Das Glyphosat-Gutachten und das Informationsfreiheitsgesetz

Heute gab es ja so ein ziemlich irritierendes Urteil bzw. eine “einstweilige Verfügung” vom Landgericht Köln (das für seine konservative, um das mal vorsichtig auszudrücken…)Tendenz bekannt ist und deshalb auch von den Anwälten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bzw. der übergeordneten Behörde, des Bundeslandwirtschaftsministeriums gerne als Gerichtsstand ausgewählt wird…) Meiner Meinung nach ist der Spruch völlig irre; ebensowie die Idee des Ministeriums, von Beamten oder anderen öffentlich besoldeten Mitarbeitern erstellte Gutachten der interessierten Öffentlichkeit mit dem Argument “Urheberrechtsschutz” vorzuenthalten…

Ich würde jetzt allzugern auf den Link klicken, den die in dieser Sache aktive Gruppe “Frag den Staat” propagiert und das Glyphosat-Gutachten selbst anfordern und die bescheuerten Paragrafen-Reiter etwas lahmlegen – leider bin ich nicht so ganz sicher, ob das dann tatsächlich kostenfrei ist oder ob die Ministeriums-Vollhorste mir dann 500 Ocken abzuzocken versuchen… Nach heldenhafter Vernachlässigung ihrer sonstigen Aufgaben und erzwungener Hingabe an die Anforderungen einer sicherlich missbräuchlich aufgehetzten Internet-Renegaten-Crowd.

Aber ich bin da feige; das Gebühren-Risiko der Behörden-Horste ist mir etwas zu teuer; das politische Leben ist eh gerade ziemlich pittoresk (Brexit….) Deswegen postuliere ich das mal hier gratis: Das Landwirtschaftsministerium geriert sich meiner Meinung nach (mit der teuren Beauftragung privater, externer Anwaltskanzleien) als Informationsfreiheits-Arschloch -Verhinderer/Abschrecker; die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ist rechtsfehlerhaft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert