Sind Uber-Fahrer Angestellte? Der „App-Economy“ droht arbeitsrechtliches Ungemach

Ein richtiges Big Business starten – das ist ja heutzutage kinderleicht. Dazu braucht man erst einmal eine einigermaßen gute Geschäftsidee, wobei die ruhig altbewährte Konzepte abkupfern oder sagen wir mal, neuinterpretieren 🙂 kann. Und dann braucht man vor allem eine Smartphone-App, mit der man nämlich in einem Abwasch alles sonst noch fürs Geldverdienen notwendige frei Haus geliefert bekommt: Mitarbeiter und Kunden. Alles ganz locker, ganz dynamisch, ganz flexibel, ganz formlos. So funktionieren mittlerweile unzählige Internet-Geschäftsmodelle, und angeblich soll ja die neue Share- und App-Economy irgendwann die alte, verkrustete 9-bis-17-Uhr Bürowelt ganz ablösen.

Aber Pustekuchen – am Mittwoch hat in Kalifornien die Arbeitsbehörde in einem Streitfall festgestellt, dass die Fahrer von Uber keine lockeren, flexiblen, formlosen Eigenunternehmer sind, sondern ganz einfach: Arbeitnehmer, Angestellte.

Sicher bedeutet die Entscheidung der “Labor Commission” in dem konkreten Fall weder das Ende von Uber noch der App-Economy insgesamt, aber die ganze Branche ist alarmiert. Und die Reaktionen und juristischen Einschätzungen gehen diametral auseinander: Ja, sagen die einen; es ist unfair, dass ein Unternehmen wie Uber alle Risiken und Nebenkosten auf seine Mitarbeiter abwälzt, unfair gegenüber den Beschäftigten und auch gegenüber der „altmodisch“ arbeitenden Konkurrenz. Nein, sagen die anderen: Die alten Regeln und Gesetze lassen sich nicht mehr 1:1 auf neue Internet-Geschäftsmodelle übertragen. Sind sonst etwa auch eifrige eBay- oder Etsy-Verkäufer(innen) im Grunde Angestellte?

Und weil es so schön ist – Uber sorgt auch im alten Europa weiterhin für große Emotionen und offen ausgetragene Wortwechsel zwischen Männern 🙂 …

DRadio Wissen · Uber hat Ärger in Kalifornien

DRadio Wissen – Schaum oder Haase vom 18.06.2015

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