Archiv für den Monat: November 2016

Die Schwachmatokratie wird hiermit abgeschafft

So. Ich hab es ja schon vorher gesagt – ich bin nicht sicher, ob ich das Ergebnis der Wahl anerkennen werde. (Ach nee, das hat ja Donald Goldlöckchen Trump selbst gesagt…) Ich hatte das amerikanische Volk (und zwar stellvertretend für alle anderen Völker) unmissverständlich und ausdrücklich gewarnt: Wenn ihr den völlig ahnungslosen, rumschwafelnden Widerling zum Präsidenten wählt, war das die letzte Wahl.

Und jetzt sind natürlich doch wieder die Typen zur Urne geschlichen, die sich selbst zu Recht so verdächtig sind, dass sie bei Meinungsumfragen oder gegenüber uns linken Lügenpresse-Typen vorsichtshalber die Klappe halten: Die “Silent Majority”. Aber ein Kreuzchen machen, dazu reicht es eben doch noch, auch wenn es früher in der Schule nicht so recht geklappt hat. Natürlich kann die “Silent Majority” aber auch noch viele andere Sachen, wenn sie endlich mal einer (von der Leine…) lässt.

Symbolbild. Das Bild zeigt keine lebende Personen und soll insbesondere “Frankie, the Pig” nicht verunglimpfen.

Also: Die DemoSchwachmatokratie ist hiermit abgeschafft. Das war eh ein Missverständnis in letzter Zeit. Bei den alten Griechen bedeutete Demokratie ja auch nicht, dass da jetzt jeder Schweinehirt plötzlich was zu sagen haben sollte – die Veranstaltung richtete sich an ein paar Leute mit gewisser Bildung und gewissen Umgangsformen, die zu logischer Analyse, zu strukturierter Rede und Gegenrede imstande waren; mit einem gewissen Weitblick über ihre individuellen akuten Lebensverhältnisse hinaus (dazu war natürlich ein gewisser Wohlstand vonnöten… 🙂 ) – mit einem Wort: an Eliten.

Oder wie ja dann auch die alten Römer so schön sagten (jedenfalls laut meinem Lateinlehrer…): Vox populi, vox Rindvieh. Aber jetzt ist Schluss. Das Experiment ist beendet. Ab jetzt kümmern Sie sich bitte nur noch um (TV-Casting-Show-)Konsum, Social Media und Virtuelle Realität – die Brillen und Feedback-Sensoren werden demnächst in ausreichenden Stückzahlen bereitgestellt, völlig gratis selbstverständlich. Ich übernehme einstweilen die Weltherrschaft. Machen Sie sich also keine Sorgen – es wird Ihnen an nichts fehlen, es ist alles vorbereitet und durchdacht.

P.S. Ein Gutes hat die Wahl von Donald Trump natürlich doch: Von der noch hässlicheren Fratze des Islamismus werden wir ja nun schon in Kürze befreit sein.

US-Präsidentschaftswahl: Letzter Aufruf

Ich muss ja sagen: Hillary, Barack, Michelle und Barbra – ihr habt mich ganz schön genervt in den letzten Monaten. Seit ich als Marcel Pacer aus Bloomington für SPON die Hillary-App ausprobiert hatte (und auch mal versuchsweise 10$ rüberge”chippt” hatte, die dann allerdings korrekterweise wieder zurückgebucht wurden…), habe ich jeden Tag so etwa fünf bis sechs Mails bekommen. In manchen stand etwas mehr Text drin, in den meisten aber das Bekenntnis, nicht lange um den heißen Brei herumreden zu wollen – ich sollte doch bitte, bitte noch mal 10 Dollar (oder 1 Dollar, oder 35 Dollar) rüberchippen. Jeden Tag. Fünf bis sechs mal.

Ich weiß jetzt nicht, ob da noch irgendeine künstliche oder natürliche Intelligenz die Bettel-Frequenz runtergeschraubt hätte, wenn ich vielleicht noch zwei, drei Mal etwas hätte springen lassen. Oder im Gegenteil hochgeschraubt. Auf jeden Fall: Das ist doch der absolute Wahnsinn und Ober-Abtörner. Wenn jemand fünf Mal am Tag Kohle haben will, könnte man am Ende auf die Idee kommen, es ginge nur um Kohle. Mein persönlicher Eindruck: das Wahlsystem und vielleicht die Demokratie in den USA ist irgendwie etwas am Arsch im Argen.

Trotzdem: Wenn ich morgen aufwache und die Amis haben Trump gewählt, dann schaffe ich die Demokratie ab. Allen Ernstes.

