Eine eigene Homepage samt Extras ins Netz zu stellen, ist gar nicht so schwer – kostenlose Designprogramme erstellen beeindruckende Seiten im Nu und eine eigene Internetpräsenz ist bei den meisten Internet-Providern ohnehin im Paket enthalten. Doch so einfach die technische Seite auch ist: Wer etwas öffentlich macht, der muss sich an bestimmte Auflagen halten. Dazu gehören vor allem Pflichtangaben, die das Teledienstgesetz verlangt. Wer sich nicht daran hält, der kann unter Umständen ein blaues Wunder der unangenehmen Art erleben – und zum Ziel einschlägiger Abmahnanwälte werden.
Neue Abmahnfalle im Internet (Archiv)
Deutschlandfunk – Computer und Kommunikation vom 3.8.2002