anonymisierungssoftware oder zur Verwendung von Bitcoins – ob sich daraus wirklich eine „materielle Unterstützung“ einer Terror-Organisation ableiten lässt, das bezweifeln auch amerikanische Beobachter. Eine weitere Frage ist, ob die Propaganda-Postings des im Alter von zwei Jahren in die USA gekommenen, Berichten zufolge hoch intelligenten Teenagers nicht vielleicht als fehlgeleitete Identitätssuche verbucht werden sollten oder sogar unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen.
Die Staatsanwaltschaft sieht jedenfalls keinen Unterschied zwischen Tweets und tödlichen Schüssen:
„Das heutige Urteil demonstriert, dass jene, die Social Media als Werkzeug verwenden, um dem IS Unterstützung und Hilfsmittel zukommen zu lassen, mit der gleichen Entschlossenheit identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden wie jene, die sich dem IS als Kämpfer anschließen.“
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 31.8.2015 (Moderation: Till Haase)
Als Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Ende März seinen guten Bekannten Dieter Gorny, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), zum „Beauftragten für kreative und digitale Ökonomie“ ernannte, da gab es manch einen kritischen Kommentar. Der Cheflobbyist der Musikbranche ist bislang bekannt für seine eindeutigen Positionen z.B. in Sachen Urheberrecht – was wiederum bei netz-/kulturpolitisch anders aufgestellten Gruppen wie das berühmte rote Tuch wirkt.
Der Politiker Malte Spitz von den Grünen hat sich nun im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die detaillierten Vorgänge rund um die Gorny-Bestellung vom BMWi zusenden lassen und das PDF mittlerweile auch auf seiner Website veröffentlicht. Für ihn ist Gorny als Digitalbeauftragter nun nicht länger haltbar. Das Ministerium habe nicht etwa einen geeigneten Kandidaten für ein vorab umrissenes Tätigkeitsfeld gesucht, Gorny habe sich dieses vielmehr selbst entworfen – und auch praktisch seinen Arbeitsvertrag selbst geschrieben.
Diese Neuigkeiten (die Spitz merkwürdigerweise ein paar Wochen bis zur jetzigen parallelen Veröffentlichung im Spiegel für sich behielt…) hören sich zunächst bedenklich an – letztlich scheint das Ganze aber eher ein Sturm im Wasserglas als ein Skandal zu sein.
Denn schließlich ist Gornys Tätigkeit ehrenamtlich, vollkommen unentgeltlich und – wie aus den Dokumenten hervorgeht – so vage umrissen, dass im Grunde nicht viel konkretes mehr als der schön klingende Titel und der Prestigefaktor gelegentlicher Auftritte in der Rolle übrigbleibt.
Am interessantesten in dem von Malte Spitz vorgelegten Dokument sind eigentlich die Einblicke in die Bürokratie-Maschine einer Behörde: Die Spitzenbeamten bemühen sich redlich, eifrig und am Schluss auch erfolgreich, die inhaltliche Nullnummer in eine juristisch niet- und nagelfeste Form zu bringen.
DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 31.8.2015 (Moderation: Till Haase)