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Paradoxes Hormon – Testosteron macht aggressiv, aber auch großzügig

Das Sexualhormon Testosteron hat einen ziemlich zweifelhaften Ruf. Fest steht: es ist essentiell bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von männlichen Körpermerkmalen, bei der Spermienproduktion und dem Aufbau von Muskelmasse. Und es hat unzweifelhaft einen Einfluss auf das männliche Verhalten – auf den Geschlechtstrieb nämlich. Und jetzt wird es kontrovers: Testosteron macht aggressiv, es führt zu antisozialem Verhalten, das gilt fast schon als Allgemeinwissen. Aber so einfach ist die Sache nicht – wie eigentlich immer, wenn man evolutionsbiologische Erkenntnisse und menschliches Verhalten in einen Topf wirft und dann durch eine politische oder ideologische Brille draufschaut 🙂 .

Natürlich ist auch der Mensch von seinem evolutionsbiologischen Erbe noch stark beeinflusst – aber mit einem ganz einfachen Testosteron-Bashing a la Gender-Theorie tut man/frau selbst der Affenhorde unrecht. Vielleicht kann man es einfach erst einmal neutral so sagen: Testosteron hat den “Sinn” oder die Funktion, den Fortpflanzungserfolg eines Männchens zu fördern. Und dazu gehört einerseits aggressives Verhalten – also dem Konkurrenten um das Weibchen eins auf die Birne zu geben. Und zwar im direkten Wettbewerb um ein konkretes Weibchen, oder im Streben nach Status – der wiederum den Erfolg bei den Weibchen eindeutig positiv beeinflusst 🙂 …

Status lässt sich aber auch durch nicht-aggressives Verhalten gewinnen – durch besondere Fähigkeiten, durch Mut oder Klugheit. Oder eben auch durch Großzügigkeit; wenn man es etwas kritischer benennen will: durch protzen oder “ganz entspannt einen auf dicke Hose machen”. Was im Grunde in der intuitiven Beobachtung menschlichen Miteinanders schon relativ plausibel erscheint, lässt sich offensichtlich auch experimentell nachweisen. Vollständig bewiesen ist die These “Testosteron fördert das Streben nach Status” vielleicht noch nicht – aber die Indizien passen schon recht gut zusammen.

Wie Matthias Wibral anmerkt, ist der Titel der aktuellen PNAS-Studie (Testosterone causes both prosocial and antisocial status-enhancing behaviors in human males) eigentlich nicht ganz zutreffend: Dass Testosteron antisoziales Verhalten hervorruft, belegt die Untersuchung bzw. das Studiendesign nämlich nicht:

Also in der Literatur zu Bestrafung oder zum Ultimatum-Spiel oder auch in Public-good-Spielen, da bezeichnet man so eine Art von Bestrafung, wenn ich also jemand bestrafe, der besonders wenig gibt, eher im Gegenteil als prosozial.

Diesen Einwand konnte Jean-Claude Dreher auf Nachfrage sogar nachvollziehen. Gezeigt habe sein Experiment tatsächlich nur eine verstärkte „reaktive Aggression“. Und eben – als entscheidenden Punkt – eine kausal durch Testosteron verstärkte Großzügigkeit.

Paradoxes Hormon – Testosteron macht aggressiv, aber auch großzügig

Deutschlandfunk – Forschung aktuell vom 04.11.2016 (Moderation: Ralf Krauter)

Aktuelle iTunes-Version: Absturz nach einer Minute

Am Freitag hat Apple eine neue Version seines Content&Geräteverwaltungs- und Synchronisierungstools iTunes veröffentlicht – und so etwas installiert man natürlich auch, wenn das Update zwei sicherheitskritische Lücken im WebKit-Unterbau schließt. Weniger schön ist dann beim ersten Start, wenn das Programm nach ungefähr einer Minute einen sauberen Absturz hinlegt – und zwar ganz egal, ob man in der Zwischenzeit Musik gestartet oder einfach nur still dagesessen hatte. Wenn dann weder ein Neustart noch eine Reparaturinstallation daran etwas ändern, dann kommt man allmählich ins Grübeln.

Denn schließlich ist iTunes ja (siehe die längliche Beschreibung oben…) nicht nur zur Musikberieselung da, sondern auch für das Backup und die Aktualisierung meines iPhones und iPads. Ein kurzer Blick ins Netz sorgt dann immerhin für Trost – andere haben das Problem auch (es gibt noch diverse andere Threads…), das Release ist ganz eindeutig buggy; die Softwaretester bei Apple (wenn es da welche gibt 🙂 ) haben offenbar kein Windows 10/64bit. (OK, das Problem kann natürlich auch noch etwas spezifischere Ursachen haben…) Das rasch nachgeschobene Update-Update schmiert leider genauso zuverlässig ab; und ein Downgrade auf eine frühere Version erscheint angesichts der “ernstzunehmenden” Sicherheitslücken auch nicht so recht ratsam.

Bei mir ist laut Ereignisprotokoll die “iTunesCore.dll” das Modul, das sich verabschiedet. Immerhin gibt es einen einfachen Workaround, der zumindest auf meinem System das Problem behebt: iTunes im “sicheren Modus” starten, also mit gedrückten Strg+Shift-Tasten. Funktionseinbußen kann ich da zunächst einmal gar nicht feststellen: Musikabspielen geht wieder, und auch Synchronisierung und Backup der Geräte laufen durch. Andere User berichten, dass auch ein Deaktivieren von iCloud hilft. Aber trotzdem: da muss Apple noch einmal ran – es gibt definitiv ein Problem.

Nachklapp 05.11.2016 – Das Problem ist -klammheimlich- gelöst: Mit der Version 12.5.3.17 funktioniert iTunes wieder; auch ohne abgesicherten Modus. “Ulkigerweise” wird das bereitstehende Update-Update-Update innerhalb von iTunes nicht angezeigt, wenn man (die immer noch abschmierende…) Version 12.5.3.16 installiert hatte. Man muss also selbst auf der iTunes-Downloadseite vorbeischauen.

Entsperrte Videos: FAQs zum Youtube-Gema-Deal

„Die Hölle ist zugefroren“ – “ein großer Tag für das Internet” – “ein Meilenstein für Musiknutzer” – ausgerechnet am heutigen 1. November, an dem ja in weiten Teilen des Landes und auch in vielen Redaktionen Feiertagsruhe angesagt ist, kommt die Knallermeldung: YouTube und die GEMA haben ihren seit 2009 laufenden Rechtsstreit beigelegt, haben sich auf eine Vergütung, eine Lizensierung für urheberrechtlich geschützte Musik geeinigt. Und die berüchtigten roten Sperrtafeln „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“ nerven uns nicht länger. Zumindest die, die auf das Kräftemessen zwischen dem Videoportal und der deutschen Verwertungsgesellschaft zurückgingen.

Die Einigung wird in praktisch allen ersten Reaktionen gutgeheißen, auch wenn man nun natürlich trefflich darüber spekulieren kann, welche Seite denn nachgegeben oder gar “gewonnen” hat. Nach den bisherigen Informationen (die Vertragsparteien haben Stillschweigen über die genauen Konditionen vereinbart…) sieht es so aus, dass YouTube letztlich sein Bezahlkonzept durchsetzen konnte – laut der (eigentlich ebenfalls vertraulichen, aber natürlich im Netz auffindbaren) Mail der GEMA an die Mitglieder umfasst der Lizenzvertrag “eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet.” Damit auch bei weniger populären Titeln noch etwas Geld fließt, gibt es eine “Minimumgarantie”, außerdem zahlt YouTube einen vermutlich erheblichen Betrag für die “lizenzlosen” Jahre ab 2009 nach.

Aber das Paket dürfte wohl deutlich unterhalb der “offiziellen” GEMA-Tarife zustandegekommen sein, und ganz ausdrücklich bleibt YouTube auch bei seinem juristischen Standpunkt, es sei als Plattform eigentlich nicht zahlungspflichtig – im schier endlosen Marsch durch die Gerichte und Instanzen hatte die Google-Tochter ja zuletzt im Januar 2016 vor dem OLG München damit einen weiteren Punktsieg verbucht. Rechtssicherheit für andere Betreiber schafft der “Deal” also nicht. Aber für YouTuber, die eigene Clips mit GEMA-Musik hochladen – vorausgesetzt, sie achten darauf, nicht eventuelle andere Leistungsschutz- oder Herstellerrechte zu verletzen. Und die GEMA-Mitglieder dürften sich auf die nächste Ausschüttung freuen, nachdem die Taube jetzt schon so lange auf dem Dach saß 🙂 …

Entsperrte Videos: FAQs zum Youtube-Gema-Deal · DRadio Wissen

DRadio Wissen – Redaktionskonferenz vom 01.11.2016 (Moderation: Sonja Meschkat)

Nachklapp 03.11.2016: Es gibt ja “formaljuristisch” korrekte Erläuterungen, auch von Pressestellen. Und es gibt “formaljournalistisch” korrekte Darstellungen von komplizierten Sachverhalten. Insofern könnte ich mich, glaube ich, noch einigermaßen gut aus der Affäre ziehen in Bezug auf meine Darstellung am 1.11. bei DRadio Wissen nach der Einigung zwischen GEMA und YouTube. Bei der für viele User ja höchst interessanten Frage, ob sich nach der Lizensierung nun irgendetwas verändert, wenn man einen eigenen Videoclip mit Musik untermalen will und dann hochladen – da habe ich ja die Einschränkung erwähnt, die mir auch die GEMA-Pressesprecherin so gesagt hat: Ja, das geht jetzt – wenn man die gegebenenfalls weiteren bestehenden Leistungsschutz-, Mitwirkenden- oder Herstellungsrechte beachtet bzw. abklärt.

In dem Fall ist alles paletti, habe ich gesagt – und hier habe ich aber zugegebenerweise die Gewichtung zwischen “irgendetwas geht ab jetzt” und ” es bleiben aber noch Vorbehalte” völlig falsch interpretiert. In Wirklichkeit ist nämlich überhaupt nichts paletti, weil in praktisch der völlig überwältigend überwiegenden Mehrzahl der Fälle diese “gegebenenfalls bestehenden” weiteren Rechte so gravierend sind, dass sich für die allermeisten User durch die GEMA-YouTube-Einigung überhaupt nichts ändert. Die Sache ist nämlich nach wie vor ziemlich komplex bzw. desaströs: Erstens: Es gibt keine Einigung oder Lizensierung oder überhaupt Zuständigkeit zwischen YouTube und der Verwertungsgesellschaft der Mitwirkenden, der GVL – wie man das ja analog zu Rundfunksendern oder auch Webradios vermuten oder hoffen könnte.

Die GVL erteilt Lizenzen im Fall von linearen Sendungen (diese aus der analogen Zeit stammende Prämisse führt schon bei der Podcast-Bereitstellung von Rundfunksendern zu etwas abenteuerlichen juristischen Hilfs-Konstruktionen…) – ein “öffentlich zugänglich machen” wie im Fall eines Hochladens auf YouTube ist aber schon eine andere, viel weitgehendere Hausnummer. Zweitens: Wer ein Video produziert und mit Musik unterlegen will, sendet nicht einfach mit irgendwie vielleicht lizensierten Komponenten, sondern bewegt sich im Bereich des “Erstverwendungsrechts”. Da kommt dann plötzlich so etwas wie das “Synchronisationsrecht” ins Spiel – wenn z.B. eine Nazi-Gruppe ihren Werbespot mit dem Song einer Band unterlegen will, dann braucht sie deren Einverständnis – und das kann die Band auch verweigern – unabhängig von irgendwelchen finanziellen Aspekten.

Die Einigung zwischen YouTube und GEMA bzw. die Lizensierung führt eigentlich nur in ein paar Spezialfällen dazu, dass Uploads erleichtert bzw. legal werden: Bei alten, nach 70 Jahren abgelaufenen Mitwirkenden-Rechten. Bei Coverversionen von GEMA-Stücken – wobei ulkigerweise das Cover wirklich 1 zu 1 sein muss; ansonsten kommt wieder ein “Bearbeitungsrecht” bzw. eine dementsprechende Genehmigungspflicht ins Spiel… Und eben bei Leuten, die alle kompletten “weiteren” Rechte selbst haben – Judith Holofernes z.B. oder andere Bands oder Labels – die dürfen jetzt netterweise ihre selbst komponierten und gespielten und produzierten Stücke auch auf YouTube hochladen, ohne dass die gesperrt werden.

So etwas in der Art ” Vorsicht, es ändert sich eigentlich gar nichts, von ein paar Ausnahmefällen abgesehen” würde ich eigentlich auch gerne kommuniziert bekommen, wenn ich als Journalist und juristischer Laie mit genau der Frage “was ändert sich für User-Uploads?” an die Pressestelle der GEMA herantrete. Anscheinend ist aber den Pressevertretern der GEMA der unterschiedliche Auftrag zwischen sich selbst als Interpreten eines (zugegebenermaßen komplizierten…) Sachverhaltes und dem Justiziar der GEMA als Gralshüter der juristischen Exaktheit bzw. Spitzfindigkeit noch nicht ganz klar. Der Job der Pressestelle ist aber, nicht nur eine formaljuristisch korrekte Darstellung zu liefern, sondern eine allgemeinverständliche – die dann vielleicht auch schon naheliegende Missverständnisse nicht befördert, sondern proaktiv zu vermeiden sucht.

Aber natürlich habe ich da als Journalist auch meine Mitverantwortung, selbst auf naheliegende Missverständnisse nicht hereinzufallen. Ist manchmal etwas schwierig; speziell an Feiertagen und unter Zeitdruck 🙂 . Wie dem auch sei – immerhin sieht die GEMA inzwischen wohl auch in ihrem Factsheet einiges Fehlinterpretations-Potential

Upload von Musikwerken auf YouTube: Soweit die von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechte betroffen sind, können Nutzer Musikwerke auf YouTube hochladen oder ihre Uploads mit Musik untermalen.

und will das jetzt “entsprechend” anpassen. Eine FAQ-Liste samt nicht juristisch spitzfindiger, sondern allgemein verständlicher Antworten soll es auch geben auf der GEMA-Website. Das ist doch schon mal sehr begrüßenswert…

DRadio Wissen – Redaktionskonferenz vom 03.11.2016 (Moderation: Sonja Meschkat)