Vor Gericht ist es bekanntlich wie auf hoher See; die nächste Monsterwelle oder Richterlaune fegt einen unverhofft in den Orkus bzw. Malstrom – auch wenn man Microsoft oder Google heißt. Andererseits ist das Spannungsfeld zwischen territorial verankerten nationalen Behördenrechten und weltweit herumvagabundierenden digitalen Daten auch extrem unübersichtlich bzw. eben interpretationsfähig. Viele einschlägige Gesetze, die das Verhältnis von legitimen Instrumenten im Dienste der Strafverfolgung gegenüber essentiellen Bürgerrechten definieren und ausloten, stammen noch aus dem analogen anno dazumal.
Und passen irgendwie nicht mehr so recht, oder können halt nur mit intellektuellen Verrenkungen passend gemacht werden – je nach juristischer Haarspalterei oder auch je nach politischer Agenda. Letztlich dürften sowohl der Fall Microsoft als auch der Fall Google vor dem US-Supreme Court landen – und der dürfte wiederum nach der Richter-Neubesetzung durch den neuen US-Präsidenten tendenziell einen Schwenk in Richtung des Mottos „Sicherheit geht vor Bürgerrechten“ von Donald Trump machen. Vielleicht muss die Elefantenrunde der IT samt ihren Unternehmen ja irgendwann in Europa um Asyl bitten 🙂 .
DRadio Wissen – Hielscher oder Haase vom 06.02.2017 (Moderation: Diane Hielscher)